Weiterhin ist die JVA Rockenberg zuständig für:
- Untersuchungshaft gemäß § 72 JGG von 14- bis 17-jährigen aus allen Gerichtsbezirken in Hessen
- Jugendstrafe an 14- bis 19-jährigen
- Sozialtherapeutische Abteilung
- Freiheitsstrafe an Verurteilten zwischen 18, aber noch nicht 20 Jahren mit einer Vollstreckung bis zu 24 Monaten