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Schulische Bildung

Allgemeines zur schulischen Bildung in der JVA Rockenberg

Die Schule der JVA Rockenberg versteht sich als ein wesentliches Element des Erziehungsvollzugs im Sinne des in § 2 des Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes (HessJStVollzG) formulierten Auftrags, die Gefangenen durch den Vollzug der Jugendstrafe zu befähigen "künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Erziehungsziel)."

Ein wesentlicher Bestandteil dieses auf die Veränderung von Wertorientierungen und Verhalten zielenden Erziehungsprozesses ist die schulische Förderung der inhaftierten Jugendlichen, insbesondere derjenigen, die aufgrund ihres Alters noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen. § 27 (1) HessJStVollzG formuliert entsprechend:

"Maßnahmen der schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung kommen im Jugendstrafvollzug besondere Bedeutung zu. Diese Maßnahmen sowie arbeitstherapeutische Beschäftigung und Arbeit dienen insbesondere dem Ziel, die Persönlichkeit der Gefangenen zu entwickeln und die Fähigkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern."

Viele der jüngeren Gefangenen in Rockenberg verfügen über keinen Schulabschluss, einige wenige haben überhaupt noch nie eine Schule besucht und/oder verfügen für eine berufliche und soziale Integration über keine oder unzureichende Deutschkenntnisse.

Defizite im Leistungsbereich (große Bildungslücken, gravierende Teilleistungsstörungen, misslungene schulische Sozialisation, negative Schulerfahrungen mit mehrfachen Relegationen, Versagensängste, geringe Frustrationstoleranz etc.), die nicht selten mit gravierenden persönlichen Problemen („broken home“, familiäre bzw. soziale Entwurzelung und Orientierungslosigkeit, Drogenkonsum, Verhaltensauffälligkeiten unterschiedlichster Art etc.) einhergehen, führen zwar nicht zwingend zu Delinquenz, doch ist ein Zusammenhang zwischen unzureichender schulischer Bildung, fehlender beruflicher Qualifizierung, (absehbarer) Arbeitslosigkeit und Straffälligkeit in vielen Fällen offenkundig.

Vor diesem Hintergrund bietet die Zeit im Jugendstrafvollzug nicht nur die Möglichkeit, in der Regelschule versäumten Lernstoff nachzuholen, sondern vor allem auch die Chance, durch den (Wieder-) Einstieg in schulisches Lernen eine persönliche Neuorientierung des Jugendlichen herbeizuführen, die es ihm erlaubt, den vielfach beobachtbaren Circulus vitiosus von Mehrfachbenachteiligung und Straffälligkeit zu durchbrechen, und dem Jugendlichen verbesserte Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe zumindest perspektivisch aufzuzeigen.

In diesem Sinne ist schulisches Lernen ein wesentliches Element in der erzieherischen Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs, zumal im engen Rahmen des Vollzugs bessere Möglichkeiten bestehen, die Schulpflicht auch gegen anfängliche Widerstände durchzusetzen, d.h. die Jugendlichen an einen strukturierten Tagesablauf zu gewöhnen, durch Anknüpfen an ihren augenblicklichen Lernstand und die vorhandenen Ressourcen sowie durch den Aufbau einer tragfähigen Lehrer-Schüler-Beziehung und behutsames, kleinschrittiges Heranführen an Lernprozesse und -erfolge in einer Gruppe sukzessive eine positive Einstellung zu schulförmig organisierten Lernprozessen zu bewirken.

Die Struktur des Bildungsangebots der Anstaltsschule orientiert sich an den im Rahmen der Zugangsdiagnostik festgestellten unterschiedlichen Kompetenzen und objektiven Lernbedürfnissen der jungen Straf- und Untersuchungsgefangenen. Die bei voller Auslastung 56 Schüler der Anstaltsschule werden von acht hauptamtlichen Lehrkräften (drei Hauptlehrer, ein Oberlehrer, drei Lehrer im Angestelltenverhältnis, ein Diplom-Pädagoge, insgesamt: 7,75 Stellen) und zwei in Teilzeit tätigen Honorarlehrkräften unterrichtet.

Darüber hinaus organisiert die Schule unterrichts- und – sofern es sich um Gefangene in einer Berufsausbildung handelt – ausbildungsbegleitende Hilfen (Lerntraining/ Nachhilfe) und (soziale) Trainingsmaßnahmen durch zusätzliche, vorwiegend durch Fördervereine finanzierte Honorarkräfte sowie den Betrieb der Gefangenenbücherei.

  • Der Kurs Deutsch als Fremdsprache (DaF) ist ein Elementarkurs in Deutsch für Gefangene, deren Deutschkenntnisse für die Teilnahme an einem allgemeinbildenden Schulkurs oder einer Maßnahme im Bereich der beruflichen Bildung (noch) nicht ausreichen. Maximal sechs Schüler erhalten täglich je vier Stunden Unterricht. Die Verweildauer ist je nach individuellem Lernfortschritt sehr unterschiedlich, sie reicht von mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten.
  • Der U-Haft-Unterricht richtet sich ausschließlich an Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungshaft. Es stehen sechs Plätze zur Verfügung. Angesichts der in vielen Fällen ungewissen Verweildauer, hohen Fluktuation und u. U. ausgesprochen disparaten Lernvoraussetzungen bei den Schülern ist ein Unterricht in didaktischen Reihen nicht möglich. Der Unterricht (18 UE/Woche) ist stark binnendifferenziert, an lebenspraktischen Aufgabenstellungen und an der Tagesaktualität orientiert. Arbeitslehre und Einüben sozialen Verhaltens nehmen einen breiten Raum ein.
  • Grundkurs und Aufbaukurs mit jeweils acht Plätzen sind curricular aufeinander aufbauende, allgemeinbildende Schulkurse mit einer jeweiligen Dauer von vier Monaten bei 22 bis 26 Unterrichtseinheiten pro Woche. Der Schwerpunkt liegt jeweils auf Deutsch und Mathematik, darüber hinaus werden Biologie (nur im Grundkurs), Erdkunde und Kunst unterrichtet. Grund- und Aufbaukurs fördern Schüler im Hinblick auf die Teilnahme an dem sich jeweils anschließenden Schulkurs oder einer Maßnahme im Bereich der beruflichen Bildung. Der Aufbaukurs soll die Schüler auch insbesondere auf die erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptschulabschlusskurs vorbereiten.
  • Der auf ca. elf Monate Dauer angelegten Hauptschulabschlusskurs bieten jeweils bis zu 10 Gefangenen durch intensiven Unterricht mit bis zu 30 Unterrichtseinheiten pro Woche plus – je nach Bedarf – individueller Lernbegleitung und -unterstützung die Möglichkeit des (oft: nachholenden) Erwerbs des Abschlusszeugnisses der Hauptschule gemäß „Verordnung über die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses“.

Die Verordnung in der Fassung vom 28.12.2008 sieht pro Jahr je zwei landeseinheitliche Prüfungstermine mit zentral erstellten Klausuren in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch, eine obligatorische Projektprüfung sowie die Möglichkeit des Erwerbs des qualifizierenden Hauptschulabschlusses vor, womit die Prüfungsbedingungen den in den letzten Jahren eingeleiteten Neuerungen in der Regelschule zunehmend angeglichen wurden. Die didaktisch-methodischen Leitlinien für die Hauptschulabschlusskurse ergeben sich sowohl aus der o.g. Prüfungsverordnung als auch aus den diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen zu den schriftlichen Prüfungen (zuletzt geändert durch Erlass vom 15.08.2012, Amtsblatt Nr. 09/12).

Den Prüfungsvorsitz hat ein Vertreter/eine Vertreterin des hier zuständigen Landesschulamts bzw. Staatlichen Schulamts für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis, das die Zeugnisse ausstellt und die im Übrigen nicht zur Erteilung von Zensuren berechtigten Lehrer der Anstaltsschule als gleichberechtigte Mitglieder in den Prüfungsausschuss beruft. Mit diesem Schulamt arbeitet die Anstaltsschule seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammen.

Wenn es gelingt, schulische Förderung mit dem Erwerb formaler Bildungsabschlüsse abzuschließen, sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung des Jugendlichen in die Gesellschaft erheblich günstiger. Ein Abschlusszeugnis bescheinigt durchaus nicht nur kognitive Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, sondern ist indirekt immer auch ein Ausweis im Hinblick auf Durchhaltevermögen, Stressresistenz sowie der Bereitschaft und Fähigkeit, bestimmte gesellschaftlich relevante Anpassungsleistungen zu erbringen. Ein Schulabschluss kann damit ein wichtiger Schritt im Hinblick auf eine künftige Legalbewährung sein, weshalb dem Hauptschulabschlusskurs in der Schule der JVA Rockenberg seit jeher ein ganz besonderes Augenmerk gilt, ohne freilich diejenigen Schüler aus dem Blick zu verlieren, die in ihrer schulischen und persönlichen Entwicklung noch nicht so weit sind, dass sie in der zur Verfügung stehenden, angesichts der zu bewältigenden Aufgaben in der Regel (zu) kurzen Zeit im Vollzug zu einem Schulabschluss geführt werden können.

Um die Kontextbedingungen von Unterricht kontinuierlich zu verbessern, betreibt die Schule der JVA Rockenberg seit 2006 systematisch Qualitätsentwicklung auf Basis des Models „Lernerorientierte Qualität für Schulen“ (LQS). Die Schule ist seit der Ersttestierung 2008 und der Retestierung 2011 Teil des LQS-Netzwerks und bis 2015 berechtigt, das LQS-Logo zu führen.