Allgemeines zur schulischen Bildung in der JVA Rockenberg
Die Schule der JVA Rockenberg versteht sich als ein wesentliches Element des Erziehungsvollzugs im Sinne des in § 2 des Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes (HessJStVollzG) formulierten Auftrags, die Gefangenen durch den Vollzug der Jugendstrafe zu befähigen "künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Erziehungsziel)."
Ein wesentlicher Bestandteil dieses auf die Veränderung von Wertorientierungen und Verhalten zielenden Erziehungsprozesses ist die schulische Förderung der inhaftierten Jugendlichen, insbesondere derjenigen, die aufgrund ihres Alters noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen. § 27 (1) HessJStVollzG formuliert entsprechend:
"Maßnahmen der schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung kommen im Jugendstrafvollzug besondere Bedeutung zu. Diese Maßnahmen sowie arbeitstherapeutische Beschäftigung und Arbeit dienen insbesondere dem Ziel, die Persönlichkeit der Gefangenen zu entwickeln und die Fähigkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern."
Viele der jüngeren Gefangenen in Rockenberg verfügen über keinen Schulabschluss, einige wenige haben überhaupt noch nie eine Schule besucht und/oder verfügen für eine berufliche und soziale Integration über keine oder unzureichende Deutschkenntnisse.
Defizite im Leistungsbereich (große Bildungslücken, gravierende Teilleistungsstörungen, misslungene schulische Sozialisation, negative Schulerfahrungen mit mehrfachen Relegationen, Versagensängste, geringe Frustrationstoleranz etc.), die nicht selten mit gravierenden persönlichen Problemen („broken home“, familiäre bzw. soziale Entwurzelung und Orientierungslosigkeit, Drogenkonsum, Verhaltensauffälligkeiten unterschiedlichster Art etc.) einhergehen, führen zwar nicht zwingend zu Delinquenz, doch ist ein Zusammenhang zwischen unzureichender schulischer Bildung, fehlender beruflicher Qualifizierung, (absehbarer) Arbeitslosigkeit und Straffälligkeit in vielen Fällen offenkundig.
Vor diesem Hintergrund bietet die Zeit im Jugendstrafvollzug nicht nur die Möglichkeit, in der Regelschule versäumten Lernstoff nachzuholen, sondern vor allem auch die Chance, durch den (Wieder-) Einstieg in schulisches Lernen eine persönliche Neuorientierung des Jugendlichen herbeizuführen, die es ihm erlaubt, den vielfach beobachtbaren Circulus vitiosus von Mehrfachbenachteiligung und Straffälligkeit zu durchbrechen, und dem Jugendlichen verbesserte Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe zumindest perspektivisch aufzuzeigen.