Besuche in der Justizvollzugsanstalt

Stand 15.05.2023

Besuchszeiten

Besuche bei Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen

Tag  Besuchszeit
Montag 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:15 Uhr bis 19:30  Uhr

Im Bereich der Anstalt können Zigaretten und Süßigkeiten für den Gefangenen erworben werden. Hierzu können bis zu 25 Euro (in Münzgeld) mit in die Anstalt gebracht werden. Dieses Geld ist beim Betreten der Anstalt anzumelden.

Besuche via Videotelefonie (Skype) für Strafgefangene und Untersuchungsgefangene

Tag

 Besuchszeit

Montag

16:15 Uhr bis 19:45 Uhr

Mittwoch

12:30 Uhr bis 15:50 Uhr

Freitag

12:15 Uhr bis 19:30 Uhr

Pro Besuch via Videotelefonie (Skype) können für den Gefangenen 25,-- € mit den Hinweis “Zweckbindung Besuch“ auf das Anstaltskonto (siehe Reiter Bankverbindung) überwiesen werden.

Besuchsablauf für Angehörige

Strafgefangene und Untersuchungsgefangene

Untersuchungs- und Strafgefangene beantragen Besuche schriftlich bei der JVA Limburg. Sie als Besucher oder Besucherin erhalten den Besuchsschein sowie ein Merkblatt künftig auf dem Postweg zugesandt. Der Besuchsschein berechtigt zum Besuch des betreffenden Gefangenen zu der dort angegebenen Zeit. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich. Bitte melden Sie sich spätestens 15 Minuten vor Beginn des Besuches an der Außenpforte an. Andernfalls ist ein Einlass nicht mehr möglich. Neben dem Besuchsschein benötigen Sie wie bisher auch ein gültiges Ausweisdokument, um eingelassen zu werden.

Möchten Sie einen Untersuchungsgefangenen besuchen, bei dem das Gericht oder die Staatsanwaltschaft sich die Erlaubnis für Besuche vorbehalten hat, benötigen Sie zusätzlich auch noch eine Besuchserlaubnis von dieser Behörde.

Für Untersuchungsgefangene, deren Besuche die JVA Limburg genehmigt, gelten dieselben Regelungen wie für Strafgefangene.

Soweit eine akute Infektionslage es erfordert, können die Besuchsmöglichkeiten kurzfristig angepasst werden. Diese können eine Beschränkung der Besucherzahlen sein oder gar nur noch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Videotelefonie via Skype oder Telefonie.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Beschränkungen vorab unter der Telefonnummer +49 6431 9172 - 0 oder auf unserer Internetseite.

Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich sich mindestens 15 Minuten vor der angegebenen Besuchszeit in der Anstalt einzufinden, bei Skype-Besuchen mindestens 15 Minuten vorher online zu sein!

Für Skype-Besuche haben Angehörige ab sofort die Möglichkeit 25 Euro pro Skype-Besuch zweckgebunden als Ersatzeinkauf für den Besuch zu überweisen.

Anwalts- und Notarbesuche

Personen, die in der Verteidigung tätig sind, müssen sich als solche gegenüber der Vollzugsanstalt durch die Vollmacht des Gefangenen oder die Bestellungsanordnung des Gerichtes ausweisen bzw. benötigt einen auf sie ausgestellten Erlaubnisschein des zuständigen Gerichts.
Hat die Wahlverteidigung die Verteidigung mit Zustimmung dessen, der sie gewählt hat, einer Referendarin bzw. einem Referendar übertragen, so kann diese bzw. dieser ihn ebenso sprechen wie der Wahlverteidigung. In diesem Fall sind die dazu vorliegenden Voraussetzungen nachzuweisen.

Einer Assessorin bzw. einem Assessor kann nicht durch eine Untervollmacht die Verteidigung übertragen werden.

Die Besuchszeiten für Anwaltsbesuche wurden wie folgt festgelegt:

Tag

 Besuchszeit

Montag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch

Keine Sprechzeiten

Donnerstag

08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Eine Voranmeldung für Anwaltsbesuche ist erforderlich und kann unter der E-Mailadresse besuch@jva-limburg.justiz.hessen.de erfolgen, in dringenden Ausnahmefällen unter der Telefonnummer +49 6431 9172 - 0.

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise zum Infektionsschutz und den Einlassbedingungen!

Pakete, Briefe, Telefon

Pakete § 37 HStVollzG und §29 HUVollzG

Pakete oder sonstige Zusendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Justizvollzugsanstalt. Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist den Untersuchungsgefangenen nicht gestattet.

Briefe § 35 HStVollzG und §27 HUVollzG

Gefangene haben das Recht Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Der Schriftwechsel wird in der Regel von der Justizvollzugsanstalt, dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft überwacht.

Telefon § 36 HStVollzG und §28 HUVollzG

Die Gefangenen haben die Möglichkeit von Telefonen, die in der Justizvollzugsanstalt angebracht sind, gegen Gebühren, ihre Angehörigen und Freunde anzurufen. Sie können auf diesen Telefonen aber nicht angerufen werden. Die Telefonate können mit Wissen der Anrufer überwacht werden.

Bankverbindung

Hinweis: Bareinzahlungen sind nicht mehr möglich, auch nicht an Besuchstagen.

Empfänger:  H. B. Wagnitz-Seminar
Bankverbindung:  Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE57 5005 0201 0200 7668 05
BIC / Swift-Code: HELADEF1822
Verwendungszweck:  Name und Geburtsdatum des Gefangenen, Welche JVA, Verwendung 

Wegbeschreibung

Justizvollzugsanstalt Limburg a. d. Lahn
Walderdorffstraße 16
65549 Limburg a. d. Lahn

Abfahrt Anschlussstelle Limburg-Nord, Richtung Limburg fahren, nach der zweiten Ampel rechts abbiegen (Ste-Foy-Straße), in die erste Straße nach links abbiegen (Walderdorffstraße), nach ca. 50 Meter befindet sich links der Eingang zur JVA Limburg. Parkmöglichkeiten bestehen in der näheren Umgebung und vor allem im Bereich der Ste-Foy-Straße (Marktplatz).

An den Autobahnanschlussstellen vorbei geradeaus nach Limburg, nach der zweiten Ampel rechts abbiegen (Ste-Foy-Straße), in die erste Straße nach links abbiegen (Walderdorffstraße), nach ca. 50 Meter befindet sich links der Eingang zur JVA Limburg. Parkmöglichkeiten bestehen in der näheren Umgebung und vor allem im Bereich der Ste-Foy-Straße (Marktplatz).

In Limburg durch den Tunnel, nach der zweiten Ampel links abbiegen (Ste-Foy-Straße), in die erste Straße nach links einbiegen (Walderdorffstraße), nach ca. 50 Meter befindet sich links der Eingang zur JVA Limburg. Parkmöglichkeiten bestehen in der näheren Umgebung und vor allem im Bereich der Ste-Foy-Straße (Marktplatz).

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