Besuchszeiten
Besuche bei Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen
Im Bereich der Anstalt können Zigaretten und Süßigkeiten für den Gefangenen erworben werden. Hierzu können bis zu 25 Euro (in Münzgeld) mit in die Anstalt gebracht werden. Dieses Geld ist beim Betreten der Anstalt anzumelden.
Besuche via Videotelefonie (Skype) für Strafgefangene und Untersuchungsgefangene
Pro Besuch via Videotelefonie (Skype) können für den Gefangenen 25,-- € mit den Hinweis “Zweckbindung Besuch“ auf das Anstaltskonto (siehe Reiter Bankverbindung) überwiesen werden.
Besuchsablauf für Angehörige
Strafgefangene und Untersuchungsgefangene
Untersuchungs- und Strafgefangene beantragen Besuche schriftlich bei der JVA Limburg. Sie als Besucher oder Besucherin erhalten den Besuchsschein sowie ein Merkblatt künftig auf dem Postweg zugesandt. Der Besuchsschein berechtigt zum Besuch des betreffenden Gefangenen zu der dort angegebenen Zeit. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich. Bitte melden Sie sich spätestens 15 Minuten vor Beginn des Besuches an der Außenpforte an. Andernfalls ist ein Einlass nicht mehr möglich. Neben dem Besuchsschein benötigen Sie wie bisher auch ein gültiges Ausweisdokument, um eingelassen zu werden.
Möchten Sie einen Untersuchungsgefangenen besuchen, bei dem das Gericht oder die Staatsanwaltschaft sich die Erlaubnis für Besuche vorbehalten hat, benötigen Sie zusätzlich auch noch eine Besuchserlaubnis von dieser Behörde.
Für Untersuchungsgefangene, deren Besuche die JVA Limburg genehmigt, gelten dieselben Regelungen wie für Strafgefangene.
Soweit eine akute Infektionslage es erfordert, können die Besuchsmöglichkeiten kurzfristig angepasst werden. Diese können eine Beschränkung der Besucherzahlen sein oder gar nur noch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Videotelefonie via Skype oder Telefonie.
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Beschränkungen vorab unter der Telefonnummer +49 6431 9172 - 0 oder auf unserer Internetseite.
Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich sich mindestens 15 Minuten vor der angegebenen Besuchszeit in der Anstalt einzufinden, bei Skype-Besuchen mindestens 15 Minuten vorher online zu sein!
Für Skype-Besuche haben Angehörige ab sofort die Möglichkeit 25 Euro pro Skype-Besuch zweckgebunden als Ersatzeinkauf für den Besuch zu überweisen.