Vereinbaren Sie Ihre Besuchstermine für Untersuchungsgefangene mit Besuchserlaubnis des Gerichts und für Strafgefangene (ohne Überwachung des Gesprächsinhaltes durch einen Dolmetscher) einfach Online unter:
Sollte es hierbei zu Schwierigkeiten kommen, können Sie sich unter der Rufnummer +49 6150 1026000 von Montag bis Freitag in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr telefonisch an uns wenden!
Gesprächstermine für Verteidiger
Vereinbaren Sie Ihre Gesprächstermine ab 01.02.2026 einfach Online unter:
Sollte es hierbei zu Schwierigkeiten kommen, können Sie sich unter der Rufnummer +49 06150 1023444 von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 15:30 Uhr telefonisch an uns wenden!
Untersuchungs- und Strafgefangene dürfen nach den Vorschriften des Hessischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (§§ 25, 26 HUVollzG i. V. m. § 119 StPO) und des Hessischen Strafvollzugsgesetzes (§§ 33, 34 HStVollzG) Besuche empfangen. Untersuchungs- und Strafgefangene können im Kalendermonat zweimal Besuch von insgesamt zwei Stunden erhalten, soweit bei Untersuchungsgefangenen eine richterliche Entscheidung dies nicht ausdrücklich anders regelt. Bei entsprechenden vorhandenen Kapazitäten kann eine dritte Stunde Besuch gewährt werden.
Bei Strafgefangenen kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Quartal von drei Terminen in dem jeweiligen Monat ein Langzeit-/Familienbesuch von drei Stunden in Anspruch genommen werden, so dass dennoch zwei weitere Besuchsstunden für Normalbesuche im gleichen Monat zur Verfügung stehen.
Der Ablauf der Besuchsterminierung unterscheidet zwischen:
Untersuchungshaft mit Einzelbesuchserlaubnis / Dauerbesuchserlaubnis
Strafhaft und Untersuchungshaft deren Besuchsgenehmigung der Justizvollzugsanstalt übertragen wurde.
Für alle Terminierungen gilt: Vor der ersten Besuchsterminierung, ist unabhängig vom Lebensalter, eine Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung notwendig. Bei Minderjährigen erfolgt die schriftliche Einverständniserklärung über Erziehungsberechtigte.
Die folgende Beschreibung setzt immer voraus, dass die Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung, unterschrieben an die JVA-Weiterstadt (postalisch oder per E-Mail) gesendet wurde und Ihnen durch den Inhaftierten eine Rückmeldung über die Terminmöglichkeit mitgeteilt wurde.
Vereinbaren Sie Ihre Besuchstermine für Untersuchungsgefangene mit Besuchserlaubnis des Gerichts und für Strafgefangene, außer bei benötigtem Dolmetscher, einfach Online unter:
Sollte es hierbei zu Schwierigkeiten kommen, können Sie sich unter der Rufnummer +49 6150 1026000 von Montag bis Freitag in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr telefonisch an uns wenden!
Am Tag Ihres mit der JVA-Weiterstadt vereinbarten Besuchstermins, müssen Sie sich spätestens 45 Minuten vor dem Besuchsbeginn am Besuchereingang anmelden und eine gültige Einzelbesuchserlaubnis oder Dauerbesuchserlaubnis vorlegen. Jeder Besucher muss sich mit einem gültigem Personaldokument ausweisen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Aufenthaltserlaubnis usw.). Ohne die Vorlage dieser Dokumente erfolgt kein Einlass. Für die Aufenthaltsdauer sind die Ausweispapiere an der Besucherpforte der JVA-Weiterstadt zu hinterlegen. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Anstalt. Die Besucher müssen sich ab- und durchsuchen lassen. Taschen, Behältnisse und Gegenstände dürfen nicht eingebracht werden und können in Schließfächern untergebracht werden.
Ausnahmen für Untersuchungsgefangene – Antragstellung weiterhin in Papierform durch den Inhaftierten
Einzelbesuche und Einzel-Videobesuche ohne Erfordernis einer Besuchserlaubnis (keine Beschränkungen nach §119 StPO), welche im Beisein eines Dolmetschers durchgeführt werden müssen.
Termine für Besuche und Videobesuche zu vereinbaren.
(keine Beschränkungen nach §119 StPO)
Besuchstermine und Videobesuche für Strafgefangene sowie für Untersuchungsgefangene, deren Besuchsgenehmigung der JVA übertragen wurde, werden ausschließlich unter:
Sieben Tage vor dem Besuchstermin erhält der Besucher eine Bestätigung per E-Mail über den Besuch von der JVA. Die Besuchsscheine sind für Besucher von Strafgefangenen an der Besucherpforte hinterlegt.
Es muss spätestens 45 Minuten vor dem Besuchsbeginn eine Anmeldung an der Besucherpforte erfolgen. Die Vorlage eines gültigen Personaldokuments für jede Person (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Aufenthaltserlaubnis usw.) ist notwendig. Ohne diese Dokumente erfolgt kein Einlass. Für die Aufenthaltsdauer sind die Ausweispapiere an der Besucherpforte der JVA Weiterstadt zu hinterlegen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Anstalt. Die Besucher müssen sich ab- und durchsuchen lassen. Taschen, Behältnisse und Gegenstände dürfen nicht eingebracht werden und können in Schließfächern untergebracht werden.
Ausnahmen für Strafgefangene - Antragstellung weiterhin in Papierform durch den Inhaftierten
Langzeit- und Familienbesuche
Einzelbesuche und Einzel-Videobesuche, welche im Beisein eines Dolmetschers durchgeführt werden müssen
Jeder Besucher kann maximal 7,- € Münzgeld für den Kauf von Getränken und Süßigkeiten an den Automaten in der Besuchsabteilung mitbringen. Die erworbenen Getränke und Süßigkeiten müssen während des Besuchs verzehrt werden und dürfen nach dem Besuch nicht an den Gefangenen übergeben werden.
In allen Besuchsräumen ist absolutes Rauchverbot!
Besuchszeiten
Besuche von Angehörigen und sonstigen Bezugspersonen
Montag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
Dienstag von 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie
Freitag von 08:00 Uhr bis 15:45 Uhr
Langzeit- und Familienbesuche
Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr oder 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie
Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr oder 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Um eine ordnungsgemäße Einlasskontrolle zu gewährleisten, sind Besucher gehalten, sich fünfundvierzig Minuten vor Besuchsbeginn anzumelden. Eine verspätete Anmeldung kann im Einzelfall zur Folge haben, dass ein Einlass nicht mehr möglich ist. Die Durchführung des Besuchs wird davon abhängig gemacht, dass sich der Besucher absuchen bzw. durchsuchen lässt.
Anwalts- und Notarbesuche
sowie Besuche von Personen der in § 119 Abs. 4 Satz 2 StPO genannten Institutionen sind grundsätzlich nur während der festgesetzten Zeiten möglich und finden in den Räumen der Rechtsanwaltspforte statt. Die Besuchszeiten hierfür sind wie folgt festgelegt:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:45 Uhr,
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr sowie
Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Letzter Einlass erfolgt eine halbe Stunde vor Besuchsende.
Pakete oder sonstige Zusendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Justizvollzugsanstalt.
Gefangene haben das Recht Schreiben abzusenden und zu empfangen.
Der Schriftwechsel wird in der Regel überwacht.
Die Gefangenen haben die Möglichkeit, von Telefonapparaten, die in den Unterkunftshäusern angebracht sind, gegen Gebühren, ihre Angehörigen und Freunde anzurufen. Sie können auf diesen Apparaten aber nicht angerufen werden.
Bankverbindung
Für Geldüberweisungen von Angehörigen an Gefangene gilt folgende Bankverbindung:
Überweisungen an Gefangene sind unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zulässig. Bitte klären Sie vor der Tätigung von Überweisungen über den hier einsitzenden Gefangenen ab, ob eine beabsichtigte Überweisung zulässig und genehmigt ist.