Besuche in der Justizvollzugsanstalt

Vereinbaren Sie Ihre Besuchstermine telefonisch! 
Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Besuchsablauf

Untersuchungs- und Strafgefangene dürfen nach den Vorschriften des Hessischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (§§ 25, 26 HUVollzG i. V. m. § 119 StPO) und des Hessischen Strafvollzugsgesetzes (§§ 33, 34 HStVollzG) Besuche empfangen. Untersuchungs- und Strafgefangene können im Kalendermonat zweimal im Monat Besuch von insgesamt zwei Stunden erhalten, soweit bei Untersuchungsgefangenen eine richterliche Entscheidung dies nicht ausdrücklich anders regelt. Bei entsprechenden vorhandenen Kapazitäten kann eine dritte Stunde Besuch gewährt werden.

Bei Strafgefangenen kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Quartal von drei Terminen in dem jeweiligen Monat ein Langzeit-/Familienbesuch von drei Stunden in Anspruch genommen werden, so dass dennoch zwei weitere Besuchsstunden für Normalbesuche im gleichen Monat zur Verfügung stehen.

Der Ablauf der Besuchsterminierung unterscheidet zwischen:

  1. Untersuchungshaft mit Einzelbesuchserlaubnis / Dauerbesuchserlaubnis
  2. Strafhaft und Untersuchungshaft deren Besuchsgenehmigung der Justizvollzugsanstalt übertragen wurde.

Für alle Terminierungen gilt:
Vor der ersten Besuchsterminierung, ist unabhängig vom Lebensalter, eine Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung notwendig. Bei Minderjährigen erfolgt die schriftliche Einverständniserklärung über Erziehungsberechtigte.

Die folgende Beschreibung setzt immer voraus, dass die Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung, unterschrieben an die JVA-Weiterstadt (postalisch oder per E-Mail) gesendet wurde und Ihnen durch den Inhaftierten eine Rückmeldung über die Terminmöglichkeit mitgeteilt wurde.

Sie haben nun die Möglichkeit, telefonisch über die Besuchsterminierung einen Termin zu vereinbaren oder den „Online-Besuchsantrag für Gefangene in Untersuchungshaft“ zu nutzen. Am Tag Ihres mit der JVA-Weiterstadt vereinbarten Besuchstermins, müssen Sie sich spätestens 45 Minuten vor dem Besuchsbeginn am Besuchereingang anmelden und eine gültige Einzelbesuchserlaubnis oder Dauerbesuchserlaubnis vorlegen. Jeder Besucher muss sich mit einem gültigem Personaldokument ausweisen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Aufenthaltserlaubnis usw.). Ohne die Vorlage dieser Dokumente erfolgt kein Einlass. Für die Aufenthaltsdauer sind die Ausweispapiere an der Besucherpforte der JVA-Weiterstadt zu hinterlegen. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Anstalt. Die Besucher müssen sich ab- und durchsuchen lassen. Taschen, Behältnisse und Gegenstände dürfen nicht eingebracht werden und können in Schließfächern untergebracht werden.

Besuchstermine für Strafgefangene und für Untersuchungsgefangene, dessen Besuchsgenehmigung der JVA übertragen wurde, werden ausschließlich durch den Inhaftierten beantragt. Sobald eine Besuchsterminierung erfolgt ist, wird dem Inhaftierten ein Besuchsschein mit dem Besuchstermin ausgehändigt. Der Besuchsschein sollte durch den Inhaftierten rechtzeitig verschickt werden. Es muss spätestens 45 Minuten vor dem Besuchsbeginn eine Anmeldung an der Besucherpforte erfolgen. Neben dem Besuchsschein, ist die Vorlage eines gültigen Personaldokuments für jede Person (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Aufenthaltserlaubnis usw.) notwendig. Ohne diese Dokumente erfolgt kein Einlass. Für die Aufenthaltsdauer sind die Ausweispapiere an der Besucherpforte der JVA-Weiterstadt zu hinterlegen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Anstalt. Die Besucher müssen sich ab- und durchsuchen lassen. Taschen, Behältnisse und Gegenstände dürfen nicht eingebracht werden und können in Schließfächern untergebracht werden.

Jeder Besucher kann maximal 7,- € Münzgeld für den Kauf von Getränken und Süßigkeiten an den Automaten in der Besuchsabteilung mitbringen. Die erworbenen Getränke und Süßigkeiten müssen während des Besuchs verzehrt werden und dürfen nach dem Besuch
nicht an den Gefangenen übergeben werden.

In allen Besuchsräumen ist absolutes Rauchverbot!

Besuchszeiten

Besuchszeiten für Angehörige und sonstige Bezugspersonen

  • Montag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
  • Dienstag von 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie
  • Freitag von 08:00 Uhr bis 15:45 Uhr

Langzeit- und Familienbesuche

  • Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr oder 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie
  • Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr oder 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Um eine ordnungsgemäße Einlasskontrolle zu gewährleisten, sind Besucher gehalten, sich fünfundvierzig Minuten vor Besuchsbeginn anzumelden. Eine verspätete Anmeldung kann im Einzelfall zur Folge haben, dass ein Einlass nicht mehr möglich ist. Sofern jedoch eine ordnungsgemäße Einlasskontrolle auch noch kurz vor Besuchsbeginn möglich ist, ist der Einlass zum geplanten Termin noch zu gewähren. Die Durchführung des Besuchs wird davon abhängig gemacht, dass sich der Besucher absuchen bzw. durchsuchen lässt.

Anwalts- und Notarbesuche

sowie Besuche von Personen der in § 119 Abs. 4 Satz 2 StPO genannten Institutionen sind grundsätzlich nur während der festgesetzten Zeiten möglich und finden in den Räumen der Rechtsanwaltspforte statt.
Die Besuchszeiten hierfür sind wie folgt festgelegt:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:45 Uhr,
  • Mittwoch von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr sowie
  • Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Letzter Einlass erfolgt eine halbe Stunde vor Besuchsende.

Pakete oder sonstige Zusendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Justizvollzugsanstalt.

Gefangene haben das Recht Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Der Schriftwechsel wird in der Regel überwacht.

Die Gefangenen haben die Möglichkeit, von Telefonapparaten, die in den Unterkunftshäusern angebracht sind, gegen Gebühren, ihre Angehörigen und Freunde anzurufen. Sie können auf diesen Apparaten aber nicht angerufen werden.

Bankverbindung

Für Geldüberweisungen von Angehörigen an Gefangene gilt folgende Bankverbindung:

Überweisungen an Gefangene sind unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zulässig. Bitte klären Sie vor der Tätigung von Überweisungen über den hier einsitzenden Gefangenen ab, ob eine beabsichtigte Überweisung zulässig und genehmigt ist.

Empfänger: VCC-Süd-JVA Weiterstadt
Kontonummer: 15 00 44 44
Bankleitzahl: 508 501 50
IBAN: DE89 5085 0150 0015 0044 44
BIC: HELADEF1DAS

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