Frontansicht der JVA Gießen

Besuche in der Justizvollzugsanstalt Gießen

Hier finden Sie alle Informationen zu Besuchszeiten, Besuchsregeln, Bankverbindung und Wegbeschreibungen.

Um mit Gefangenen in der hiesigen JVA telefonisch oder über Besuch in Kontakt treten zu können, bedarf es zunächst einer entsprechenden Einverständniserklärung - siehe "Formblätter zur Zulassung von Kontaktpersonen zu Gefangenen und Untergebrachten".

Des Weiteren muss bei Gefangenen die sich in der Untersuchungshaft befinden und verfahrenssichernden Anordnungen bestehen vor der Beantragung zur Besuchszulassung eine richterliche Besuchserlaubnis vorliegen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der Justizvollzugsanstalt Gießen finden Sie auf unserer Startseite unter der Rubrik "Weitere Informationen".

Jeder Strafgefangene und jeder Untersuchungshaftgefangener darf im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Besuche empfangen. Die Besuchszeit pro Monat beträgt in der Regel 2 Stunden. Die Besuchszeit pro Besuchstermin beträgt grundsätzlich 60 Minuten. 

Im Einzelfall kann darüber hinaus nach den gesetzlichen Vorschriften weiterer Besuch gewährt werden.

Besuchstermine, die vom Gefangenen beantragt werden müssen, werden nur für die zuvor durch die zuständige Vollzugsabteilungsleitung genehmigten Besucher vergeben.

Besuchstermine können nach Abschluss der Zuverlässigkeitsüberprüfung über die Online-Terminierungsplattform gemacht werden. Sie erhalten hierfür vom Inhaftierten eine Buchnummer, die Sie für die Terminierung benötigen.

Pro Besuch eines Gefangenen werden grundsätzlich höchstens 3 Besucherinnen/Besucher zugelassen. 

Bei Besucherinnen und Besuchern unter 18 Jahren wird ein Besuch nur durchgeführt, wenn der Besuch durch eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten begleitet wird oder auf dem Antrag zur Kontaktaufnahme von der oder dem Erziehungsberechtigen eine Vollmacht für die jeweilige Begleitperson ausgestellt wird. Der Besuch von Minderjährigen in Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes oder Kinderheimen etc. bleibt unberührt

Jede Besucherin und jeder Besucher muss einen gültiger Personalausweis, Identitätskarte (ID-Card) oder Reisepass mitzubringen.

Besucherinnen und Besucher müssen sich eine halbe Stunde vor Terminbeginn an der Besucherpforte anmelden.

Vor dem Besuch müssen Besucherinnen und Besucher Ihre Sachen (Taschen, Geld, Papiere, Mobiltelefone usw.) im Schließfach einschließen. Es sollte deshalb nur das Nötigste mitgebracht werden, jedoch können pro Besuch 15 Euro (Münzen) mitgenommen werden, falls man Getränke oder Süßigkeiten am Automaten erwerben möchte.

Bitte tragen Sie möglichst keinen Schmuck oder Kleidung mit Metallteilen, da daraus Schwierigkeiten bei der Prüfung am Metalldetektor entstehen können. Frauen mit Schleier sollten diesen nicht mit Metallteilen befestigen, der Schleier muss zur Feststellung der Identität das Gesicht freigeben.

Aus Gründen der Sicherheit kann der Besuch davon abhängig gemacht werden, dass sich die Besucherinnen und Besucher absuchen oder durchsuchen lassen.

Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag gibt es keinen Besuch

Um einen pünktlichen Besuchsbeginn zu gewährleisten, sollten die Besucher sich 15 Minuten vor dem terminierten Besuchsbeginn unter Vorlage des gültigen Besuchsscheines an der Pforte der Anstalt anmelden.

Besuchstermine können nach Abschluss der Zuverlässigkeitsüberprüfung über die Online-Terminierungsplattform gemacht werden. Sie erhalten hierfür vom Inhaftierten eine Buchnummer, die Sie für die Terminierung benötigen.

Besucher dürfen grundsätzlich keine Gegenstände zum Besuch mit in die Anstalt nehmen. Beim Besuch dürfen keinerlei Gegenstände übergeben oder  entgegengenommen werden. Ausnahmsweise gilt bzgl. Lebens- und Genussmittel folgendes:

Die Besucher dürfen beim Besuch in der Anstalt Waren im Wert von insgesamt  15,-- Euro in Münzgeld für den Gefangenen erwerben.

Die erworbenen Getränke sind nur zum Verzehr während des Besuchs bestimmt; die Mitnahme in das Hafthaus ist nicht gestattet.

Die Übergabe von Drogen, Bargeld und sonstigen Gegenständen ist strikt untersagt. Bei Verstößen kann ein Besuchsverbot verhängt werden. Abgesehen davon ist die Übergabe von Drogen strafbar und wird zur Anzeige gebracht. 
Dem Inhaftierten können zudem erhebliche Nachteile bei der weiteren Vollzugsplanung entstehen.

In der gesamten Besuchsabteilung besteht absolutes Rauchverbot.

Verteidigerinnen und Verteidiger müssen sich als solche gegenüber der Vollzugsanstalt durch die Vollmacht des Gefangenen oder die Bestellungsanordnung des Gerichts ausweisen bzw. benötigen einen auf sie ausgestellten Erlaubnisschein des zuständigen Gerichts.

Hat die Wahlverteidigerin bzw. der Wahlverteidiger die Verteidigung mit Zustimmung des Gefangenen einer Referendarin oder einem Referendar übertragen, so kann auch diese bzw. dieser den Gefangenen sprechen. Die Referendarin bzw. der Referendar hat das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachzuweisen.

Während des Besuches darf grundsätzlich nichts übergeben werden. Von der Richterin bzw. dem Richter zur Aushändigung schriftlich zugelassene Gegenstände nimmt die Kammerbeamtin oder der Kammerbeamte entgegen. Gleiches gilt für Wäsche, soweit zulässig.

Besuche von Rechtsanwältinnen und ­Rechtsanwälten sowie Verteidigerinnen und ­Verteidigern sind in der Regel:

von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr

sowie am Freitag von 08: 00 Uhr bis 13:00 Uhr durchzuführen.

Voranmeldung über die Online-Terminierungsplattform Verteidigerbesuch erwünscht. Alternativ können kurzfristig auch Termine unter der Rufnummer +49 641 934 1537 vereinbart werden, jedoch kann es hier bei Mangel an freien Räumlichkeiten zu unerwartet langen Wartezeiten kommen.

Für die Zulassung für die Gefangenentelefonie gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Zulassung zum Gefangenenbesuch. Für Untersuchungshaftgefangene benötigen Sie eine gerichtliche Telefonerlaubnis. Des weiteren benötigen wir für Untersuchungs- und Strafhaftgefangene einen Nachweis der Telefonnummer (Kopie des Vertrages oder einer Rechnung unter Angabe der Inhaberin bzw. des Inhabers), sowie eine Kopie des Personalausweises der Inhaberin bzw. des Inhabers. Zusätzlich benötigen wir das ausgefüllten Antrag auf Zulassung als Kontaktperson zu Gefangenen und Untergebrachten.

Pakete oder sonstige Zusendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Justizvollzugsanstalt.

Gefangene haben das Recht Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Der Schriftwechsel wird in der Regel überwacht.

Die Gefangenen haben die Möglichkeit, von Telefonapparaten, die in den Unterkunftshäusern angebracht sind, gegen Gebühren, ihre Angehörigen und Freunde anzurufen. Sie können auf diesen Apparaten aber nicht angerufen werden.

Bankverbindung

Es besteht die Möglichkeit, für den Inhaftierten Geld per Überweisung einzuzahlen.

Kontoinhaber:H.B. Wagnitz-Seminar Abteilung VCC Süd
Bank:Commerzbank
IBAN: DE49 5154 0037 0125 0000 00
BIC:COBADEFFXXX

Bei Überweisungen bitte unter Verwendungszweck die Dienststellennummer 0328 oder JVA Gießen sowie den eigenen Absender angeben, bei Überweisungen an Gefangene zusätzlich den Namen des Gefangenen.

Wegbeschreibung

Justizvollzugsanstalt Gießen, Gutfleischstraße 2 A, 35390 Gießen

Aus Richtung Frankfurt/Main BAB 5, Gambacher Kreuz BAB 45 Richtung Dortmund bis Südkreuz Gießen, weiter BAB 485 Richtung Marburg:

Ausfahrt Gießen Ursulum
rechts ab Richtung Fachhochschule
ca. 2,3 km geradeaus fahren (Eichgärtenallee)
an Ampel Kreuzung Eichgärtenallee/Ringallee rechts ab
ca. 0,5 km geradeaus bis Ampel Kreuzung Ringallee/Gutfleischstraße
links ab in die Gutfleischstraße
nach ca. 100 m links befindet sich das Wolfgang-Mittermaier-Haus
nach weiteren ca. 50 m befindet sich die Justizvollzugsanstalt Gießen

Hinweis: Parkplätze in ausreichender Anzahl befinden sich auf dem Messeplatz (an der Kreuzung Ringallee/Gutfleischstraße rechter Hand).

Aus Richtung Marburg auf der B 3/BAB 485 (Gießener Ring)
Ausfahrt Gießen Ursulum
Kreuzung links ab Richtung Fachhochschule
weiterfahren siehe oben 

Aus Richtung Dortmund/Wetzlar auf der BAB 45
bis Abfahrt Wetzlar/Ost
auf die B 49 Richtung Gießen
bis Gießen Bergwerkswald
weiter Richtung Marburg bis Ausfahrt Gießen Ursulum
weiter siehe oben 

Ankunft Hauptbahnhof Gießen
Hauptausgang benutzen
Bahnhofsvorplatz rechte Seite befindet sich der Busbahnhof
Linie 5 bis Haltestelle Landgericht
nach links gehen ca. 100m
rechts in die Gutfleischstraße
Justizvollzugsanstalt in ca. 100 m rechte Seite

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