Zwei Personen sitzen an einem kleinen runden Tisch.

Besuche in der Justizvollzugsanstalt

Besuchszeiten für Anwalts- und Notarbesuche...

... sowie Besuche von Personen der in § 119 Abs. 4 Satz 2 StPO genannten Institutionen sind grundsätzlich nur während der festgesetzten Zeiten möglich.

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr (letzter Einlass 15:00 Uhr)

 Anmeldung für Anwälte:

  • Telefon: +49 69 1367 1718 oder
  • Telefax: +49 611 32761 9627

Besuchszeiten für Angehörige und sonstige Bezugspersonen

Um eine ordnungsgemäße Einlasskontrolle zu gewährleisten, sind Besucher gehalten, sich fünfundvierzig Minuten vor Besuchsbeginn anzumelden. Eine verspätete Anmeldung kann zur Folge haben, dass ein Einlass nicht mehr möglich ist. Die Durchführung des Besuchs wird davon abhängig gemacht, dass sich der Besucher absuchen bzw. durchsuchen lässt.

  • Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Skype-Besuche: Freitag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Planung für Besuche:

Telefon: +49 69 1367 1717

  • Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
  • Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Bankverbindung

Es besteht die Möglichkeit, für den Inhaftierten Geld per Überweisung einzuzahlen. Dazu überweisen Sie das Geld auf folgendes Konto des Verwaltungs-Competence-Centers Frankfurt:

Empfänger:H. B. Wagnitz-Seminar
Bank:Frankfurter Sparkasse
IBAN:DE57 5005 0201 0200 7668 05
BIC:HELADEF1822

Der Überweisungsträger sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen
  • JVA Ffm. I oder 0331
  • Verwendungszweck (z. B. Auslösung Geldstrafe, Einkauf, usw.)
  • eigener Absender

Weitere Hinweise

Die nachfolgenden Informationen sollen als Orientierung für die Durchführung des Besuchs der Inhaftierten dienen. Im Interesse aller Beteiligten ist dabei die Einhaltung der Regeln notwendig. Um Unsicherheiten, Missverständnisse und Fehler zu vermeiden, sollte man sich mit Fragen immer an die Vollzugsbediensteten wenden.

Untersuchungs- und Strafgefangene dürfen nach den Vorschriften des Hessischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (§§ 25, 26 HUVollzG i. V. m. § 119 StPO) und des Hessischen Strafvollzugsgesetzes (§§ 33, 34 HStVollzG) Besuche empfangen. Untersuchungs- und Strafgefangene können im Kalendermonat maximal zweimal im Monat Besuch von insgesamt zwei Stunden erhalten, soweit bei Untersuchungsgefangenen eine richterliche Entscheidung dies nicht ausdrücklich anders regelt.

Wenn Sie einen Gefangenen in der JVA Frankfurt/Main I besuchen oder Kontakt aufnehmen möchten, müssen Sie einiges beachten:

  1. Für den Besuch benötigen Sie einen Besuchsschein.
    Diesen erhalten Sie je nach Zuständigkeit vom Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der JVA Frankfurt am Main I.
    Die Information, welche Behörde für den Gefangen zuständig ist, erhalten Sie entweder schriftlich vom Gefangenen selbst, dessen Rechtsanwalt oder das zuständige Gericht.
  2. Vor dem ersten Besuch werden Sie als Besucher überprüft, dieser Überprüfung müssen Sie schriftlich zustimmen (siehe Formular „Erklärung für das Verfahren der Kontaktaufnahme zu Gefangenen“). Dieses Formular müssen alle Besucher ab 14 Jahren ausfüllen, unterschreiben, eine Kopie des gültigen Ausweisdokumentes beifügen und sodann per Post an die JVA Frankfurt am Main I, Obere Kreuzäckerstraße 6, 60435 Frankfurt senden. Bei Personen unter 18 Jahren ist für die Überprüfung zusätzlich eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  3. Ist Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung in der JVA Frankfurt I eingegangen und Sie als Besucherin/Besucher genehmigt, können Sie den bereits genannten Besuchsschein bei der zuständigen Stelle beantragen.

Ist die JVA Frankfurt am Main I für die Ausstellung des Besuchsscheins zuständig, informieren Sie den Gefangenen per Post über Ihren Besuchswunsch.

Wenn der Gefangene einen Besuch von Ihnen wünscht, wird er einen entsprechenden Antrag an Sie senden. Danach senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes per Post zurück.

Das Verfahren zur Kontaktaufnahme per Skype ist identisch.

Ist Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung in der JVA Frankfurt I eingegangen und Sie als Besucherin/Besucher genehmigt, können Sie, falls die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht einen Besuchsschein ausgestellt hat, einen Besuchstermin unter der oben genannten Nummer zu den genannten Zeiten planen.

Bitte beachten Sie, dass immer zu Beginn eines Monats die Planung für den Folgemonat möglich wird.

Wenn Sie einen Termin vereinbart und einen Besuchsschein vom Gericht, der Staatsanwaltschaft oder durch den Gefangenen der JVA Frankfurt am Main I erhalten haben, müssen Sie sich am Besuchstag bis spätestens 45 Minuten vor Besuchsbeginn an der Außenpforte der JVA anmelden. Hierzu benötigen Sie dann den originalen Besuchsschein und gültige Ausweispapiere. Ein verspätetes Eintreffen führt zum Ausfall des Besuchs. Ohne Vorlage des Besuchsscheins und gültiger Ausweispapiere oder den erforderlichen Nachweisen wird der Besuch ebenfalls nicht durchgeführt.

Liegt eine Genehmigung der zuständigen Staatsanwaltschaft oder des Gerichts für einen Skype-Besuch vor, muss diese im Original vorab der JVA Frankfurt am Main I vorliegen. Erst dann kann eine Planung erfolgen.

Bei jugendlichen Personen unter 18 Jahren, die alleine zum Besuch kommen, muss eine Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des/der Erziehungsberechtigten vorliegen. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen grundsätzlich nur in Begleitung eines Erwachsenen die Anstalt betreten.

Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, dass sich die Besucherin bzw. der Besucher absuchen (auch mit einem passiven Rauschgift Spürhund) oder durchsuchen lässt. Es dürfen keinerlei Gegenstände mit in die JVA genommen werden.

Der Besuch von Untersuchungsgefangenen wird, sofern abweichende Regelungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft bestehen optisch oder optisch und akustisch überwacht werden. Technische Hilfsmittel sind zulässig.

Besuche werden aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt oder bei Vorliegen einer entsprechenden verfahrenssichernden Anordnung überwacht. Die Überwachung erstreckt sich hierbei sowohl auf die Gefangenen als auch auf deren Besuch. Sofern entsprechende verfahrenssichernde Anordnungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft bestehen wird der Besuch optisch und akustisch überwacht werden.

Besuche werden untersagt oder abgebrochen, wenn die Sicherheit und Ordnung der Vollzugsanstalt gefährdet sind oder bei Besucherinnen und Besuchern, die nicht Angehörige des Inhaftierten im Sinne des Strafgesetzbuches sind, zu befürchten ist, dass sie einen schädlichen Einfluss auf den Inhaftierten haben oder seine Eingliederung behindern würden.

Den Anweisungen der Vollzugsbediensteten ist unbedingt Folge zu leisten.

Pakete oder sonstige Zusendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Justizvollzugsanstalt.

Gefangene haben das Recht Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Der Schriftwechsel wird in der Regel überwacht.

Die Gefangenen haben die Möglichkeit, von Telefonapparaten, die in den Unterkunftshäusern angebracht sind, gegen Gebühren, ihre Angehörigen und Freunde anzurufen. Sie können auf diesen Apparaten aber nicht angerufen werden.

Wegbeschreibung

Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I, Obere Kreuzäckerstraße 6, 60435 Frankfurt am Main

Ab Frankfurt am Main Hauptbahnhof mit der U-Bahn U 5 Richtung Preungesheim bis zur Haltestelle Ronneburgstraße fahren. Überqueren Sie die Gießener Straße und Sie befinden sich in der Ronneburgstraße. Laufen Sie in der Ronneburgstraße bis zur Ecke Homburger Landstraße (an der Ecke befindet sich eine Autowerkstatt) und biegen Sie nach rechts in die Homburger Landstraße ein. Die nächste Straße, die nach links abzweigt, ist die Obere Kreuzäckerstraße. Der Eingang der Justizvollzugsanstalt befindet sich am Ende der Straße.

Auf der A 5 bis zum Bad Homburger Kreuz fahren und dort auf die A 661 in Richtung Frankfurt Ost/Offenbach fahren. Auf dieser Autobahn bis zur Ausfahrt Preungesheim fahren und dort nach rechts abbiegen in die Homburger Landstraße. Unter Autobahnbrücke durchfahren und nach links in den kleinen Kreisverkehr einbiegen, dann sofort wieder nach rechts auf die Homburger Landstraße einbiegen. Auf der Homburger Landstraße weiterfahren, bis an der Einmündung der Ronneburgstraße rechts eine Autowerkstatt erscheint. Sodann die nächste Straße nach links abbiegen in die Obere Kreuzäckerstraße, wo sich am Ende der Straße die Justizvollzugsanstalt befindet. Es empfiehlt sich im näheren Umfeld zu parken.

Fahren Sie bis zum Nordwest-Kreuz Frankfurt am Main Ausfahrt Miquelallee und dann Richtung Frankfurt am Main immer gerade aus bis Sie die Hinweisschilder in Richtung Friedberg/Bad Vilbel sehen. Folgen Sie dieser Beschilderung. Wenn Sie diesen Schildern folgen, müssen Sie nach links abbiegen.Sie erreichen dann die Friedberger Landstraße. Auf dieser Straße sehen Sie einen großen mittelalterlichen Turm, die Friedberger Warte. Hier ordnen Sie sich auf der linken Fahrspur ein und biegen direkt an diesem Turm nach links ab, dann sofort wieder nach rechts in die Homburger Landstraße. Fahren Sie auf der Homburger Landstraße über die erste große Kreuzung (Marbachweg) geradeaus hinweg, bis Sie auf der rechten Seite nach ca. 500 Metern die Mauer der Justizvollzugsanstalt direkt an der Homburger Landstraße sehen. Auf der rechten Seite sehen Sie am Ende der Mauer das Straßenschild Obere Kreuzäckerstraße. Dort biegen Sie nach rechts ein und fahren bis zum Ende der Straße. Es empfiehlt sich im näheren Umfeld zu parken.

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