Seit 02.01.2026 bieten wir Ihnen eine Online Termin Vergabe (OTV) an. Damit können Sie sich Ihren persönlichen Besuchstermin direkt und jederzeit vormerken lassen. Nach Bearbeitung Ihrer Anfrage erhalten Sie 7 Tage vor dem Termin eine E-Mail, die dem Besuchsschein gleichgesetzt ist oder direkt, nach der Bearbeitung, eine Stornierung. Stornierungen enthalten immer eine Begründung, warum storniert wurde.
JVA Frankfurt 1
FAQ zu Besuchsregelungen in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I
Besuchsplanung
Allgemeine Informationen
Über die E-Mail-Adresse werden keine Informationen zum oder über Gefangene erteilt! Stellen Sie diesbezüglich auch keine Anfragen, da diese nicht beantwortet werden.
Das Formular zur Zuverlässigkeitsüberprüfung muss postalisch durch den Gefangenen an Sie versendet werden! Die Überprüfung kann mehrere Wochen dauern! Wir können keine Angaben zu Zeiten machen, senden Sie uns daher keine E-Mail mit Sachstandsanfragen.
Das ausgefüllte Formular und die Kopie eines amtlichen und gültigen Ausweisdokumentes senden Sie bitte im Original (keine Kopien/ Fax etc.) an die JVA Frankfurt am Main I, Obere Kreuzäckerstr.6, 60435 Frankfurt
Nach erfolgter Überprüfung wird dem Gefangenen ein Formular ausgehändigt. Dieses Formular beinhaltet alle relevanten Informationen (Buchnummer/Besuchsform etc.) und wird durch den Gefangenen an Sie versendet. Telefonische und schriftliche Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihrerseits werden nicht beantwortet.
Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ist maximal ein Jahr ab der ersten Überprüfung gültig und muss danach jährlich neu beantragt werden. Das Formular erhalten Sie über den Inhaftierten.
Während Ihrer Terminplanung erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Besuch. Diese müssen Sie auch bestätigen, so dass sichergestellt wird, dass alle Informationen, die Sie für Ihre Terminplanung benötigen, bekannt sind. Lesen Sie sich alle Texte bei jedem Schritt innerhalb der Terminvergabe durch! Das ist wichtig und kann den positiven oder negativen Verlauf Ihrer Terminplanung beeinflussen.
Besuchsdurchführung
Allgemeine Informationen
Eine Bestätigung erhalten Sie nicht! Für den Fall, dass die Buchung des Termins aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich war, wird der Termin systemseitig storniert und Sie erhalten eine Information per E-Mail, in welcher Sie eine Mitteilung über den Stornierungsgrund erhalten. Sollten Sie keine Information zu einer Stornierung erhalten, wird Ihnen 1 Woche vor dem geplanten Besuch ein Besuchsschein per E-Mail zugestellt. Telefonisch und schriftlich wird keine Information zum Bearbeitungsstand erteilt.
Nein, Besucher oder Dolmetscher können nicht nachgetragen bzw. getauscht werden.
Ein bereits bestehender Besuchstermin kann nicht mehr geändert werden. Sollten sich Änderungen bei den Personen, der Besuchsform, der Uhrzeit etc. ergeben, muss der Besuchstermin Ihrerseits storniert werden und gegebenenfalls ein neuer Termin zu einem späteren Zeitpunkt und nach Verfügbarkeit gebucht werden. Planen Sie daher genau und rechtzeitig. Sollten andere, als auf dem Besuchsschein vermerkten Personen zum Besuchstermin erscheinen, so findet der Besuch für diese Personen nicht statt. Besuche welche vor Ablauf von 7 Tagen vor dem Besuchstermin storniert werden, sind dem monatlichen Besuchskontingent des Gefangenen anzurechnen.
Nein, können wir nicht. Eine Woche vor dem Besuch erhalten Sie eine E-Mail, als Besuchsschein, den Sie auch vorzeigen müssen am Besuchstag.
Nein, es werden keine Besuche über die OTV E-Mail-Adresse storniert. Ein geplanter Besuchstermin kann nur über das System OTV storniert werden (entsprechenden Button im System nutzen). Eine Stornierung über die E-Mail-Adresse OTV@JVA-Frankfurt1.justiz.hessen.de ist nicht möglich. In jeder E-Mail, die Sie von uns erhalten, befindet sich am Ende ein Stornierungs-Button, über den Sie ihren Termin selbständig stornieren können.
Nein, diese Option steht für die Buchung von Besuchsterminen nicht zur Verfügung!
Sie können, je nach Verfügbarkeit von freien Besuchsterminen bis zu zwei Besuche von jeweils einer Stunde im Monat buchen.
Nein, eine Terminvergabe erfolgt ausschließlich über OTV.
Scrollen Sie die entsprechende Stornierungs-E-Mail bis zum Ende, dort finden Sie den Grund der Stornierung. Jede Stornierung wird begründet.
Nein, zum eigentlichen Besuch dürfen Sie nichts mitbringen, allerdings ist die Annahme von privater Kleidung prinzipiell möglich und muss zuvor durch den Gefangenen beantragt werden. Sollte in solchen Fällen eine Genehmigung vorliegen, können Sie die genehmigte Privatkleidung an der Aussenpforte (werktags v. 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr) beim Besuchstermin abgeben. Das Einbringen von Nahrung- und Genussmittel, Geld und Tabak (in jeglicher Form) ist untersagt.
Falls bei dem Inhaftierten Beschränkungen nach § 119 Strafprozessordnung (Besuchsgenehmigung vom Gericht/Staatsanwaltschaft) vorliegen, benötigen Sie zusätzlich einen Besuchsschein des zuständigen Gerichts/Staatsanwaltschaft.