Stacheldrahtzaun

Sicherheit und Ordnung

Sicherheit und Ordnung der Anstalt tragen maßgeblich zu einem am Erziehungsziel ausgerichteten Anstaltsleben bei. Das Verantwortungsbewusstsein der Gefangenen für ein geordnetes Zusammenleben in der Anstalt ist zu wecken und zu stärken. …

§ 44 HessJStVollzG HMdJ

Neben dem Erziehungsauftrag ist der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten ein weiterer Grundsatz des Vollzugs der Jugendstrafe (§ 2 HessJStVollzG). Dies bedeutet konkret, dass während der Haftzeit von den Gefangenen keine strafrechtlich relevanten Gefahren für die Bevölkerung, die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt und die übrigen Gefangenen ausgehen dürfen.

Sicherheitsapekte

Nach den Hessischen Ausführungsbestimmungen zu den Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (HABDSVollz) kann man den Sicherheitsbegriff in vier verschiedene Einzelaspekte unterteilen:

Instrumentelle Sicherheit

Hierunter versteht man die bauliche und technische Ausstattung der Anstalt mit Mauern, Gittern, Welldraht, Alarmanlagen und Überwachungskameras sowie sicherheitsrelevantes Personal

Administrative Sicherheit

Hierbei handelt es sich um die Organisation des Personaleinsatzes und der Anstaltsabläufe, auch durch Vorgaben der Aufsichtsbehörde, Erlasse, Gesetze, HABDSVollz etc.

Soziale Sicherheit

Aus dem Blickwinkel der sozialen Sicherheit sind das Anstaltsklima, eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Bedienstetengruppen sowie ein reger Informationsaustausch wichtig.
In Einzelgesprächen, durch Beobachtungen in den Ausbildungsbetrieben und Schulklassen oder bei der Arbeit bzw. in der Freizeit und im Umgang mit den Gefangenen kann oft rechtzeitig eine Gewaltbereitschaft von gefährlichen Gefangenen erkannt und ihr entgegengewirkt werden.

Kooperative Sicherheit

Dies betrifft die Zusammenarbeit und den regelmäßigen Austausch mit anderen am Strafvollzug beteiligten Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Landeskriminalamt etc.).

Ein gutes Zusammenspiel aller vier Sicherheitsaspekte untereinander ist wesentlich, da nur unter Beachtung aller Gesichtspunkte gleichermaßen die gestellte Sicherheitsaufgabe erfüllt werden kann.
Die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten des Landes hat einen großen Stellenwert. So entfällt ein beträchtlicher Teil der Gesamtbaukosten auf sicherheitsrelevante Baumaßnahmen sowie die entsprechende Technik.
Die bestehenden Sicherheitssysteme gewährleisten ein Höchstmaß an Ausbruchssicherheit sowie eine hinreichende Überwachung der Gefangenen.

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