Makroaufnahme von rot eingefärbten Corona-Viren.

Informationen zum Infektionsschutz für Angehörige und anstaltsfremde Personen

Stand 15.05.2023

Information für Angehörige und anstaltsfremde Personen

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher der JVA Limburg!

Bitte beachten Sie vor und während des Besuches der JVA Limburg folgendes:

Grundsätzlich werden Sie gebeten sich so zu verhalten, dass Sie sich und andere Personen keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen. Die Einhaltung der im Rahmen der vergangenen Pandemie (CoVID-19) bewährten Schutz- und Hygienemaßnahmen wird dringend empfohlen. Besucher mit Krankheitssymptomen werden gebeten die Anstalt nur mit einer FFP 2 Maske zu betreten.

Bei einem akuten Infektionsgeschehen innerhalb der Anstalt können kurzfristig für alle anstaltsfremden Personen nach § 23 Abs. 2 HStVollzG und den entsprechenden Parallelvorschriften geeignete Infektionsschutzmaßnahmen durch die Anstaltsleitung angeordnet werden. Dies können z.B. eine Maskentragepflicht oder die Verwendung einer Trennvorrichtung beim Besuch sein. Hierüber werden Sie direkt vor Besuchseinlass informiert.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit über Skype-Videotelefonie in Kontakt mit Ihrem Angehörigen zu bleiben.

Gezeichnet

Müller

Anstaltsleitung