Für den Vollzug der Untersuchungshaft, der Freiheitsstrafe, der Sicherungsverwahrung, der Jugendstrafe und des Jugendarrestes stehen in Hessen 18 selbstständige Justizvollzugsbehörden mit zwei Zweiganstalten (darunter eine Einrichtung für Sicherungsverwahrung), sechs Abteilungen für offenen Vollzug und einem Zentralkrankenhaus zur Verfügung.
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