Maschendraht- und Stacheldrahtzaun, im Hintergrund ein Teil eines Betongebäudes.

Informationen für Selbststeller

Wichtige Hinweise

Die Aufnahme soll an Werktagen (außer samstags) erfolgen, und zwar möglichst in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, an Werktagen, die einem Feiertag vorangehen, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Sie dürfen bei Haftantritt nicht unter der Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen.

Bringen Sie die Ladung und gültige Ausweispapiere zum Haftantritt mit.

Wenn Sie nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die Reise zur Justizvollzugsanstalt Wiesbaden zu bezahlen, können Sie sich auch bei der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt oder Polizeidienststelle melden. Von dort werden Sie dann hierher verbracht werden.

Außerdem bringen Sie bitte – soweit vorhanden - mit:

  • Unterlagen über Ihren derzeitigen Gesundheitszustand (z.B. Rezepte, Arztberichte, Röntgenunterlagen, Diabetikerpass, Allergiepass),
  • einen vorhandenen Impfausweis, einen Röntgenpass, ein Bonusheft (Nachweisheft für regelmäßigen Zahnarztbesuch),
  • Sehhilfen, orthopädische und sonstige Hilfsmittel (Prothesen, Gehhilfen und dergl.), die Sie wegen Ihres körperlichen Zustands benötigen,
  • Versicherungsnachweise zur Sozialversicherung und Unterlagen vergleichbarer Art sowie Nachweise über Schulabschlüsse und berufliche Ausbildungen

Was Sie mitbringen dürfen:

In die Justizvollzugsanstalt dürfen nur Sachen mitgebracht werden, die Sie während der Haft und für die Entlassung benötigen. Es ist daher notwendig, dass Sie rechtzeitig vor dem Haftantritt Vorsorge für den Verbleib Ihrer sonstigen Habe und für die Unterbringung Ihrer Haustiere treffen.

  • Bargeld (wird auf ein durch die Anstalt eingerichtetes Konto eingezahlt),
  • Lichtbilder nahestehender Personen (keine Polaroid-Fotos),
  • Ehe- oder Verlobungsring, Arm,- Halskette (Gliederstärke nicht mehr als 4 mm)
  • Straßenbekleidung in begrenztem Umfang und Sportkleidung (2 Trainingsanzüge, 2 kurze Sporthosen, 2 Paar Sportschuhe). Hierbei ist zu beachten, dass
  • Sportbekleidung in blauer sowie schwarzer Farben sowie Flecktarnfarben (Camouflage) nicht zugelassen ist.
  • Es besteht im weiteren Verlauf der Haftzeit die Möglichkeit, sich über ein Wäschepaket Wäsche in die Anstalt bringen/schicken zu lassen.

Was Sie nicht mitbringen dürfen:

  • Nahrungs- und Genussmittel,
  • Tabakwaren, Streichhölzer, elektronische Feuerzeuge und Feuerzeuge ohne transparentes Gehäuse,
  • Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form,
  • Arzneimittel - es sei denn, es handelt sich nachweislich um ärztlich verordnete in Originalverpackung -,
  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften,
  • Messer, Waffen, Stöcke, Rasierklingen und Rasiermesser, Nassrasierer,
  • Spraydosen, Flaschen, Tuben, Cremes und Seifen jeglicher Art,
  • Werkzeuge, Schreibmaschinen, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Taschenrechner, Fotoapparate und Kameras, elektronische Abspielgeräte jeglicher Art, insbesondere Walkman, CD-, MD-, MP3- und DVD-Player, Videorecorder und Videospielgeräte, Computer, Computerspiele sowie Datenträger jeglicher Art (z. B. USB-Sticks und Speicherkarten), Mobiltelefone bzw. Smartphones und Ladegeräte.
  • Große Gepäckstücke, Fahrräder, Kraftfahrzeuge jeglicher Art, Tiere.

Sachen, die nicht mitgebracht werden dürfen, werden Ihnen abgenommen und gegebenenfalls auf Ihre Kosten aus der Anstalt entfernt, wenn ihre Aufbewahrung nach Art und Umfang nicht möglich ist.