In einem Sportzulassungsverfahren, das unter anderem die Gesundheits- und Sicherheitskriterien beinhaltet, werden geeignete Inhaftierte zum Sport in der JVA Schwalmstadt zugelassen. Das umfangreiche und vielseitige Bewegungs- und Sportangebot, Ziele und Inhalte des Sports, Voraussetzungen für den Sport u.a. sind in der Sportkonzeption der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt ausführlich und detailliert dargestellt.
Die Voraussetzungen für den Sport in der JVA Schwalmstadt ist die gut konzipierte Sportstätte mit mehreren Sportanlangen:
Eine Sporthalle, geeignet für Ball- und Rückschlagspiele, für Schulsport, für Vereinssport,
ein Raumkomplex mit einem Kraftraum, in dem Kraftsport und Elemente des Fitnesssportes stattfinden, mit einem Spinningraum, in dem Spinningkurse angeboten werden und mit einem Gymnastikraum für Gesundheitsprävention,
ein Multifunktionsraum im Bereich der Sicherungsverwahrung mit sechs hochwertigen MED Kreislaufausdauer-Geräten und Gymnastikgeräten,
ein kleines Sportfeld, das überwiegend für Tennis genutzt wird,
ein Multifunktionsraum mit Sportgeräten im Kornhaus, in dem ältere Gefangene vielseitige Bewegungseinheiten ausüben können,
eine Wiese im Kornhaus, wo mehrere, hochwertige altersgerechte Gymnastik- und Kreislauf-Ausdauer-Geräte zur Verfügung stehen.
Folgende Ziele werden mit dem breiten Sportangebot verbunden:
Ausgleich von Bewegungsarmut, Förderung der Gesundheit, Abbau psychischer Spannungen und Steigerung des persönlichen Wohlbefindens, Erlernen sinnvoller Freizeitgestaltungen, Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit ohne Strafe, realistische Einschätzung des Selbstwertgefühles und der Belastungsfähigkeit, gezielter Einsatz des Sportes als Medium für die Behandlung und Sozialisierung.
Folgende Freizeitgruppen haben sich in der hiesigen Anstalt etabliert:
Bastel-, Skat-, Schach-, Bridge- und Musikgruppen.
Außer Gefangenensport werden auch sportliche Aktivitäten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JVA Schwalmstadt angeboten. Die Beamtenanwärter des allgemeinen Vollzugsdienstes werden im Rahmen des Anwärtersportes zwei Stunden pro Woche sportlich ausgebildet.
Im Rahmen des Dienstsports dürfen die Bedienstete unter Anleitung drei Mal in der Woche Sportaktivitäten ausüben.