Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
Die Besuchszeit beträgt für jeden Gefangenen 4 x 60 Minuten im Monat.
Der Besuch findet jeden Mittwoch und an jedem Samstag statt. An Wochenfeiertagen findet kein Besuch statt. Hiervon ausgenommen sind der 25. und 26. Dez., für die eine Sonderregelung getroffen wird.
Die neuen Zeiten der Besuchstermine sind nachfolgend aufgeführt:
Mittwoch:
- 08.30 Uhr bis 09:30 Uhr
- 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
- 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- PAUSE
- 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr
- 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag:
Am 1. Jan., 24. und 31. Dez. sowie an Wochenfeiertagen findet kein Besuch statt. Hiervon ausgenommen sind der 25. und 26. Dez., für die eine Sonderregelung getroffen wird.
Damit eine gleichmäßige Verteilung der Besuche an den Besuchstagen erfolgen kann, wird um rechtzeitige Voranmeldung (spätestens am vorangegangenen Anmeldetag) telefonisch unter der Nummer +49 6033 998 - 3421 zu nachfolgenden Zeiten gebeten:
Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und während der Besuchszeit vor Ort.
Sollten Sie einen vereinbarten Besuchstermin nicht einhalten können, so ist es erforderlich diesen vor Beginn des Besuchs abzusagen. Absagen unter +49 6033 998 - 3421 in der Anmeldezeit.
Bitte sorgen Sie vor Ihrem ersten Besuch dafür, dass Sie durch die/den zuständige/n Sozialarbeiter/in in der Besuchskartei an der Außenpforte eingetragen sind.
Am Besuchstag sollten sich die Besucher rechtzeitig (25 – 30 min.) vor Besuchsbeginn an der Außenpforte melden. Eingelassen werden nur Besucher nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses. Es werden höchstens 3 Personen pro Besuch eingelassen. Ein Wechsel der Besucher während des Besuchs ist nicht möglich. Säuglinge bis zu einem Jahr werden nicht zusätzlich gezählt. Kinder ab einem Jahr gelten als Besucher im Sinne der Regelung (Kinderausweis oder Eintrag im Reisepass, ab 10. Lebensjahr Lichtbild erforderlich).
In der Besuchsabteilung ist ein Getränke- und ein Süßwarenautomat vorhanden. Dafür können bis zu 10,00 € Münzgeld mitgebracht werden.
Im Besucherraum herrscht generelles Rauchverbot.
Die Übergabe von Drogen, Bargeld und sonstigen Gegenständen ist strikt untersagt. Bei Verstößen kann Besuchsverbot erteilt werden. Abgesehen davon ist die Übergabe von Drogen strafbar und wird zur Anzeige gebracht. Auch dem Inhaftierten können dadurch erhebliche Nachteile entstehen.
Wir möchten Sie noch auf folgendes hinweisen:
Falls Sie von der Ausländerbehörde eine Bewegungsbeschränkung erhalten haben, wäre es erforderlich, diese Beschränkung für den Besuch in Rockenberg erweitern zu lassen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Ausländerbehörde in Verbindung.
Stand Mai 2022