Maschendraht- und Stacheldrahtzaun, im Hintergrund ein Teil eines Betongebäudes.

Information für Selbststeller

Wichtige Hinweise

Die Aufnahme soll Montag bis Freitag erfolgen, und zwar möglichst in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Vor einem Feiertag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Sie dürfen bei Haftantritt nicht unter der Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen.

Bringen Sie die Ladung und gültige Ausweispapiere zum Haftantritt mit. 

Wenn Sie nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die Reise zur Justizvollzugsanstalt Rockenberg zu bezahlen, können Sie sich auch bei der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt oder Polizeidienststelle melden. Von dort werden Sie dann hierher verbracht werden. 

Außerdem bringen Sie bitte – soweit vorhanden - mit:

  • Unterlagen über Ihren derzeitigen Gesundheitszustand (z.B. Rezepte, Arztberichte, Röntgenunterlagen, Diabetikerpass, Allergiepass),
  • einen vorhandenen Impfausweis, einen Röntgenpass, ein Bonusheft (Nachweisheft für regelmäßigen Zahnarztbesuch),
  • Sehhilfen, orthopädische und sonstige Hilfsmittel (Prothesen, Gehhilfen und dergleichen), die Sie wegen Ihres körperlichen Zustands benötigen,
  • Versicherungsnachweise zur Sozialversicherung und Unterlagen vergleichbarer Art sowie Nachweise über Schulabschlüsse und berufliche Ausbildungen 

Was Sie mitbringen dürfen:

In die Justizvollzugsanstalt dürfen nur Sachen mitgebracht werden, die Sie während der Haft und für die Entlassung benötigen. Es ist daher notwendig, dass Sie rechtzeitig vor dem Haftantritt Vorsorge für den Verbleib Ihrer sonstigen Habe und für die Unterbringung Ihrer Haustiere treffen. 

  • Bargeld (wird auf ein durch die Anstalt eingerichtetes Konto eingezahlt),
  • Lichtbilder nahestehender Personen,
  • Ehe- oder Verlobungsring, Arm,- Halskette (Gliederstärke nicht mehr als 4 mm)
  • Straßenbekleidung in begrenztem Umfang und Sportkleidung (2 Trainingsanzüge, 2 kurze Sporthosen, 2 Paar Sportschuhe). Hierbei ist zu beachten, dass Sportbekleidung in blauer sowie schwarzer Farben sowie Flecktarnfarben (Camouflage) nicht zugelassen ist.
  • Es besteht im weiteren Verlauf der Haftzeit die Möglichkeit, sich über ein Wäschepaket Wäsche in die Anstalt schicken zu lassen. 

Was Sie nicht mitbringen dürfen:

  • Nahrungs- und Genussmittel,
  • Tabakwaren, Streichhölzer, elektronische Feuerzeuge und Feuerzeuge ohne transparentes Gehäuse,
  • Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form,
  • Arzneimittel - es sei denn, es handelt sich nachweislich um ärztlich verordnete in Originalverpackung -,
  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften,
  • Messer, Waffen, Stöcke, Rasierklingen und Rasiermesser, Nassrasierer,
  • Spraydosen, Flaschen, Tuben, Cremes und Seifen jeglicher Art,
  • Werkzeuge, , Radio- und Fernsehgeräte, Taschenrechner, Fotoapparate und Kameras, elektronische Abspielgeräte jeglicher Art, insbesondere MP3-, Blue-ray- und DVD-Player, Spielekonsolen, Computer, Tablets, Computerspiele sowie Datenträger jeglicher Art (z. B. USB-Sticks und Speicherkarten), VR-Brillen, Mobiltelefone bzw. Smartphones und Ladegeräte.
  • Große Gepäckstücke, Fahrräder, Kraftfahrzeuge jeglicher Art, Tiere. 

Sachen, die nicht mitgebracht werden dürfen, werden Ihnen abgenommen und gegebenenfalls auf Ihre Kosten aus der Anstalt entfernt, wenn ihre Aufbewahrung nach Art und Umfang nicht möglich ist.

Sollten Sie sich unsicher sein welche Gegenstände Sie zum Haftantritt mitbringen dürfen, kontaktierten Sie bitte die JVA Rockenberg vorher telefonisch oder per E-Mail.

Kontakt

Justizvollzugsanstalt Rockenberg

Fax

+49 611 32761 - 9551

Marienschloß 1
35519 Rockenberg

Gleitende Arbeitszeit, telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung