Zwei Menschen sitzen an einem Tisch und trinken Kaffee

Besuche in der Justizvollzugsanstalt Rockenberg und Selbststeller

Hier finden Sie Informationen zum Besuchsablauf, zu Besuchsterminen, der Bankverbindung und Wegbeschreibungen sowie ein Hinweisblatt für Selbststeller.

Besuch

Um mit Gefangenen in der hiesigen JVA telefonisch oder über Besuch in Kontakt treten zu können, bedarf es zunächst einer Sicherheitsüberprüfung. Hierzu beantragt der Inhaftierte bei dem zuständigen Sozialdienst den Besuch. Sie erhalten als Besucher eine Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung. Bitte füllen Sie diese vollständig aus und senden Sie diese an die JVA Rockenberg zurück. Erst nach Ihrer Zustimmung führt die JVA Rockenberg eine Sicherheitsabfrage zu Ihrer Person durch. Diese dauert ca. 4-6 Wochen, in Ausnahmefällen auch länger. Sobald die Sicherheitsabfrage beendet ist und Sie zum Besuch zugelassen sind erhalten Sie eine entsprechende Information durch den zuständigen Sozialdienst.

Jeder Inhaftierte darf im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Besuche empfangen. Die Besuchszeit pro Monat beträgt in der Regel 4 Stunden. Diese können je nach Wunsch aufgeteilt werden in Präsenzbesuch oder per Videotelefonie (Skype). Die Besuchszeit pro Besuchstermin beträgt grundsätzlich 60 Minuten.

Im Einzelfall kann darüber hinaus nach den gesetzlichen Vorschriften weiterer Besuch gewährt werden.

Termine können durch den Inhaftierten durch ein Anliegen an die Besuchsabteilung beantragt werden. Alternativ können genehmigte Besucher einen Termin online vereinbaren.

Pro Besuch eines Gefangenen werden grundsätzlich höchstens 3 Besucher und ein Kind unter 1 Jahr zugelassen.

Bei Besuchern unter 18 Jahren wird ein Besuch nur durchgeführt, wenn der Besuch durch einen Erziehungsberechtigten begleitet wird. Der Besuch von Minderjährigen in Begleitung von Mitarbeitern des Jugendamtes oder Kinderheimen etc. bleibt unberührt

Jeder Besucher muss sich mit einem gültigen Ausweis oder Reisepass ausweisen.

Aus Gründen der Sicherheit kann der Besuch davon abhängig gemacht werden, dass sich die Besucher absuchen oder durchsuchen lassen. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise während der Terminbuchung.

Die JVA Rockenberg bietet in der Regel an 7 Tagen pro Woche Besuch an.

Termine von Montag bis Freitag können Sie direkt online buchen.

Termine am Wochenende, Feiertagen oder zu besonderen Veranstaltungen werden ausschließlich auf Antrag des Inhaftierten vergeben und sind nicht online buchbar. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich.

Die Übergabe von Drogen, Bargeld und sonstigen Gegenständen ist strikt untersagt. Bei Verstößen kann Besuchsverbot erteilt werden. Abgesehen davon ist die Übergabe von Drogen strafbar und wird zur Anzeige gebracht. Auch dem Inhaftierten können dadurch erhebliche Nachteile entstehen.

Bitte leeren Sie Ihre Taschen bevor Sie die Anstalt betreten. Sie können Ihre Wertsachen vor der Anstalt in die Schießfächer einschließen.

Aus Gründen der Sicherheit kann der Besuch davon abhängig gemacht werden, dass sich die Besucher absuchen oder durchsuchen lassen. Alkohol, Waffen, Drogen, Mobiltelefone, Schmuck und Armbanduhren dürfen nicht eingebracht werden. Bitte leeren Sie Ihre (Hosen-)Taschen vor dem Besuch. Sie können Ihre Wertsachen vor der Anstalt in die Schießfächer einschließen.

Besuche werden grundsätzlich optisch überwacht. Die optische Überwachung erfolgt teilweise durch technische Hilfsmittel (Kameras).

Eine akustische Überwachung von Besuchen und/oder die Durchführung von Besuchen mittels Trennscheibe erfolgt nur, wenn dies im Einzelfall besonders angeordnet ist.

In der gesamten Besuchsabteilung besteht Rauchverbot.

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin ausschließlich online.

Verteidiger müssen sich als solche gegenüber der Vollzugsanstalt durch die Vollmacht des Gefangenen oder die Bestellungsanordnung des Gerichts ausweisen bzw. benötigen einen auf sie oder ihn ausgestellten Erlaubnisschein des zuständigen Gerichts. Hat der Wahlverteidiger die Verteidigung mit Zustimmung des Gefangenen einem Referendar übertragen, so kann auch dieser den Gefangenen sprechen. Der Referendar hat das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachzuweisen.

Behördenangehörige bitten wir um entsprechenden Nachweis und Begründung ihres Besuches während der Terminvereinbarung.

Besuchsablauf

Die Identität aller anstaltsfremden Personen, die die Anstalt betreten, ist durch Vorlage gültiger Identitätspapiere mit Lichtbild (z. B. Personalausweis, Reisepass, Anwaltsausweis) festzustellen.

Eine persönliche Anmeldung hat zwingend eine halbe Stunde vor Terminbeginn an der Besucherpforte zu erfolgen.

Vor dem Besuch sind persönliche Sachen (Taschen, Geld, UhrenPapiere, Mobiltelefone usw.) in den vor der Anstalt befindlichen Schließfächern abzulegen. Nach Möglichkeit sollten Gegenstände wie Gürtel, Schmuck etc., die die Überprüfung mittels Metallsonde beeinträchtigen könnten, ebenfalls abgelegt werden; so sollten Frauen mit Schleier diesen nicht mit Metallteilen befestigen. Der Schleier ist kurz zur Feststellung der Identität zu heben, um die Ansicht auf das Gesicht freizugeben.

Jede Besuchsgruppe darf Getränke und Süßigkeiten, die in der Anstalt im Besuchsbereich an Automaten erworben werden können, in den Besuchsraum mitnehmen. Der Verzehr muss im Besuchsraum erfolgen. Dafür dürfen pro Besuchsgruppe maximal 12,00 € in Münzen eingebracht werden. Das Einbringen von Geldscheinen ist nicht erlaubt.

Körperkontakt, jeglicher Art, zu den Inhaftierten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird der Besuch beendet.

Besuchsantrag

Der Besuch von Strafgefangenen bedarf der Genehmigung der Anstalt. Der Besuchsantrag wird vom Jugendlichen selbst über den hiesigen Sozialdienst gestellt. Die Genehmigung erfolgt über die zuständige Abteilungsleitung.

Der Besuch von Untersuchungsgefangenen bedarf der Erlaubnis des zuständigen Gerichts oder der Staatsanwaltschaft. Die über die vorgenannten Behörden eingeholten Besuchsscheine sind von der jeweiligen Besucherin/ dem jeweiligen Besucher zum Termin mitzubringen. Eine Übertragung der Befugnis der Genehmigung der Besuche an die JVA Rockenberg durch das zuständige Gericht bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft ist möglich.

Pakete oder sonstige Zusendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Justizvollzugsanstalt.

Gefangene haben das Recht Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Der Schriftwechsel wird in der Regel überwacht.

Die Gefangenen haben die Möglichkeit, von Telefonapparaten, die in den Unterkunftshäusern angebracht sind, gegen Gebühren, ihre Angehörigen und Freunde anzurufen. Sie können auf diesen Apparaten aber nicht angerufen werden.

Bankverbindung

Es besteht die Möglichkeit, für den Inhaftierten Geld per Überweisung einzuzahlen. Dazu bitte ausschließlich folgendes Konto des Verwaltungs-Competence-Centers Süd (VCC Süd) verwenden:

Empfänger:H. B. Wagnitz-Seminar Abteilung VCC Süd
Bank:Commerzbank AG Butzbach
IBAN:DE49 5154 0037 0125 0000 00
BIC:COBADEFFXXX

Bei Überweisungen an Gefangene bitte unter dem Verwendungszweck die Dienststellennummer 0341 sowie den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Gefangenen, als auch die Zweckbindung des Geldes (Sondereinkauf, Telefon, TV etc.) angeben.

Wegbeschreibung

Rockenberg liegt etwa 50 km nördlich von Frankfurt entfernt in unmittelbarer Nähe des Gambacher Kreuzes. Sie erreichen uns bequem mit dem Pkw oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Justizvollzugsanstalt Rockenberg
Marienschloß 1
35519 Rockenberg

Über die A 5 Frankfurt - Kassel oder Kassel - Frankfurt kommend ist die Ausfahrt Butzbach/Rockenberg ausgeschildert. Fahrzeit ab Autobahnausfahrt etwa 5 Minuten.
Im Ort Rockenberg folgen Sie der Vorfahrtsstraße (Griedeler Straße). Nachdem Sie eine Brücke überquert haben, biegen Sie links in die Untergasse ein. Fahren Sie geradeaus bis in die Klostergasse. Am Ende der Klostergasse biegen Sie nach rechts in die Alexander-Weitzel-Straße ein. Nach einer scharfen Linkskurve biegen Sie die nächstmögliche Straße (Sackgasse) links ein. Dort befindet sich die Eingangspforte der JVA Rockenberg.

Über die A 45 Gießen - Hanau oder Hanau - Gießen kommend nehmen Sie die Ausfahrt Münzenberg und biegen von dort links in Richtung Butzbach ab. Nach ca. 8 km der Beschilderung in Richtung Rockenberg folgen. Fahrzeit ab Autobahnausfahrt etwa 10 Minuten.
Im Ort Rockenberg folgen Sie der Vorfahrtsstraße (Griedeler Straße). Nachdem Sie eine Brücke überquert haben, biegen Sie links in die Untergasse ein. Fahren Sie geradeaus bis in die Klostergasse. Am Ende der Klostergasse biegen Sie nach rechts in die Alexander-Weitzel-Straße ein. Nach einer scharfen Linkskurve biegen Sie die nächstmögliche Straße (Sackgasse) links ein. Dort befindet sich die Eingangspforte der JVA Rockenberg.

Fahren Sie mit der Bahn nach Bad Nauheim oder Butzbach. Von dort bestehen regelmäßig (ca. halbstündlich bis stündlich) Busverbindungen nach Rockenberg. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über eine Anschlussverbindung.

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