Information für Angehörige und anstaltsfremde Personen
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher der JVA Limburg!
Bitte beachten Sie vor und während Ihres Besuches in der JVA Limburg folgendes:
Für alle anstaltsfremde Personen ist nach § 23 Abs. 2 HStVollzG und den entsprechenden Parallelvorschriften eine Maskentragepflicht durch Anstaltsleitung angeordnet.
Bei Besuchen von Gefangenen kann unter Verwendung einer Trennvorrichtung am Platz auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verzichtet werden. In allen anderen Situation besteht uneingeschränkt eine Maskentragepflicht.
Die Einhaltung der bewährten Abstands- und Hygieneregeln gilt weiterhin. Besucher mit Krankheitssymptomen sollten die JVA nicht betreten.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit über Skype- Videotelefonie in Kontakt zu Ihrem Angehörigen zu bleiben.
Bei Missachten dieser Maßnahmen behält sich die Anstaltsleitung vor den Einlass in die Anstalt zu verwehren beziehungsweise Sie aus der Anstalt zu verweisen.
gezeichnet
Müller
Anstaltsleitung