Besuche in der Justizvollzugsanstalt

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Besuchszeiten

Es gelten folgende Besuchszeiten:

Besuchszeiten Hauptanstalt JVA Kassel I

Die telefonischer Absprache des Besuchs für U-Gefangene mit der Besuchsscheinstelle ist nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr möglich.

Neue Regelung ab 10.07.2020:

Besuchstage:

  • Dienstag von 12:10 Uhr bis 19:00 Uhr davon
    • U-Haft von 12:10 Uhr bis 16:05 Uhr und
    • S-Haft von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Donnerstag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr nur S-Haft
  • Sonntag von 12:15 Uhr bis 14:15 Uhr
    • U-Haft von 12:15 – 12:45 Uhr, gilt nur für Besuche ohne akustische Überwachung
    • S-Haft von 13:00 – 14:15 Uhr

Personenkreis: Engste Familienangehörige, Familienangehörige + sonstige Förderliche Bezugspersonen

Anzahl Besuchspersonen: 2, wenn 2. Besuchsperson ein Kind von 10 bis 14 Jahren ist

Besuchskontingent
2 Stunden

Skype Besuche

Zu dem bestehenden Regelbesuch für U- wie auch S-Haft besteht noch die Möglichkeit des sogenannten Skype Besuch. Dafür besteht die Möglichkeit von drei Plätzen. Dieses findet wie folgt statt:

S-Haft
Montag bis Donnerstag jeweils

U-Haft
Freitag jeweils

10:00 Uhr bis 10:30 Uhr 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr
11:00 Uhr bis 11:30 Uhr 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr
14:00 Uhr bis 14:30 Uhr 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr
15:00 Uhr bis 15:30 Uhr 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Für die Skype Besuche gelten dieselben Regelungen wie für den Regelbesuch.
Das bestehende Hygienekonzept wird beibehalten. Seitens der Fachkraft für Hygiene bestehen keine Bedenken gegen die vorgeschlagene Verfahrensweise.

Besuchszeiten Zweiganstalt Kaufungen

Leipziger Straße 419, 34260 Kassel, Tel. 05605 9492-70

In der Zweiganstalt Kaufungen werden Einzelbesuche unter Einsatz der bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln vorgenommen. Dieses finden jeweils dienstags und donnerstags statt. Die jeweilige Einteilung obliegt der Bereichsleitung / Zentrale der Zweiganstalt.

Die in der Hauptanstalt erweiterten Maßnahmen der Beteiligung einer zweiten Besuchsperson (Kind von 10 bis 14 Jahren) wird auch in der Zweiganstalt umgesetzt. Änderungen in der Besuchszeit bedarf es aufgrund der geringen Belegung nicht. Ein Einsatz von Skype Besuch ist in der Zweiganstalt nicht vorhanden und auch nicht angedacht einzuführen.

Stand 11.01.2021

Besuchsablauf

Stand 23.03.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen als Orientierung für die Durchführung des Besuchs der Inhaftierten dienen. Im Interesse aller Beteiligten ist dabei die Einhaltung einiger Regeln notwendig. Um Unsicherheiten, Missverständnisse und Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich mit Ihren Fragen immer an die Vollzugsbediensteten, die Ihnen gerne weiterhelfen werden, wenden. Ebenso sollten Sie aber auch den Hinweisen und Anweisungen der Vollzugsbediensteten Folge leisten.

Der Anstaltsleiter

Damit Sie keine Zeit verlieren, sollten Sie sich bereits 30 Minuten vor dem genehmigten Besuchstermin im Einlassbereich der Vollzugsanstalt einfinden. Ein verspätetes Eintreffen führt - je nach zeitlichem Umfang der Verspätung - zu einer Verkürzung der Besuchszeit oder zum Ausfall des Besuchs.

Besuch der Gefangenen – Maßnahmen zum Infektionsschutz
Besucherinformation

Sehr geehrte Besucherin,
sehr geehrter Besucher,

Sie sollten sich 20 Minuten vor der genehmigten Besuchszeit im Einlassbereich der Vollzugsanstalt einfinden, da ein Einlass nach Beginn der Besuchszeit nicht mehr möglich ist.

Für alle Besucher wird das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) empfohlen.

Bei Betreten der Vollzugsanstalt und vor Betreten des Besuchsraums sind die Besucher gehalten, ihre Hände zu desinfizieren. Entsprechende Desinfektionsspender stehen im Eingangsbereich bereit. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen möchten wir Sie bitten, den Besuchstermin im Interesse aller Beteiligten zu verschieben.

 

Im Falle einer bestätigten Infektion darf die Justizvollzugsanstalt nicht betreten werden.

  1. Besuch

    Es sind wieder zwei Besuchszeiten direkt nacheinander möglich und der dritte Besuch (Sonderbesuch) kann durch die Vollzugsabteilungskonferenz wieder genehmigt werden.

    Die Anzahl der Besuchsparteien, wird auf acht Tische pro Besuchsrunde erweitert.
     
  2. Zusätzlicher Familienbesuch

    Entfällt, da bereits wieder Langzeitbesuch durchgeführt wird.
     
  3. Langzeitbesuch

    Besucher benötigen keinen offiziellen Schnelltest mehr. Gefangene erklären sich bereit fünf Tage nach dem Besuchstag einen Schnelltest abzugeben.

Als Besucher/in müssen Sie sich durch Vorlage des Besuchsscheins und eines gültigen Lichtbildausweises - keine Kopie - an der Pforte ausweisen. Zu den Ausweispapieren zählen: Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis mit Lichtbild, Identifikationsausweise der EU-Staaten, Ausweisersatz, Dienstausweis. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werden nur in Begleitung einer/s Erwachsenen zum Besuch zugelassen. Kinder im Alter vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden nur mit Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten zum Besuch zugelassen. Ohne Vorlage des Besuchsscheins und gültiger Ausweispapiere findet der Besuch nicht statt. An dem Besuchsschein dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.
Im Eingangsbereich der Vollzugsanstalt werden Sie aus Sicherheitsgründen durchsucht (in der Regel Absonden, Ablegen von metallischen Gegenständen, Leeren von Hosentaschen u.ä., ggf. Abtasten). Sämtliche mitgeführte Sachen und persönliche Gegenstände, die zur Mitnahme in den Besuchsbereich grundsätzlich nicht zugelassen sind, haben Sie in den Schließfächern im Eingangsbereich einzuschließen. Handys sind dabei auszuschalten. Für den Fall, dass Sie während des Besuches die Toilette aufsuchen müssen, werden sie nach dem Toilettengang und vor Fortsetzung des Besuches erneut durch die Besuchsbediensteten durchsucht. 

Da der Inhaftierte selber seinen Besuch beantragt, sollten Sie frühzeitig mit ihm den gewünschten Besuchstermin abstimmen. Der Besuchsschein - mit Vermerk des genehmigten Besuchstermins - wird Ihnen dann von dem Inhaftierten selber zugeschickt. Der Besuchsschein ist nicht übertragbar. Zum Besuch des/der Inhaftierten werden beim Besuch jeweils bis zu fünf Personen zugelassen. Kinder jeden Alters werden als Besuchsperson gerechnet. Jedem Inhaftierten wird grundsätzlich ermöglicht, zweimal im Monat einen Besuch von jeweils mindestens einer halben Stunde Dauer zu erhalten. Der Besuch kann entsprechend den organisatorischen Abläufen in der Besuchsabteilung ohne Kürzung der monatlichen Gesamtbesuchsdauer auch auf einen oder zwei Besuchstermine aufgeteilt werden.

Der Besuch wird in der Regel optisch überwacht; der Besuch von Untersuchungsgefangenen wird - sofern abweichende Regelungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft nicht bestehen - zusätzlich akustisch überwacht. Der Besuchsraum wird videoüberwacht. Die Aufnahmen werden gespeichert und nach drei Tagen automatisch gelöscht. Der Langzeitbesuch wird sporadisch optisch überwacht, d.h. der Langzeitbesuchsraum wird von den Vollzugsbediensteten während des Besuchs betreten.

Beachten Sie unbedingt, dass nicht genehmigte Gegenstände, darunter auch Geld, oder unzulässige Nachrichten keinesfalls an den besuchten Inhaftierten weitergegeben werden dürfen. Der Besuch wird in einem solchen Falle sofort abgebrochen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Besuche werden untersagt oder abgebrochen, wenn die Sicherheit und Ordnung der Vollzugsanstalt gefährdet sind oder bei Besuchern, die nicht Angehörige des Inhaftierten im Sinne des Strafgesetzbuches sind, zu befürchten ist, dass sie einen schädlichen Einfluss auf den Inhaftierten haben oder seine Eingliederung behindern würden

Sie dürfen zum Besuch zwei Wertkarten mit maximal 22 Euro aufladen. Hiervon können Sie im Besuchsraum unter Aufsicht der Vollzugsbediensteten für höchstens 10 Euro Getränke und Süßigkeiten aus den dort aufgestellten Automaten erwerben (Wertkarte I ). Die aus den Automaten erworbene Ware sollte beim Besuch verzehrt werden; sie darf jedenfalls nicht von dem besuchten Inhaftierten in den Unterbringungsbereich mitgenommen werden.

Nach dem Besuch dürfen Sie die Wertkarte II (6 oder 12 Euro) für den Erwerb von Waren aus den im Flur aufgestellten Automaten für den besuchten Inhaftierten einer/einem der Aufsicht führenden Vollzugsbediensteten übergeben.

Für den/die Inhaftierte/n können Einzahlungen per Banküberweisung vorgenommen werden.
Die Kontoverbindung lautet: Empfänger: H.B. Wagnitz-Seminar - Abt. VCC Süd, Kreditinstitut: Frankfurter Sparkasse, IBAN: DE80 5005 0201 0200 6873 36, BIC: HELADEF1822, Verwendungszweck: Name und Vorname des/der Inhaftierten sowie Zweckbestimmung für das eingezahlte Geld (z.B. Geldstrafe, Kabelgebühren, Zahnersatz, Brille, Hygieneeinkauf, usw.). Briefeinlagen von Bargeld sind nicht erlaubt!

Sie werden im Interesse aller Mitbesucher und der Inhaftierten sowie der Aufsicht führenden Vollzugsbediensteten gebeten, sich im Besuchsbereich so zu verhalten, dass sich andere nicht gestört oder belästigt fühlen. Die Einhaltung der allgemeinen Regeln der Ordnung, der guten Sitten und des Anstands dürfte für Sie selbstverständlich sein. So wird es auch nicht notwendig werden, dass die Aufsicht führenden Vollzugsbediensteten Sie in dieser Hinsicht ansprechen und zur Einhaltung dieser allgemeinen Regeln und Verhaltensweisen auffordern müssen.
Im gesamten Besuchsbereich ist das Rauchen verboten. 

Bitte beachten Sie als Besucher, dass die Parkplätze entlang der Anstaltsmauer - mit Ausnahme von zwei Parkplätzen für Schwerbehinderte unmittelbar vor dem Eingang der Vollzugsanstalt - nur für die Anstaltsbediensteten reserviert sind. Dort widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auch der große, mit Schranken versehene Parkplatz ist nur für die Anstaltsbediensteten reserviert.

Bitte beachten Sie, dass der Treppenlift nur wochentags benutzt werden kann.

Pakete oder sonstige Zusendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Justizvollzugsanstalt.

Gefangene haben das Recht Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Der Schriftwechsel wird in der Regel überwacht.

Die Gefangenen haben die Möglichkeit, von Telefonapparaten, die in den Unterkunftshäusern angebracht sind, gegen Gebühren, ihre Angehörigen und Freunde anzurufen. Sie können auf diesen Apparaten aber nicht angerufen werden.

Wegbeschreibung

Justizvollzugsanstalt Kassel I, Theodor-Fliedner-Straße 12, 34121 Kassel

Abfahrt: Kassel-Stadtmitte, Kassel-Messehallen, Kassel-Auestadion auf die A49 - ca. 3,5 km
Abfahrt: Am Auestadion / B3 - ca. 1,4 km
Geradeaus weiterfahren - L3421 / Ludwig-Mond-Straße - 1.0 km
Links Abbiegen in den Zwehrener Weg - ca. 200m
Rechts Abbiegen in die Theodor-Fliedner Straße.

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