Maschendraht- und Stacheldrahtzaun, im Hintergrund ein Teil eines Betongebäudes.

Informationen für Selbststeller

Mitgebracht werden darf:

  • Wasserkocher max. 1500W Leistung und 1L Fassungsvermögen
  • TV (Röhre) mit den Maßen 40cmx40cmx42cm oder Flachbild mit max. 22“    ohne WLAN, ohne Bluetooth, Zusatzbauteile wie Festplatte oder andere Speichermedien USB. USB wird bei der Kontrolle unbrauchbar gemacht.
  • Antennenkabel max. 1,5 m
  • Radiorecorder mit Maßen max. 30cm x 30cm x 60cm ohne Mikrofon, keine abnehmbaren Boxen, kein Bluetooth
  • Elektrorasierer
  • Nassrasierer (wird nach Kontrolle ausgehändigt)
  • Kleidung für evtl. Termine (eine Garnitur) wird auf der Kammer aufbewahrt
  • 1x Sportschuhe und 1x Laufschuhe ohne Hohlräume, ohne Luft- oder Gelpolster
  • Bargeld für Zugangseinkauf, Geräteüberprüfung und Kabelgebühr etc.

Alle Elektrogeräte  müssen noch kontrolliert werden.
Kosten hierfür: TV = 18,00 €, alle anderen 13,00 €.
TV Kabelgebühr monatlich 7,00 €

Mietgeräte JVA Hünfeld

  • TV 22 Zoll + Fernbedienung + Antennenkabel: 7,50 € monatlich
  • Radio CD: 2,75 € monatlich

Nicht mitgebracht werden darf:

  • Bücher, Zeitschriften, Briefpapier, Umschläge, Stifte, CD und DVD
  • Nahrungsmittel
  • Hygieneartikel jeglicher Art
  • Tabak, Zigaretten etc.
  • Briefmarken

Zigaretten können hier an einem Automaten erworben werden. Der Automat nimmt Münzgeld sowie 5 Euro und 10 Euro Scheine!

Allgemeine Informationen

Der Strafantritt sollte möglichst in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 14:00 Uhr erfolgen. Folgende Dokumente sind zwingend mitzubringen:

  • Ladung zum Strafantritt
  • Gültiger Pass, Personalausweis oder sonstiges Ausweisdokument

Das Einbringen von Handys ist verboten.

Elektrogeräte

  • TV-Geräte mit herkömmlichen Bildröhren: zugelassene Maße 40 cm Breite x 40 cm Höhe x 42 cm Tiefe, inkl. Fernbedienung
  • TV-Geräte mit Flachbildschirmen: zugelassene Maße: max. 22 Zoll, inkl. Fernbedienung
  • Radiorekorder/CD-Player/DVD-Player: zugelassene Maße max. 60 cm x 30cm x 30 cm; Rundfunkgeräte dürfen nur ohne vom Empfangsgerät getrennte Lautsprecher betrieben werden, Mikrofone und USB-Anschluss werden deinstalliert bzw. verklebt oder ausgebaut.
  • Spielkonsolen (Playstations I und II) inkl. Zubehör
  • Radiowecker (kein Funk), Walkman/Discman, Kopfhörer (nicht drahtlos, Kabellänge max. 1,5m), elektrischer Rasierer/elektrischer Langhaarschneider (ohne Netzteil), Wasserkocher (mit Trockengehschutz, ohne freiliegende Heizspirale sowie kein doppelter Boden im Deckel), Schachcomputer (ohne mobile Speichereinheiten), Taschenrechner (ohne mobile Speichereinheiten), Antennenkabel und alle anderen Kabel HDMI (bis 1,5 m Länge)
  • Schreibmaschine (ohne mobile Speichereinheiten) inkl. 3 Farbbänder, Hinweise zur Nutzung der Geräte
  • Mikrofone und USB-Anschlüsse sind nicht zugelassen; diese werden auf Kosten des Gefangenen ausgebaut bzw. funktionsunfähig gemacht
  • Sämtliche Elektrogeräte werden einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen und mittels Kappung von Anschlüssen, Verplomben oder Versiegeln gegen deren missbräuchliche Nutzung gesichert. Die Sicherheitsüberprüfung wird durch Vermittlung der JVA Weiterstadt durch eine externe Fachkraft durchgeführt. Die Kosten hierfür trägt der Gefangene.
  • Sollte das eingebrachte TV-Gerät über einen integrierten DVD-Player verfügen, wird kein weiterer DVD-Player zum Besitz auf dem Haftraum ausgehändigt. Wird eine Spielkonsole eingebracht, die auch DVDs abspielt, erfolgt keine Aushändigung eines weiteren DVD-Players auf dem Haftraum.
  • Geräte mit einer Aufnahmefunktion (Rekorder) oder Kombigeräte mit Überspielfunktion (Videorekorder) sind nicht zulässig. Gegebenenfalls werden diese Funktionen in Kombigeräten unbrauchbar gemacht.

Hinweis: gilt nicht für die JVA Wiesbaden, hier ist das Einbringen dieser Geräte verboten!

Bargeld

Grundsätzlich kann Bargeld mit in die Anstalt eingebracht werden. Das eingebrachte Bargeld wird dem Anstaltskonto des Einbringenden gutgeschrieben und steht ihm während seiner Inhaftierung nur eingeschränkt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung.

Sonstige Gegenstände

  • Brille
  • Orthopädische oder ähnliche medizinische Hilfsmittel (Überprüfung der Notwendigkeit durch Anstaltsarzt)
  • ärztlich verordnete Medikamente (Überprüfung der Notwendigkeit durch Anstaltsarzt)
  • Schreibmaterial (keine gefütterten Umschläge und keine Stifte, die flüssigen Farbstoff enthalten)
  • 20 Lichtbilder nahestehender Personen (keine Polaroids)
  • Uhr (Wert unter EUR 250)
  • Halskette (Wert unter EUR 250)
  • Ehering (Wert unter EUR 250)
  • Unterwäsche (14 Unterhosen, 14 Unterhemden)
  • Kaffee-/Teetasse (max. 0,5 l Fassungsvermögen)
  • Gebetsteppich (ohne Kompass, 1m x 0,5m)
  • Unerlaubte Gegenstände werden verwahrt oder auf Kosten des Einbringenden aus der Anstalt entfernt.

Schlagworte zum Thema