Maschendraht- und Stacheldrahtzaun, im Hintergrund ein Teil eines Betongebäudes.

Informationen der Justizvollzugsanstalt Hünfeld für Selbststeller

Mitgebracht werden darf:

  • TV (Röhre) mit den Maßen 40cm x 40cm x 42cm oder Flachbild mit max. 24“ ohne WLAN, ohne Bluetooth, keine Festplatte oder andere Speichermedien USB.    
    USB wird bei der Kontrolle unbrauchbar gemacht.
    Antennenkabel max. 1,5 m
  • Radiorecorder mit Maßen max. 30cm x 30cm x 60cm ohne Mikrofon, keine abnehmbaren Lautsprecher, kein WLAN oder Bluetooth.
  • Nassrasierer (wird nach Kontrolle ausgehändigt).
    Elektrische Nassrasierer oder Haarschneidemaschine dürfen nicht eingebracht werden.
  • Kleidung für evtl. Termine (eine Garnitur) wird auf der Kammer aufbewahrt.
  • Bargeld für Zugangseinkauf, Geräteüberprüfung und Kabelgebühr.

Alle Elektrogeräte werden vor einer Aushändigung durch die Anstalt oder externen Dienstleister (Elektrofirma) überprüft.

Die Kosten für eine Überprüfung beträgt derzeit:
TV = 18,00 €, alle anderen 13,00 €.
TV-Kabelgebühr monatlich 7,00 €

Mietgeräte JVA Hünfeld

  • TV 22 Zoll + Fernbedienung + Antennenkabel: 7,50 € monatlich
  • Radio CD: 2,75 € monatlich

Nicht mitgebracht werden darf:

  • Bücher, Zeitschriften, Brettspiele oder Spielkarten, Briefpapier, Umschläge, Stifte, CD, DVD und PS-Spiele,
  • Nahrungsmittel,
  • Hygieneartikel jeglicher Art,
  • Tabak, Zigaretten etc.,
  • Briefmarken,
  • Fotos.

Zigaretten können hier an einem Automaten erworben werden. Der Automat nimmt Münzgeld sowie 5 Euro und 10 Euro Scheine!

Der Strafantritt sollte möglichst in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 14:00 Uhr erfolgen. Folgende Dokumente sind zwingend mitzubringen:

  • Ladung zum Strafantritt,
  • Gültiger Pass, Personalausweis oder sonstiges Ausweisdokument.

Das Einbringen von Handys ist verboten.

  • TV-Geräte mit herkömmlichen Bildröhren: zugelassene Maße 40 cm Breite x 40 cm Höhe x 42 cm Tiefe, inkl. Fernbedienung
  • TV-Geräte mit Flachbildschirmen: zugelassene Maße: max. 24 Zoll, inkl. Fernbedienung ohne WLAN oder Bluetooth
  • Radio/CD ohne abnehmbare Lautsprecher, kein Mikrofon, kein WLAN oder Bluetooth. Maße max. 60 cm x 30cm x 30 cm. USB-Anschluss wird deinstalliert funktionsuntüchtig gemacht.
  • USB-Anschlüsse sind nicht zugelassen; diese werden auf Kosten des Gefangenen funktionsunfähig gemacht.

Sämtliche Elektrogeräte werden einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen und mittels Kappung von Anschlüssen, Verplomben oder Versiegeln gegen deren missbräuchliche Nutzung gesichert. Die Sicherheitsüberprüfung wird über Vermittlung der JVA Hünfeld, durch eine externe Fachkraft durchgeführt. Die Kosten hierfür trägt der Gefangene.

Sollte das eingebrachte TV-Gerät über einen integrierten DVD-Player verfügen, wird kein weiterer DVD-Player zum Besitz auf dem Haftraum ausgehändigt.

Geräte mit einer Aufnahmefunktion (Rekorder) oder Kombigeräte mit Überspielfunktion (Videorekorder) sind nicht zulässig. Gegebenenfalls werden diese Funktionen in Kombigeräten unbrauchbar gemacht. Wenn dies nicht möglich erfolgt keine Aushändigung.

Grundsätzlich kann Bargeld mit in die Anstalt eingebracht werden. Das eingebrachte Bargeld wird dem Anstaltskonto des Einbringenden gutgeschrieben und steht ihm während seiner Inhaftierung nur eingeschränkt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung.

  • Brille (Sehhilfe) keine Sonnenbrille,
  • Orthopädische oder ähnliche medizinische Hilfsmittel (Überprüfung der Notwendigkeit durch Anstaltsarzt)

Ärztlich verordnete Medikamente (Überprüfung der Notwendigkeit durch Anstaltsarzt)

Eine Armbanduhr (Wert unter EUR 250)

Eine Halskette (Wert unter EUR 250)

Ein Ehering (Wert unter EUR 250)

Der Gesamtwert der Wertgegenstände darf zusammen 250,00 € nicht überschreiten.

Sind Armbanduhr, Halskette oder Ehering zu Groß oder bieten Versteckmöglichkeiten, werden diese nicht ausgehändigt.

Unerlaubte Gegenstände werden verwahrt oder auf Kosten des Einbringenden aus der Anstalt entfernt.

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