Innenhof der JVA Hünfeld

Besuche in der Justizvollzugsanstalt

Hier finden Sie Informationen zu Besuchsterminen, Besuchsablauf, Bankverbindung und Wegbeschreibungen.

Bitte beachten:

Am 

  • Donnerstag, 07.11.2024
  • Donnerstag, 28.11.2024
  • Freitag, 29.11.2024 ab 13 Uhr
  • Donnerstag, 12.12.2024

werden keine Gefangenen-, Anwalt- und Behördenbesuche in der JVA Hünfeld durchgeführt.

Haben Sie Fieber, fühlen Sie sich krank, dann sagen Sie bitte den Gefangenenbesuch ab.

Besuchstermine

Sonstige Besuche durch Richter, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte oder Behörden

Montag - Freitag  
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Voranmeldungen sind erwünscht.

Besuchszeiten

Die Besuchszeiten sind wie folgt festgelegt:

Tag Uhrzeit
Dienstag und Donnerstag 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr
15:45 Uhr bis 16:45 Uhr
18:15 Uhr bis 19:15 Uhr

Familienbesuch

Tag Uhrzeit
Dienstag und Donnerstag 09:45 Uhr bis 10:45 Uhr und 13:45 Uhr bis 14:45 Uhr
Freitag 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr
15:45 Uhr bis 16:45 Uhr
18:15 Uhr bis 19:15 Uhr

Aus organisatorischen Gründen können Besuche ausschließlich zu den genehmigten Zeiten stattfinden. Für eine reibungslose Organisation ist es erforderlich, dass Besucher sich 60 Minuten vor der festgelegten Besuchszeit an der Besucherpforte anmelden. Hier wird anhand der Besuchsscheine und der Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Passersatzdokumente) die Rechtmäßigkeit des Einlasses geprüft. Es dürfen keine Änderungen am Besuchsschein vorgenommen werden. Bei fehlenden Ausweisdokumenten oder bei Manipulation am Besuchsschein wird der Einlass versagt.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden in der Regel nur in Begleitung von besuchsberechtigten Erwachsenen zum Besuch zugelassen. Bei Minderjährigen müssen die Personensorgeberechtigten mit dem Besuch nachweislich einverstanden sein. Die Anzahl der Besucher pro Gefangenem ist auf drei begrenzt. Mitgeführte Taschen, Geldbörsen und andere Gegenstände müssen in den dafür vorgesehenen Schließfächern im äußeren Besucherwarteraum eingeschlossen werden. Sie dürfen 12,00 € Münzgeld zum Erwerb von Süßwaren und Getränken im Besuchsraum mitnehmen.

Besucher dürfen Gefangenen kein Geld übergeben. Süßwaren und Getränke bis zu einem Gegenwert von 12,00 Euro können aus den im Besuchsraum vorhandenen Automaten erworben werden. Die Waren und Getränke sind im Besuchsraum entweder zu verzehren oder zu entsorgen. Die Mitnahme nicht konsumierter Süßwaren und Getränke auf den Haftraum ist Gefangenen untersagt.

Sind bei genehmigten Familienbesuchen die angegebenen Kinder nicht anwesend, so wird der Besuch, wenn möglich, im Gruppenraum durchgeführt. Sollte dies nicht möglich sein, entfällt der Besuch ersatzlos. 

Bargeldeinzahlungen sind nicht möglich.
In den Warte- und Besuchsräumen herrscht Rauchverbot.
Den Weisungen der Bediensteten ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Tragen von medizinischen Masken wird empfohlen!!!

Bitte unbedingt beachten!

Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hinweisen (Schnupfen, Husten, Fieber, Heiserkeit etc.) soll die JVA nicht betreten werden, im Falle einer bestätigten Infektion besteht ein Betretungsverbot!

Sonstige Besuche durch Richter, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte oder Behörden

Montag - Freitag Hinweis
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Voranmeldungen sind erwünscht.

Besuchsablauf

Aus organisatorischen Gründen können Besuche ausschließlich zu den genehmigten Zeiten stattfinden. Für eine reibungslose Organisation ist es erforderlich, dass Besucher sich 60 Minuten vor der festgelegten Besuchszeit an der Besucherpforte anmelden. Hier wird anhand der Besuchsscheine und der Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Passersatzdokumente) die Rechtmäßigkeit des Einlasses geprüft. Es dürfen keine Änderungen am Besuchsschein vorgenommen werden. Bei fehlenden Ausweisdokumenten oder bei Manipulation am Besuchsschein wird der Einlass versagt.

Gem. § 34 Abs.1 HStVollzG kann bis auf weiteres jeweils nur das Mindestmaß von 2 Stunden pro Monat gewährt werden. Da aus Infektionsschutzgründen die Anzahl der Personen im Besuchsraum reduziert werden muss, ist diese Beschränkung aus organisatorischen Gründen leider erforderlich.

Ab sofort gilt für die Besuchsdurchführung folgende Regelung:

Pro Inhaftierten werden max. 3 Personen zugelassen.

Für den Familienbesuch gilt:

Voraussetzungen zur Beantragung eines Familienbesuchs ist die Durchführung von sechs beanstandungsfreien Standardbesuchen, Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und das Kind darf das Alter von 14 Jahren nicht überschreiten. Familienangehörige 1. Graddes und mind. 1 Kind.

Das Tragen von medizinischen Masken wird empfohlen!!!

Süßwaren und Getränke bis zu einem Gegenwert von 12,00 Euro können aus den im Besuchsraum vorhandenen Automaten erworben werden.

Bargeldeinzahlungen sind nicht möglich.
In den Warte- und Besuchsräumen herrscht Rauchverbot.

Den Weisungen der Bediensteten ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Besuchsabteilung

Bankverbindung

Überweisungen für Gefangene der JVA Hünfeld bitte an folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: H. B. Wagnitz-Seminar; Abteilung VCC Süd
Bank: Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE80 5005 0201 0200 6873 36
BIC: HELADEF1822

Damit die Überweisungsvorgänge zugeordnet werden können, sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

Name, Vorname, Geburtsdatum des Gefangenen, Bezeichnung der Vollzugsanstalt und Verwendungszweck.

Wegbeschreibung

Justizvollzugsanstalt Hünfeld, Molzbacher Str. 37, 36088 Hünfeld

Hünfeld ist über den Bahnhof Fulda von Norden und Süden stündlich mit dem Intercity und dem Intercity-Express zu erreichen. Gäste aus dem Westen haben Zuganbindungen. Mehrmals täglich bestehen Zugverbindungen Erfurt, Leipzig und Dresden. Von Fulda aus haben Sie Bus- und Zuganschluss nach Hünfeld und von dort weiter Busverbindungen in alle anderen Ortschaften.

Von Norden kommend über die BAB 7 Kassel-Würzburg, Abfahrt Hünfeld-Schlitz, von Süden kommend, BAB 7 Würzburg Kassel, Abfahrt Fulda Nord bzw. Hünfeld-Schlitz. Aus dem Raum Frankfurt über die A 66 und die B 40/B 27 oder über die BAB 3, Reiskirchener Dreieck, Hattenbacher Dreieck und BAB 7; von Osten kommend BAB 4 Dresden-Frankfurt, Abfahrt Eisenach West auf die B84 nach Hünfeld.

B27 Abfahrt Hünfeld Süd von Fulda kommend
Kreisel Stadteinwärts immer gerade aus (Fuldaerstraße [84]) bis zur 2. Ampel dann rechts Klingelstraße bis zur Ampel links auf die Josefstr. bis zum Kreisel (Hallenbad) die 1. Ausfahrt rechts Molzbacher Str. an der Bundespolizei vorbei letzter Kreisel 3. Ausfahrt - JVA

B27 Abfahrt Hünfeld Nord von Hersfeld kommend
Stadteinwärts von der Hersfelder Str. auf die Gartenstraße 2. Ampel links in die Hauptstraße immer gerade aus (Lindenstr. – Großenbach Tor) bis zum Kreisel, 2. Ausfahrt Molzbacher Str. an der Bundespolizei vorbei letzter Kreisel 3. Ausfahrt – JVA

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