Besuchszeiten
Eingelassen werden nur durch die Anstalt genehmigte Besucher nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Den Besuchern wird auf der Besuchserlaubnis eine feste Zeit mitgeteilt, zu der der Besuch stattfindet.
Wir bitten um Verständnis, dass zur Vermeidung einer Benachteiligung anderer Besucher, Besuche nur zu den genehmigten Zeiten durchgeführt werden können. Außerhalb der auf dem Besuchsschein vermerkten Zeiten kann ein Betreten der Anstalt nicht erlaubt werden. Es werden in der Regel nicht mehr als drei Personen gleichzeitig zum Besuch zugelassen. Die Besuche werden grundsätzlich überwacht.
Besuchszeiten der Untersuchungsgefangenen
Die Besuchszeiten und -termine werden von
- Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung unter der Telefon +49 641 934 - 1537 vergeben.
Die Erlaubnis zum Besuch eines Untersuchungsgefangenen erteilt der/die jeweils zuständigen Richter/in bzw. Staatsanwalt/Staatsanwältin. Neben diesem Erlaubnisschein auch Personalausweis/Reisepass mitbringen!
Besuchszeiten der Strafgefangenen
Die Besuchszeiten und -termine werden von
- Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung unter der Telefon +49 641 934 - 1537 vergeben.
Die Besuchszeit beträgt monatlich 1 Stunde. Sie wird in der Regel auf zwei Besuche von je 30 Minuten verteilt, kann aber auf Antrag des Gefangenen zusammenhängend gewährt werden.
Stand 21.04.2021
Verteidigerbesuch
Verteidiger müssen sich als solche gegenüber der Vollzugsanstalt durch die Vollmacht des Gefangenen oder die Bestellungsanordnung des Gerichts ausweisen bzw. benötigen einen auf ihn ausgestellten Erlaubnisschein des zuständigen Gerichts.
Hat der Wahlverteidiger die Verteidigung mit Zustimmung des Gefangenen einem Referendar übertragen, so kann auch dieser den Gefangenen sprechen. Der Referendar hat das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachzuweisen.
Während des Besuches darf grundsätzlich nichts übergeben werden. Von dem /der Richter/in zur Aushändigung schriftlich zugelassene Gegenstände nimmt der Kammerbeamte entgegen. Gleiches gilt für Wäsche, soweit zulässig.
Besuche von Rechtsanwälten und Verteidigern sind in der Regel
- Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr
- Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
möglich.
Voranmeldung ist erwünscht unter +49 641 934 - 1537.