Geschichte und Entwicklung der Justizvollzugsanstalt Gießen
Der Mittelbau als ältester Teil der heutigen Hauptanstalt wurde ab dem Jahr 1877 errichtet und 1879 als Gefängnis der Gießener Gerichte eröffnet. Bereits ab 1885 erfolgte eine erste Erweiterung um zwei kleine Seitenflügel mit zwei Obergeschossen.
Von 1958 bis 1959 wurde der Mittelbau um ein weiteres Zellengeschoss aufgestockt. Im Rahmen dieser Baumaßnahme erhielten sämtliche Hafträume Toiletten- und Waschanlagen.
In den Jahren 1964 bis 1967 wurde rechtwinklig an den jetzt "A-Flügel" genannten Altbau ein zweigeschossiger, ausschließlich Einzelhafträume enthaltender Erweiterungsbau angefügt. Der so entstandene B-Flügel wurde 1983 um ein weiteres Stockwerk erhöht.
Nach ca. 2-jähriger Bautätigkeit wurde im Januar 1995 das Wolfgang-Mittermaier-Haus *) angrenzend, aber außerhalb der Anstaltsmauern seiner Bestimmung als Einrichtung des offenen Vollzuges übergeben.
Bis Mitte 1969 unterstand die Justizvollzugsanstalt Gießen dem Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Gießen. Ab dem 1. Juli 1969 erfolgt der Anschluss an die Justizvollzugsanstalt Butzbach als Zweiganstalt, bevor die Justizvollzugsanstalt Gießen am 01.01.1995 eine selbständige Anstalt und Landesbehörde wurde.
*) Die Namensgebung erfolgte nach dem renommierten Strafvollzugswissenschaftler Wolfgang Mittermaier (*1867 +1956), der an der Gießener Universität von 1903 bis 1956 lehrte. Durch seine Zivilcourage ermöglichte er dem heutigen Ehrenbürger der Stadt Gießen, Dr. Abraham Bar Menachem, noch zu einer Zeit zu promovieren, als Nationalsozialisten bereits jüdische Mitbürger verfolgten.