JVA Gießen von oben

Anstaltsbeirat und Geschichte

Anstaltsbeirat

Der Beirat der JVA Gießen besteht aus fünf Mitgliedern (Stand 01.01.2014):

Vorsitzender:

Herr van Slobbe

Weitere Mitglieder:

Frau Kühr
Frau Launspach
Herr Berner
Herr Tasci-Lempe

Die Kontaktaufnahme mit dem Anstaltsbeirat ist schriftlich unter der Adresse der JVA Gießen möglich.

Anstaltsbeirat

Aufgaben und Zuständigkeit

Gemäß  § 72 des Hessischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (HUVollzG) sind in den Justizvollzugsanstalten ehrenamtliche Beiräte zu bilden, welche vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden.

Die Anstaltsbeiräte wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen unterstützend mit. Sie helfen insbesondere der Anstaltsleitung durch das Einbringen von Ideen und Anregungen.
Die Anstaltsbeiräte nehmen Wünsche, Anregungen und Beschwerden von Gefangenen entgegen.
Des Weiteren dient der Anstaltsbeirat als Bindeglied zwischen Justizvollzugsanstalt und Öffentlichkeit.

Nach § 81 des Hessischen Strafvollzugsgesetzes (HStVollzG) wirken die Mitglieder des Beirats bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Der Anstaltsbeirat stellt somit eine Verbindung zwischen der Justizvollzugseinrichtung und der Öffentlichkeit dar. Der Beirat soll die Vollzugsarbeit in der Anstalt kontrollieren und dem Misstrauen vieler Bürger dem Vollzug gegenüber entgegenwirken.

Eine wesentliche Aufgabe der Beiräte ist es, an der Planung und Fortentwicklung des Vollzugs beratend mitzuwirken, der Öffentlichkeit ein der Realität entsprechendes Bild des Vollzugs und seiner Probleme zu vermitteln, sowie um Verständnis für die Belange eines auf soziale Integration ausgerichteten Strafvollzugs zu werben.

Der Beirat wird vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  für die Dauer von 5 Jahren bestellt.

Nach § 77 Abs. 2 des Hessischen Jugendstrafvollzuggesetzes (HessJStVollzG) wirken die Mitglieder des Beirats bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Der Anstaltsbeirat stellt somit eine Verbindung zwischen der Justizvollzugseinrichtung und der Öffentlichkeit dar. Der Beirat soll die Vollzugsarbeit in der Anstalt kontrollieren und dem Misstrauen vieler Bürger dem Vollzug gegenüber entgegenwirken.

Eine wesentliche Aufgabe der Beiräte ist es, an der Planung und Fortentwicklung des Vollzugs beratend mitzuwirken, der Öffentlichkeit ein der Realität entsprechendes Bild des Vollzugs und seiner Probleme zu vermitteln, sowie um Verständnis für die Belange eines auf soziale Integration ausgerichteten Jugendstrafvollzugs zu werben.

Der Beirat wird vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  für die Dauer von 5 Jahren bestellt.
Die Mitglieder sollen in der Erziehung junger Menschen erfahren und befähigt sein.

Geschichte und Entwicklung der Justizvollzugsanstalt Gießen

Der Mittelbau als ältester Teil der heutigen Hauptanstalt wurde ab dem Jahr 1877 errichtet und 1879 als Gefängnis der Gießener Gerichte eröffnet. Bereits ab 1885 erfolgte eine erste Erweiterung um zwei kleine Seitenflügel mit zwei Obergeschossen.

Von 1958 bis 1959 wurde der Mittelbau um ein weiteres Zellengeschoss aufgestockt. Im Rahmen dieser Baumaßnahme erhielten sämtliche Hafträume Toiletten- und Waschanlagen.

In den Jahren 1964 bis 1967 wurde rechtwinklig an den jetzt "A-Flügel" genannten Altbau ein zweigeschossiger, ausschließlich Einzelhafträume enthaltender Erweiterungsbau angefügt. Der so entstandene B-Flügel wurde 1983 um ein weiteres Stockwerk erhöht.

Nach ca. 2-jähriger Bautätigkeit wurde im Januar 1995 das Wolfgang-Mittermaier-Haus *) angrenzend, aber außerhalb der Anstaltsmauern seiner Bestimmung als Einrichtung des offenen Vollzuges übergeben.

Bis Mitte 1969 unterstand die Justizvollzugsanstalt Gießen dem Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Gießen. Ab dem 1. Juli 1969 erfolgt der Anschluss an die Justizvollzugsanstalt Butzbach als Zweiganstalt, bevor die Justizvollzugsanstalt Gießen am 01.01.1995 eine selbständige Anstalt und Landesbehörde wurde.

*) Die Namensgebung erfolgte nach dem renommierten Strafvollzugswissenschaftler Wolfgang Mittermaier (*1867 +1956), der an der Gießener Universität von 1903 bis 1956 lehrte. Durch seine Zivilcourage ermöglichte er dem heutigen Ehrenbürger der Stadt Gießen,  Dr. Abraham Bar Menachem, noch zu einer Zeit zu promovieren, als Nationalsozialisten bereits jüdische Mitbürger verfolgten.