Zuständigkeit
Die Justizvollzugsanstalt Fulda verfügt über eine Vollzugsabteilung, die aus den Bereichen geschlossener und offener Vollzug besteht. Ihre Zweckbestimmung erfährt sie durch den Vollstreckungsplan des Landes Hessen. Danach besteht folgende Zuständigkeit:
- Freiheitsstrafen an männlichen Erwachsenen bis zu 24 Monaten
- Freiheitsstrafen an männlichen Erwachsenen mit einer Vollzugsdauer von mehr als 24 Monaten nach Einweisung durch die Einweisungsanstalt
- Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen
- Offener Vollzug für männliche Erwachsene
Geschichte
Schon vor dem 2. Weltkrieg war die heutige Justizvollzugsanstalt Gerichtsgefängnis für Männer und Frauen. 1944 wurde das Gefängnis bei einem Bombenangriff vollständig zerstört. Ab 1949 wurde mit dem Wiederaufbau begonnen und am 1. April 1953 als Gerichtsgefängnis wiedereröffnet.
Am 1. April 1971 wurde das Gerichtsgefängnis Fulda eine selbständige Justizvollzugsanstalt des Landes Hessen. Heute verrichten 34 Bedienstete im allgemeinen Vollzugsdienst und 7 Bedienstete im Verwaltungsbereich ihren Dienst in der Justizvollzugsanstalt Fulda ihren Dienst.
In den neunziger Jahren fanden umfangreiche Um- und Anbaumaßnahmen statt, u.a. wurde eine Sportanlage, die Freigangabteilung und zwei große Arbeitssäle für den Werkbetrieb und die Arbeitstherapie errichtet.
Die Justizvollzugsanstalt Fulda liegt nahe dem Kernbereich der historischen Altstadt, umgeben von Wohn- und Geschäftshäusern.