- Stellen Sie sich gemäß der Ladung alkoholnüchtern und drogenfrei pünktlich zum Strafantritt.
- Tabakwaren dürfen für den Eigenbedarf von max. 14 Tagen ungeöffnet eingebracht werden.
- Lebensmittel dürfen in maximal 2 Einkaufstüten eingebracht werden, ausgenommen sind schnell verderbliche Lebensmittel.
- TV Geräte dürfen nicht eingebracht werden, ein Kooperationspartner stellt TV Geräte gegen eine Leihgebühr von 7,50€ im Monat und 10,00€ Kabelgebühr im Monat zur Verfügung.
- CD-Player, Radiogeräte und Radiowecker dürfen nicht eingebracht werden, ein Kooperationspartner stellt Radio-CD Geräte gegen eine Leihgebühr von 2,85€ im Monat zur Verfügung.
- Bargeld wird bei der Aufnahme auf das Eigengeld gebucht.
- Kleidungsstücke dürfen in der Menge für 7 Tage eingebracht werden (max. 1 Koffer und 1 Reisetasche).
- Private Bettwäsche (maximal 2 Bettwäsche Sets, 1 Kopfkissen und 1 Decke) darf eingebracht werden.
- Topf und Pfanne (Kein Glasdeckel, Griffe dürfen nicht verschraubt und abnehmbar sein) und Zubehör (dürfen nur aus Metall sein) z.B. Pfannenwender, Kochlöffel, Kellen dürfen mit eingebracht werden.
- Privates Besteck darf eingebracht werden, ausgenommen Messer.
- Zeitschriften (maximal 10 Stück) und Bücher (maximal 5 Stück) dürfen eingebracht werden.
Es dürfen folgende elektronischen Gegenstände in die Anstalt eingebracht werden:
- Wecker
- Haarschneidemaschine / Rasierapparat
- Kopfhörer (nur „in ear“) mit max. Kabellänge 1,50 Meter.
- Audio CDs sind nur im Original (keine Kopien) zulässig.