Besuchszeiten für Angehörige und Besucher
- Montag: 10:00 Uhr; 12:00 Uhr; 14:00 Uhr
- Dienstag: 10:00 Uhr; 12:00 Uhr; 14:00 Uhr
- Mittwoch: 13:00 Uhr; 15:00 Uhr; 17:00 Uhr; 19:00 Uhr
Besuchszeiten für Rechtsanwälte; externe Kräfte
- Montag: 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr (Besuchsende 15:00 Uhr)
- Dienstag: 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr (Besuchsende 15:00 Uhr)
- Donnerstag: 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr (Besuchsende 15:00 Uhr)
- Freitag: ggf. nach Vereinbarung von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Besuchsende
Die Besuchstermine für Rechtsanwälte/externe Kräfte sollten mit der Besuchsabteilung JVA Frankfurt IV telefonisch abgesprochen werden.
§ 33 ff. HStVollzG - Besuch der Gefangenen
Gefangene der JVA Frankfurt/M. IV haben die Möglichkeit an zwei Tagen im Monat für jeweils 60 Minuten Besuch zu empfangen. Es werden 3 Personen pro Gefangenem zugelassen, Kinder zählen als 1 Person!
Der Gefangene beantragt einen Besuchsschein und sendet diesen an die gewünschten Besucher.
Dieser Besuchsschein ist nicht übertragbar und gilt nur für die Besucher, für die er ausgestellt wurde. Ohne gültigen Besuchsschein und Ausweisdokument erfolgt kein Einlass in die Anstalt.
Wichtige Hinweise:
- Jeder Besuchsteilnehmer muss sich über seine Person ausweisen (gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsberechtigung, bei Kindern bis 10 Jahre eine Geburtsurkunde, Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate).
- Für die Dauer des Besuches verbleibt der Ausweis bei der Außenpforte.
- Das Einbringen von Taschen, Behältnissen oder anderer Gegenstände ist nicht erlaubt. Diese Gegenstände können in einem Schließfach an der Außenpforte deponiert werden.
- Der Besucher erklärt sich zu dem zu einer Kontrolle seiner Person durch die Bediensteten der Außenpforte und der Besuchsüberwachung bereit.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener am Besuch teilnehmen.
- Gegenstände und Waren aller Art dürfen nicht in die Anstalt eingebracht werden.
- In allen Besuchsräumen besteht Rauchverbot.
- Besucher, von denen eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt zu befürchten ist, werden vom Besuch ausgeschlossen; ein laufender Besuch kann aus den gleichen Gründen abgebrochen und beendet werden.
- Aus organisatorischen Gründen werden die Besucher gebeten, sich mindestens 45 Minuten vor dem Besuchstermin an der Außenpforte einzufinden; bei verspätetem Erscheinen muss damit gerechnet werden, dass der Besuch nicht mehr durchgeführt werden kann.