Nach § 77 Abs. 2 des Hessischen Jugendstrafvollzuggesetzes (HessJStVollzG) wirken die Mitglieder des Beirats bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Der Anstaltsbeirat stellt somit eine Verbindung zwischen der Justizvollzugseinrichtung und der Öffentlichkeit dar. Der Beirat soll die Vollzugsarbeit in der Anstalt kontrollieren und dem Misstrauen vieler Bürger dem Vollzug gegenüber entgegenwirken.
Eine wesentliche Aufgabe der Beiräte ist es, an der Planung und Fortentwicklung des Vollzugs beratend mitzuwirken, der Öffentlichkeit ein der Realität entsprechendes Bild des Vollzugs und seiner Probleme zu vermitteln, sowie um Verständnis für die Belange eines auf soziale Integration ausgerichteten Jugendstrafvollzugs zu werben.
Der Beirat wird vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat für die Dauer von 5 Jahren bestellt.
Die Mitglieder sollen in der Erziehung junger Menschen erfahren und befähigt sein.