Vier Personen legen ihre Hände übereinander.

Anstaltsbeirat

Besetzung des Anstaltsbeirats in der JVA Frankfurt am Main I

  • Vorsitzender: Berthold Zins
  • Stellvertretender Vorsitzender: Reiner Markert
  • Weitere Mitglieder:
    Manuel Rudolph,
    Eike von der Heyden,
    Mesut Altiok,
    Bettina Tarmann,
    Gisela Lünzer.

Kontakt zum Anstaltsbeirat können Sie schriftlich über die Anschrift der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I aufnehmen.

Anstaltsbeirat

Aufgaben und Zuständigkeit

Gemäß  § 72 des Hessischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (HUVollzG) sind in den Justizvollzugsanstalten ehrenamtliche Beiräte zu bilden, welche vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden.

Die Anstaltsbeiräte wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen unterstützend mit. Sie helfen insbesondere der Anstaltsleitung durch das Einbringen von Ideen und Anregungen.
Die Anstaltsbeiräte nehmen Wünsche, Anregungen und Beschwerden von Gefangenen entgegen.
Des Weiteren dient der Anstaltsbeirat als Bindeglied zwischen Justizvollzugsanstalt und Öffentlichkeit.

Nach § 81 des Hessischen Strafvollzugsgesetzes (HStVollzG) wirken die Mitglieder des Beirats bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Der Anstaltsbeirat stellt somit eine Verbindung zwischen der Justizvollzugseinrichtung und der Öffentlichkeit dar. Der Beirat soll die Vollzugsarbeit in der Anstalt kontrollieren und dem Misstrauen vieler Bürger dem Vollzug gegenüber entgegenwirken.

Eine wesentliche Aufgabe der Beiräte ist es, an der Planung und Fortentwicklung des Vollzugs beratend mitzuwirken, der Öffentlichkeit ein der Realität entsprechendes Bild des Vollzugs und seiner Probleme zu vermitteln, sowie um Verständnis für die Belange eines auf soziale Integration ausgerichteten Strafvollzugs zu werben.

Der Beirat wird vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  für die Dauer von 5 Jahren bestellt.

Nach § 77 Abs. 2 des Hessischen Jugendstrafvollzuggesetzes (HessJStVollzG) wirken die Mitglieder des Beirats bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Der Anstaltsbeirat stellt somit eine Verbindung zwischen der Justizvollzugseinrichtung und der Öffentlichkeit dar. Der Beirat soll die Vollzugsarbeit in der Anstalt kontrollieren und dem Misstrauen vieler Bürger dem Vollzug gegenüber entgegenwirken.

Eine wesentliche Aufgabe der Beiräte ist es, an der Planung und Fortentwicklung des Vollzugs beratend mitzuwirken, der Öffentlichkeit ein der Realität entsprechendes Bild des Vollzugs und seiner Probleme zu vermitteln, sowie um Verständnis für die Belange eines auf soziale Integration ausgerichteten Jugendstrafvollzugs zu werben.

Der Beirat wird vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  für die Dauer von 5 Jahren bestellt.
Die Mitglieder sollen in der Erziehung junger Menschen erfahren und befähigt sein.