Besuchsablauf
Gefangene der Justizvollzugsanstalt Dieburg haben die Möglichkeit, an 2 Tagen im Monat, für jeweils 60 Minuten, Besuch zu empfangen. Für jeden Besuch werden maximal 4 Personen (davon ein Kind unter 3 Jahren)zugelassen.
Der Besuch findet in einem Gruppenraum statt, der gemäß §34 Abs. 4 Hessisches Strafvollzugsgesetz (HStVollzG), überwacht wird. Hier findet auch zusätzlich eine technische Überwachung (Video) statt (§34 Abs. 5 HStVollzG).
Zu einem Gefangenenbesuch ist folgendes zu beachten:
- Gefangene beantragen einen Besuch. Bei Genehmigung erhalten sie einen gültigen Besuchsschein, der dem Besucher zu gesandt wird.
- Der Besuchsschein ist nicht übertragbar und gilt nur für die Personen, die auf dem Besuchsschein benannt sind.
- Der Besuchsschein ist zum Besuch mitzubringen und an der Pforte, zusammen mit einem gültigen Ausweis, vorzulegen. - Jeder Besucher muss sich über seine Person ausweisen.
- Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis / Aufenthaltserlaubnis (Gültigkeitsdatum beachten) sind erforderlich. Führerscheine werden nicht als einen gültigen Ausweis anerkannt.
- ohne gültigen Ausweis und Besuchsschein erfolgt kein Einlass in die Anstalt – und diesen Ausweis während des Besuches bei der Anstalt hinterlegt. - Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, dass sich die Besucherin oder der Besucher, gemäß §34 Abs. 3 HStVollzG, absuchen und oder durchsuchen lässt, auch unter Zuhilfenahme von Drogenspürhunden.
- Behältnisse, Taschen oder sonstige Gegenstände dürfen nicht mit in die Anstalt eingebracht werden. Hierfür wird ein abschließbares Fach zur Verfügung gestellt. Auch ist es nicht erlaubt, Gegenstände jeglicher Art, ausgenommen hiervon sind Süßwaren und Getränke, die vom Warenautomat in der Anstalt erworben wurden, während des Besuches an den Gefangenen zu übergeben.
- Nach dem Besuch können Waren (Zigaretten und / oder Süßigkeiten) in der Justizvollzugsanstalt an den entsprechenden Automaten im Wert von 10 Euro gezogen werden. Hierfür ist Kleingeld erforderlich.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Anstalt.
- Auf dem Anstaltsgelände besteht absolutes Rauchverbot.
- Besuchszeiten werden terminiert und sind unbedingt einzuhalten.
Einlasszeiten
Besuchszeiten für Anwälte, Externe Fachkräfte, Polizei, Zoll
Einlass |
letzter Einlass |
Besuchende |
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Montag – Donnerstag | 08:00 Uhr | 14:30 Uhr | 15:30 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr | 12:30 Uhr | 13:00 Uhr |
Besuchszeiten für Gefangenenbesuch
Um einen geregelten Besuch zu gewährleisten, werden gesondert Einlasszeiten auf dem Besuchsschein vermerkt. Diese sind unbedingt einzuhalten, da ihnen nur zu dieser Zeit Einlass gewährt wird.
Einlass |
letzter Einlass |
Besuchende |
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Samstag | 12:00 Uhr | 14:00 Uhr | 15:00 Uhr |
Sonntag | 11:00 Uhr | 14:00 Uhr | 15:00 Uhr |