Jeder Strafgefangene darf im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Besuche empfangen. Die Besuchszeit pro Monat beträgt in der Regel 2 Stunden. Die Besuchszeit pro Besuchstermin beträgt grundsätzlich 60 Minuten.
Im Einzelfall kann darüber hinaus nach den gesetzlichen Vorschriften weiterer Besuch gewährt werden.
Besuchstermine, die vom Gefangenen beantragt werden müssen, werden nur für die zuvor durch die zuständige Vollzugsabteilungsleitung genehmigten Besucher vergeben.