Zwei Personen sitzen an einem kleinen runden Tisch.

Besuche in der Justizvollzugsanstalt

In die Vollzugsanstalt dürfen keine Mobiltelefone, Drogen, gefährlichen Gegenstände wie Messer und Waffen sowie kein Alkohol eingebracht werden.

Besuch

Um mit Gefangenen in der hiesigen JVA telefonisch oder über Besuch in Kontakt treten zu können, bedarf es zunächst einer entsprechenden Einverständniserklärung siehe Anlage.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Jeder Strafgefangene darf im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Besuche empfangen. Die Besuchszeit pro Monat beträgt in der Regel 2 Stunden. Die Besuchszeit pro Besuchstermin beträgt grundsätzlich 60 Minuten. 

Im Einzelfall kann darüber hinaus nach den gesetzlichen Vorschriften weiterer Besuch gewährt werden.

Besuchstermine, die vom Gefangenen beantragt werden müssen, werden nur für die zuvor durch die zuständige Vollzugsabteilungsleitung genehmigten Besucher vergeben.

Pro Besuch eines Gefangenen werden grundsätzlich höchstens 3 Besucher und ein Kind unter 3 Jahren zugelassen. 

Bei Besuchern unter 18 Jahren wird ein Besuch nur durchgeführt, wenn der Besuch durch einen Erziehungsberechtigten begleitet wird. Der Besuch von Minderjährigen in Begleitung von Mitarbeitern des Jugendamtes oder Kinderheimen etc. bleibt unberührt

Jeder Besucher muss sich mit einem gültigen Ausweis oder Reisepass ausweisen.

Aus Gründen der Sicherheit kann der Besuch davon abhängig gemacht werden, dass sich die Besucher absuchen oder durchsuchen lassen.

Montag und Dienstag: 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Donnerstag: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Um einen pünktlichen Besuchsbeginn zu gewährleisten, sollten die Besucher sich 15 Minuten vor dem terminierten Besuchsbeginn unter Vorlage des gültigen Besuchsscheines an der Pforte der Anstalt anmelden.

Besuche via Skype Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:45 Uhr

Besucher dürfen grundsätzlich keine Gegenstände zum Besuch mit in die Anstalt nehmen. Beim Besuch dürfen keinerlei Gegenstände übergeben oder  entgegengenommen werden. Ausnahmsweise gilt bzgl. Lebens- und Genussmittel folgendes:

Die Besucher dürfen beim Besuch in der Anstalt Waren im Wert von insgesamt  10,-- Euro für den Gefangenen erwerben.

Die erworbenen Lebensmittel sind nur zum Verzehr während des Besuchs bestimmt; die Mitnahme in das Hafthaus ist nicht gestattet.

Besuche werden grundsätzlich optisch überwacht. Die optische Überwachung erfolgt  teilweise durch technische Hilfsmittel (Kameras).

Eine akustische Überwachung von Besuchen und/oder die Durchführung von  Besuchen mittels Trennscheibe erfolgt nur, wenn dies im Einzelfall besonders angeordnet ist.

In der gesamten Besuchsabteilung besteht absolutes Rauchverbot.

Private Gegenstände

Strafgefangene können bei Eintritt oder später auf Antrag des folgende private Kleidungsstücke erhalten:

  • 7 bis 10 Unterhosen
  • 7 bis 10 Unterhemden (keine T-Shirts)
  • 7 bis 10 Paar Socken

Aushändigung nur, wenn alle vorgenannten Teile komplett zur Verfügung stehen.
Zusätzlich können beantragt werden:

  • max. 2 Paar Sportschuhe

Die Privatwäsche kann an Besuchstagen in einem geschlossenen Paket abgegeben oder auf dem Postweg zugesandt werden. In jedem Fall ist die durch den Gefangenen zuvor zugesandte Paketmarke sichtbar auf dem Wäschepakte anzubringen.

Der Besitz und die Zusendung von Elektrogeräten bedürfen der Genehmigung der Anstalt.
Das Elektropaket kann an Besuchstagen abgegeben oder auf dem Postweg zugesandt werden.

Der Bezug von Medien erfolgt nach vorheriger Genehmigung der Anstalt ausschließlich über den Fachhandel.

Den Gefangenen kann gestattet werden Telefongespräche auf eigene Kosten zu führen.

Der Gefangene hat die Telefongenehmigung mittels eines Formblattes zu beantragen.

Die Genehmigung von Telefonaten wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem Gefangenen ein entsprechender Nachweis über den Anschlussinhaber vorgelegt wird.

Briefkontakt ist grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Eine inhaltliche Kontrolle behält sich die Anstalt vor.

Briefe sind unter Angabe des Namens des Gefangenen an folgende Adresse zu richten:

Marienburgstraße 74
64297 Darmstadt

Es ist ausschließlich der übliche Postweg zu benutzen.
In den Briefen dürfen keine Bargeldeinlagen enthalten sein.

Überweisungen bitte an folgende Bankverbindung:

Empfänger: VCC Süd
Bankverbindung: Sparkasse Darmstadt
IBAN: DE89 5085 0150 0015 0044 44
BIC: HELADEF1DAS

Zur Vermeidung von Rückfragen und zur reibungslosen Abwicklung der Bankeinzahlungen ist es absolut notwendig, dass die Überweisungen für die Gefangenen folgende Angaben enthalten:

  • vollständigen Namen (Vor- und Zuname)
  • Geb.-Datum des Gefangenen
  • Bezeichnung der Vollzugsanstalt

Ohne diese vollständigen Angaben muss das Geld an den Absender zurück überwiesen werden.

Es besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Genehmigung durch die Anstalt, Gelder mit folgender Zweckbindung zu überweisen:

  • Einmalig Zugangseinkauf
  • Sondereinkauf zweimal pro Kalenderjahr
  • Telefongebühren
  • Körperersatzstücke

Die Zweckbindung ist auf dem Überweisungsträger anzugeben.

Bareinzahlungen sind ausgeschlossen.

Wegbeschreibung

Justizvollzugsanstalt Darmstadt, Marienburgstraße 74, 64297 Darmstadt

Benutzen Sie die Nahverkehrszüge auf der Bahnstrecke zwischen Darmstadt-Mannheim/Heidelberg. Fahren Sie bis zum Bahnhof Darmstadt-Eberstadt. Nach verlassen des Bahngeländes gehen Sie durch die Eisenbahnunterführung in Richtung Pfungstadt (Bundesstraße 426) und biegen in die zweite Querstraße rechts ein (Marienburgstraße). Nach etwa 300m sehen Sie das Anstaltsgelände auf der linken Seite.

Fahren Sie mit der Linie 1 bis zur Station Wartehalle in Eberstadt. Dort steigen Sie in den "P" Bus Richtung Pfungstadt um. Diesen Bus verlassen Sie an der Haltestelle -Bahnhof Eberstadt-. Sie gehen ca. 20 Meter in Richtung Pfungstadt und biegen in die Marienburgstraße rechts ein. Nach etwa 300m sehen Sie das Anstaltsgelände auf der linken Seite.

Autobahn Frankfurt/M. -Heidelberg (A5):
Fahren Sie bis zur Ausfahrt -Pfungstadt/Darmstadt-Eberstadt-. An der ersten Ampel biegen Sie links ab und fahren bis zur ersten Kreuzung, an der Sie wiederum links in Richtung Pfungstadt abbiegen. Sie unterqueren die Autobahn und anschließend die Eisenbahnbrücke und fahren an der zweiten Querstraße rechts ab (Marienburgstraße).

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