Grafik: Umriss des Landes Hessen mit Markierung der Lage der Justizvollzugsanstalt, daneben die Silhouette einer Justitia in einem Kreis.

Leitbild

Alle Bediensteten sind dafür verantwortlich und verpflichtet, konsequent an der Verwirklichung unserer Ziele mitzuarbeiten.

Unser Motto

Leitidee

Das sind wir

Die Justizvollzugsanstalt Butzbach ist zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen an erwachsenen männlichen Gefangenen. Durch eine besonders sichere Unterbringung der Gefangenen dient sie dem Vollzugsziel der Resozialisierung sowie dem Schutz der Allgemeinheit.

Sie erfüllt als Behörde des Landes Hessen, höchster Sicherheitsstufe, eine für die Gesellschaft wichtige und unverzichtbare Funktion.

In der Anstalt sind insbesondere erheblich strafrechtlich vorbelastete, gewaltbereite, ausbruchswillige, langjährig drogenabhängige und psychisch auffällige Gefangene untergebracht.

Leitsätze

Das machen wir

Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet alle staatlichen Stellen, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.

Die strikte Beachtung rechtlicher Vorgaben ist für sämtliche Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Butzbach oberstes Gebot.

Unser Handlungsziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, wird durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Berufsgruppen u. a.

  • Allgemeiner Vollzugsdienst,
  • Sozialdienst,
  • Werkdienst,
  • Pädagogischer, Psychologischer und Medizinischer Dienst,
  • Geistliche und ehrenamtliche Mitarbeiter,
  • Krankenpflegedienst und
  • Administrativer Dienst

mit unter anderen folgenden Angeboten umgesetzt:

  • Beaufsichtigung, Betreuung und Versorgung der Gefangenen
  • Individuelle Vollzugsplanung des Verlaufs der Strafhaft bis hin zur Entlassungsvorbereitung
  • Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit, Durchführung kriminaltherapeutischer Interventionen
  • Wiedereingliederung in das Arbeitsleben und Förderung sozialer Kompetenz
  • Motivation der Gefangenen zur Mitwirkung an therapeutischen Maßnahmen und Behandlungsangeboten
  • Aufarbeitung schulischer und beruflicher Defizite durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Seelsorgerische und religiöse Betreuung unterschiedlicher Konfessionen
  • Medizinische Versorgung und besondere Behandlung von Gefangenen mit Suchtproblematiken und psychischen Auffälligkeiten
  • Einübung sozialer Verhaltensweisen, auch im Rahmen der Sport- und Freizeitaktivitäten
  • Intensive Vorbereitung auf vollzugsöffnende Maßnahmen

Daran halten wir uns

  • Verlässliches, verantwortungsvolles und faires Verhalten aller im Justizvollzug tätigen Bediensteten untereinander
  • Aufstellung klarer und einhaltbarer Regeln
  • Zulassung von konstruktiver Kritik zu Fehlentwicklungen
  • Wahrung der Sicherheitsbelange durch professionelles Verhalten gegenüber Gefangenen, d.h. soviel Nähe wie nötig, aber auch so viel Distanz wie möglich
  • Auftreten und Handeln aller im Vollzug Tätigen als Vorbild

Schlagworte zum Thema