Zwei Personen sitzen an einem kleinen runden Tisch.

Informationen für Arrestierte und zu Besuchen in der Justizvollzugsanstalt

Besuch in der Jugendarresteinrichtung

Besuche von Arrestierten können nur nach Antragstellung des Arrestierten durch die Vollstreckungsleitung (Richter am AG Gelnhausen) genehmigt werden. Eine Genehmigung kann ausschließlich erfolgen, wenn der Antrag hinreichend begründet ist, dem Vollzugsziel dient, organisatorisch umsetzbar ist bzw. die Sicherheit und Ordnung der Einrichtung nicht gefährdet wird.

Beruflich in der Zeit nach der Entlassung aus dem Jugendarrest mit der Betreuung der Jugendlichen befasste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (des Jugendamts, der Bewährungshilfe oder anderen Einrichtungen der Jugendhilfe) können ihrerseits bei den Fachdiensten der Einrichtung (Sozialdienst, Psychologischer Dienst) einen Besuch beantragen.

Aus Gründen der Sicherheit kann die Durchführung eines Besuches auch nach vorheriger Genehmigung kurzfristig aufgrund veränderter Gegebenheiten noch abgelehnt werden. Gründe können in der personellen Besetzung, der organisatorischen Umsetzbarbarkeit oder sicherheitsrelevanten Aspekten liegen (z.B. Besucherin oder der Besucher lässt sich bei dem Einlass in die Einrichtung nicht absuchen oder durchsuchen).

Um während des Arrests den Kontakt zwischen Angehörigen und Arrestierten zu ermöglichen, steht der Postweg zur Verfügung. Adressieren Sie Anschreiben bitte wie folgt:

Kontakt zu Arrestierten

Vor- und Nachname des Arrestierten

z. Z. Jugendarresteinrichtung Gelnhausen

Bollenweg 3
63571 Gelnhausen

Informationen zur Aufnahme in den Jugendarrest

Jugendliche und Heranwachsende, die eine Ladung zum Arrestantritt erhalten haben, haben sich pünktlich zum Ladungstermin in der Arresteinrichtung einzufinden. Bei einem verspäteten Eintreffen können die zur Aufnahme notwendigen, organisatorischen Abläufe (Durchsuchung, Belehrung, ärztliche Untersuchung) nicht planmäßig durchgeführt werden, was für die betreffenden Arrestierten mit Nachteilen (u.a. längere Warte- und Einschlusszeiten) verbunden ist.

Zum Arrest geladenen Jugendliche und Heranwachsende haben sich bei der Aufnahme mit einem gültigen Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass) auszuweisen. Sollten Ihnen wichtige, aktuelle ärztliche Befunde oder Medikamentenverordnungen vorliegen, bringen Sie diese, gegebenenfalls in Kopie, für die medizinische Aufnahmeuntersuchung mit.

*zur Vorbeugung gegen die Ausbreitung des Corona Virus wird

  • bei jedem Dauerarrestierten ein Covid-19 PCR-Test
  • bei jedem Freizeitarrestierten ein Covid-Antigen Schnelltest durchgeführt.

Arrestierte sollten zur Aufnahme ausreichend und angemessene Kleidung mitbringen, so dass eine regelmäßige Teilnahme am Sportprogramm möglich ist. Die Möglichkeit Wäsche zu waschen besteht etwa einmal pro Woche. Einfache Armbanduhren ohne Zusatzfunktionen können mitgebracht werden.

Neben den üblichen im Strafvollzug verbotenen Gegenständen dürfen in die Jugendarresteinrichtung

  • keine legalen Suchtmittel (auch kein Tabak),
  • keine Lebensmittel
  • keine elektronischen Geräte jeder Art
  • keine Hygieneartikel aus Druckbehältern oder als Spray
  • keine undurchsichtigen bereits unversiegelten Behälter (wie Tuben usw.)
  • Uhren mit Zusatzfunktionen, Wecker (wegen der Klingel- oder Alarmsignale)

mit eingebracht werden.

Während des Arrests benötigen die Arrestierten kein Bargeld. Das für die Heimkunft notwendige Geld und alle Wertgegenstände werden bei der Aufnahme in die Einrichtung unter Verschluss genommen und den Arrestierten bei der Entlassung wieder ausgehändigt.

Wegbeschreibung

Jugendarresteinrichtung Gelnhausen Bollenweg 3 63571 Gelnhausen

BAB 66 aus Richtung Frankfurt kommend

Von Autobahn-Abfahrt Gelnhausen-West kommend biegen Sie rechts ab Richtung Stadtmitte.
Folgen Sie der Freigerichter Straße entlang bis zur 4. Ampelkreuzung.
An der Ampel ordnen Sie sich rechts auf die Frankfurter Straße ein.
Nach ca. 2,5 km, direkt hinter der Stadthalle Gelnhausen, biegen Sie rechts in die Philipp Reis Straße und nach ca. 20 m wieder rechts in den Bollenweg ein.
Nach wenigen Metern befindet sich linker Hand die Einfahrt zur Jugendarresteinrichtung.

BAB 66 aus Richtung Fulda kommend

Von Autobahn-Abfahrt Gelnhausen-West kommend biegen Sie links Richtung Stadtmitte ab.
Folgen Sie der Freigerichter Straße entlang bis zur 3. Ampelkreuzung.
An der Ampel rechts einordnen auf die Frankfurter Straße.
Nach ca. 2,5 km, direkt hinter der Stadthalle Gelnhausen, biegen Sie rechts in die Philipp Reis Straße und nach ca. 20 m wieder rechts in den Bollenweg ein.
Nach wenigen Metern befindet sich linker Hand die Einfahrt zur Jugendarresteinrichtung.

Parkmöglichkeiten

Begleitpersonen von Arrestierten können Parkmöglichkeiten in der näheren Umgebung nutzen (z.B. an den benachbarten Schulen).
Beachten Sie das die Einfahrt auf das Gelände der Jugendarresteinrichtung ausschließlich Mitarbeitern vorbehalten und Begleitpersonen oder Besuchern von Arrestierten untersagt ist!
Verstöße werden umgehend angezeigt.

Die JAE Gelnhausen ist ca. 1 km vom Bahnhof Gelnhausen entfernt und von dort zu Fuß in ca. 10-15 Minuten zu erreichen. Halten Sie sich nach dem Verlassen des Bahnhofgebäudes rechts und folgen Sie zunächst der Bahnhofstraße und dann nach der ersten Kreuzung weiter geradeaus der Straße „Zum Ziegelhaus“.

Nach dem Überqueren des Flusses Kinzig biegen Sie links in die Seestraße ab.
Folgen Sie der Seestraße bis Sie das Amtsgerichtsgebäude passiert haben und biegen Sie dann nach links in den Bollenweg ab. Linker Hand, hinter dem Amtsgerichtsgebäude befindet sich Jugendarresteinrichtung.

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