Informationen zur Aufnahme in den Jugendarrest
Jugendliche und Heranwachsende, die eine Ladung zum Arrestantritt erhalten haben, haben sich pünktlich zum Ladungstermin in der Arresteinrichtung einzufinden. Bei einem verspäteten Eintreffen können die zur Aufnahme notwendigen, organisatorischen Abläufe (Durchsuchung, Belehrung, ärztliche Untersuchung) nicht planmäßig durchgeführt werden, was für die betreffenden Arrestierten mit Nachteilen (u.a. längere Warte- und Einschlusszeiten) verbunden ist.
Zum Arrest geladenen Jugendliche und Heranwachsende haben sich bei der Aufnahme mit einem gültigen Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass) auszuweisen. Sollten Ihnen wichtige, aktuelle ärztliche Befunde oder Medikamentenverordnungen vorliegen, bringen Sie diese, gegebenenfalls in Kopie, für die medizinische Aufnahmeuntersuchung mit.
Arrestierte sollten zur Aufnahme ausreichend und angemessene Kleidung mitbringen, so dass eine regelmäßige Teilnahme am Sportprogramm möglich ist. Die Möglichkeit Wäsche zu waschen besteht etwa einmal pro Woche. Einfache Armbanduhren ohne Zusatzfunktionen können mitgebracht werden.
Neben den üblichen im Strafvollzug verbotenen Gegenständen dürfen in die Jugendarresteinrichtung
- keine legalen Suchtmittel (auch kein Tabak),
- keine Lebensmittel
- keine elektronischen Geräte jeder Art
- keine Hygieneartikel aus Druckbehältern oder als Spray
- keine undurchsichtigen bereits unversiegelten Behälter (wie Tuben usw.)
- Uhren mit Zusatzfunktionen, Wecker (wegen der Klingel- oder Alarmsignale)
mit eingebracht werden.
Während des Arrests benötigen die Arrestierten kein Bargeld. Das für die Heimkunft notwendige Geld und alle Wertgegenstände werden bei der Aufnahme in die Einrichtung unter Verschluss genommen und den Arrestierten bei der Entlassung wieder ausgehändigt.