Menschen im Gegenlicht gehen über einen Platz.

Zuständigkeit

Hier finden Sie Informationen zur Zuständigkeit der sozialtherapeutischen Anstalt, zu ihren Diensten und zur Öffentlichkeitsarbeit.

Zuständigkeit

Die JVA Kassel II - Sozialtherapeutische Anstalt - ist eine Justizvollzugsanstalt der Sicherheitsstufe I für erwachsene männliche Strafgefangene und in Sicherungsverwahrung Untergebrachte.

Die Sozialtherapeutische Anstalt hat 140 Haftplätze. Die Anstalt besteht aus zwei Häusern. In 7 Wohnbereichen mit je 2 Wohngruppen wird Wohngruppenvollzug praktiziert. Jede Wohngruppe verfügt über 10 Haftplätze einschließlich Nebenräumlichkeiten (ein offener und ein geschlossener Gruppenraum, eine Küche, eine Dusche) und das Dienstzimmer der Wohngruppenleitung (Sozialdienst).

Die Rechtsgrundlage für die JVA Kassel II - Sozialtherapeutische Anstalt - findet sich in § 12 Hessisches Strafvollzugsgesetz (HStVollzG) sowie in § 12 Hessisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (HSVVollzG).

Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 HStVollzG ist ein Gefangener aufzunehmen, der wegen einer Sexualstraftat zu mehr als 2 Jahren zeitiger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und bei dem die Behandlung in einer Sozialtherapeutischen Anstalt angezeigt ist. § 12 Abs. 2 Satz 1 HStVollzG regelt die Aufnahme von anderen Gefangenen in die Sozialtherapeutische Anstalt. Geltende Kriterien sind Therapiebedürftigkeit, -fähigkeit, -notwendigkeit und -motivation.

Einer Aufnahme steht grundsätzlich entgegen:

  • eine akute Suchtproblematik oder eine psychiatrisch-neurologische Symptomatik,
  • ein Auslieferungs-, Ermittlungs- oder Strafverfahren,
  • eine vollziehbare Ausweisungsverfügung für den Geltungsbereich des HStVollzG/StVollzG mit der Absicht der Abschiebung aus der Haft,
  • eine voraussichtliche Vollzugsdauer von weniger als 18 Monaten oder mehr als 60 Monaten.

Strafgefangene, bei denen Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten ist, sind bei entsprechender Indikation zu einem Zeitpunkt in die Sozialtherapeutische Anstalt zu verlegen, der den Abschluss der Behandlung während des Vollzugs der Freiheitsstrafe erwarten lässt.

Untergebrachte (Personen in Sicherungsverwahrung) können nach § 12 HSVVollzG in die Sozialtherapeutische Anstalt verlegt werden, wenn dies aus Gründen der Behandlung angezeigt ist.

Die Aufnahmeanträge und Indikationsstellungen (gemäß § 12 Abs. 1 und Abs. 2 HStVollzG und § 12 HSVVollzG) werden durch eine Aufnahmekonferenz (AK) bearbeitet. Strafgefangene, die nach § 12 Abs. 1 Satz 1 HStVollzG aufzunehmen sind, haben Vorrang und werden in einer gesonderten Warteliste geführt. Gleiches gilt für nach § 12 HSVVollzG Untergebrachte. Die Mitglieder der AK sind Ansprechpartner für die hessischen Justizvollzugsanstalten. Sie halten regelmäßigen Kontakt mit den dort für die Aufnahmearbeit zuständigen Bediensteten und bieten Strafgefangenen Informationsgespräche an.

Dienste

Neben der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung übernehmen die Bediensteten des AVD auch Aufgaben der Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung der Insassen. In diesem Zusammenhang steht der AVD im Rahmen des Wohngruppenvollzugs für die Insassen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Darüber hinaus sind sie durch die regelmäßige Mitwirkung an Teambesprechungen, Konferenzen, Wohngruppenabenden und Umsetzung beschlossener Maßnahmen in die Planung und Realisierung sozialtherapeutischer Behandlungsziele eingebunden.

Dem Sozialdienst obliegt die Wohngruppenleitung. Er ist Ansprechpartner für die Insassen und koordiniert die einzelnen Lernfelder innerhalb und außerhalb des Vollzugs.

Die Wohngruppenleitung nimmt am alltäglichen Geschehen in der Wohngruppe teil. Durch gezielte Interventionen wie auch individuelle Behandlungsgespräche fördert sie ein günstiges Gruppenklima, in dem Lern-, Erlebens- und Verarbeitungsprozesse ermöglicht sowie sozialverträgliche Verhaltensweisen eingeübt werden können.

Die Wohngruppenleitung führt anlass- und bedarfsbezogene sozialpädagogische Einzelgespräche zu allgemeinen oder spezifischen Fragestellungen aus dem Vollzugsalltag der Insassen, zu persönlichen Krisen, Problemen und Konflikten etc. und entwickelt zusammen mit dem Insassen einen sozialen Empfangsraum, der frühzeitig in die sozialtherapeutische Behandlung einbezogen wird. 

Das psychologische Behandlungsangebot umfasst Gruppentherapie, Einzeltherapie und Beratung.

Entsprechend dem Stand der Behandlungsforschung bei Straftätern sind die implementierten psychologischen Therapieangebote überwiegend kognitiv-behavioral strukturiert. Alle psychologisch-kriminaltherapeutischen Interventionen fokussieren auf die jeweils diagnostizierten individuellen kriminogenen Faktoren wie z.B. antisoziale Ansichten, Einstellungen und Gefühle, Impulsivität, Mangel an sozialer Kompetenz und Empathiefähigkeit, unzureichende Problemlösefertigkeiten, Störungen der Selbstkontrolle und des Selbstmanagements, Egozentrik und Externalisierung von Verantwortung.

Aufgabe des Pädagogischen Dienstes ist es, schulische und berufsbildende Maßnahmen anzubieten, durchzuführen und weiterzuentwickeln (§§ 27 ff. HStVollzG). Insbesondere sind dies:

  • Umschulungen in unterschiedlichen Berufsfeldern
  • Anpassungsmaßnahmen für Fachkräfte
  • Qualifizierungsmaßnahmen auf Helferebene in unterschiedlichen Berufsfeldern
  • Stützunterrichte
  • Unterstützung bei der Durchführung von Fernunterrichtsmaßnahmen
  • Bildungsmaßnahmen in der Freizeit

Aufgabe der Freizeit- und Sportpädagogik ist es, Gefangene mit Hilfe von vielseitigen und differenzierten Freizeit- und Sportangeboten gem. dem gesetzlichen Auftrag aus §§ 30, 31 HStVollzG zu einer positiven Veränderung ihres Freizeitverhaltens zu bewegen. Die Unfähigkeit, die eigene Freizeit sinnvoll und strukturiert zu gestalten, kann einen kriminogenen Faktor darstellen.

Der Freizeit- und Sportbereich ist

  • ein Lernfeld für individuelles und soziales Verhalten
  • ein Trainingsfeld für Kommunikation, Interaktion und Kooperation
  • ein Hilfsmittel des sozialen Trainings.

Der Sport leistet einen Beitrag zur körperlichen und geistigen Gesunderhaltung. In Individual-, Freizeit- und Wettkampfsportgruppen erlernen am Sport interessierte Gefangene motorische Grundfertigkeiten und -techniken und verbessern diese unter Anleitung in einem regelmäßigen und zielgerichteten Training. Die körperliche Belastungs- und Leistungsfähigkeit wird stabilisiert und kontinuierlich gesteigert.

Neben den motorischen Aspekten wird dem individuellen und sozialen Lernen (Integration in eine Gruppe, Akzeptanz von Regeln und Entscheidungen, Auseinandersetzung mit Erfolgs- und Misserfolgserlebnissen, Selbstwertproblematik etc.) insbesondere in Mannschaftssportarten eine hohe Bedeutung beigemessen.

In ihrer Freizeit haben Insassen des Weiteren die Möglichkeit, unter gezielter Anleitung ihre musischen, manuellen und kreativen Fähigkeiten zu entdecken und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Wenn im Rahmen der sozialtherapeutischen Behandlung medizinische Fragestellungen auftreten, wird das Medizinische-Competence-Center (MCC) einbezogen.

Seelsorge im Gefängnis geschieht im kirchlichen Auftrag und ist rechtlich geregelt in den „Vereinbarungen über die evangelische und katholische Seelsorge in hessischen Justizvollzugsanstalten“. Die besonderen Möglichkeiten der Kirche als einer helfenden und auch nach der Entlassung begleitenden Gemeinschaft bringt sie mit ein. Der Vielfalt von Religionen und der in ihnen bestehenden unterschiedlichen Bekenntnisse wird die Anstalt gerecht und ermöglicht entsprechende Angebote.

Ergänzend zu den anstaltsinternen Maßnahmen und Angeboten werden Dienstleistungen aus dem psychosozialen Netzwerk der Region in Anspruch genommen.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit sind wir bemüht, ein realistisches Bild der Sozialtherapeutischen Anstalt und ihrer Arbeit zu vermitteln.

In diesem Sinne besteht die Möglichkeit für Besuchergruppen (Studenten, Polizei, Richter etc.) die hiesige Einrichtung zu besichtigen. Das Interesse ist vorab schriftlich der hiesigen Anstaltsleitung anzuzeigen, die dann einen entsprechenden Besuchstermin vorschlägt.

Darüber hinaus existieren Veröffentlichungen in unterschiedlichen Fachzeitschriften zu spezifischen Themen innerhalb der Sozialtherapie.

Gern stehen wir ihnen für weitere Informationen unter folgender Adresse zur Verfügung.