Außenbereich der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main 4.

Informationen für Selbststeller im offenen Vollzug

  • Stellen Sie sich gemäß der Ladung alkoholnüchtern und drogenfrei pünktlich zum Strafantritt.
  • Tabakwaren dürfen für den Eigenbedarf von max. 14 Tagen ungeöffnet eingebracht werden.
  • Lebensmittel dürfen in maximal 2 Einkaufstüten eingebracht werden, ausgenommen sind schnell verderbliche Lebensmittel.
  • TV Geräte dürfen nicht eingebracht werden, ein Kooperationspartner stellt TV Geräte gegen eine Leihgebühr von 7,50€ im Monat und 10,00€ Kabelgebühr im Monat zur Verfügung.
  • CD-Player, Radiogeräte und Radiowecker dürfen nicht eingebracht werden, ein Kooperationspartner stellt Radio-CD Geräte gegen eine Leihgebühr von 2,85€ im Monat zur Verfügung.
  • Bargeld wird bei der Aufnahme auf das Eigengeld gebucht.
  • Kleidungsstücke dürfen in der Menge für 7 Tage eingebracht werden (max. 1 Koffer und 1 Reisetasche).
  • Private Bettwäsche (maximal 2 Bettwäsche Sets, 1 Kopfkissen und 1 Decke) darf eingebracht werden.
  • Topf und Pfanne (Kein Glasdeckel, Griffe dürfen nicht verschraubt und abnehmbar sein) und Zubehör (dürfen nur aus Metall sein) z.B. Pfannenwender, Kochlöffel, Kellen dürfen mit eingebracht werden.
  • Privates Besteck darf eingebracht werden, ausgenommen Messer.
  • Zeitschriften (maximal 10 Stück) und Bücher (maximal 5 Stück) dürfen eingebracht werden.

Es dürfen folgende elektronischen Gegenstände in die Anstalt eingebracht werden:

  • Wecker
  • Haarschneidemaschine / Rasierapparat
  • Kopfhörer (nur „in ear“) mit max. Kabellänge 1,50 Meter.
  • Audio CDs sind nur im Original (keine Kopien) zulässig.

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