Menschen im Gegenlicht gehen über einen Platz.

Zuständigkeit und Geschichte

Zuständigkeit

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III mit Jugendabteilung, der Abteilung offener Vollzug und der Abteilung Mutter-Kind-Heim (offener und geschlossener Vollzug) ist gemäß §74 hessisches Strafvollzugsgesetz (HStVollzG), Nr. 99 Verwaltungsvorschriften für den Jugendvollzug (VVJug) nach dem Vollstreckungsplan für das Land Hessen bestimmt; sie erstreckt sich auf Frauen und weibliche junge Gefangene zum Vollzug von:

  • Untersuchungshaft (§ 119 StPO, §§ 72 ff., 93 JGG)
  • Freiheitsstrafen im geschlossenen und im offenen Vollzug von jeder Dauer (HStVollzG)
  • Jugendstrafe im geschlossenen und offenen Vollzug (§ 91 JGG)
  • Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft (§§83 Nr. 6ff. HStVollzG)
  • Sicherungsverwahrung (HSVVollzG)
  • Abschiebehaft.

Geschichte

Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III, die 1888/89 ihrer seinerzeitigen Bestimmung als "Männergefängnis" für 416 Gefangene mit einer Frauenabteilung für 85 weibliche Gefangene übergeben wurde, war in dreijähriger Bauzeit auf dem damals noch freien Ackergelände der Gemeinde Preungesheim als Ersatz für das veraltete, abgängige Frankfurter Stadtgefängnis "Auf dem Klapperfeld" entstanden.

Charakteristisch war die den Vollzugserkenntnissen der Zeit folgende sternförmig-panoptische Bauweise mit Einzelunterbringung (pennsylvanisches System). Viergeschossig gebaut, verfügte die Anstalt schon über Krankenzimmer, einen Betsaal, Schulräume und Werkstätten (z.B. Möbelschreinerei) einschließlich Landwirtschafts- und Gärtnereibetrieb. Sie war ausgestattet mit einer durchgängigen Warmwasserheizung, Petroleumbeleuchtung und einer Frischwasserzuführung mittels Handpumpen.

Seit 01.04.1910 ist Preungesheim als Frankfurter Stadtteil eingemeindet, heute sind die freien Flächen längst bebaut.

Von 1945 bis November 1953 wurde die Anstalt als Militärgefängnis genutzt. Nach Durchführung baulicher Instandsetzungsarbeiten wurde sie am 01.08.1955 schließlich als zentrale Straf- und Untersuchungshaftanstalt für Frauen in Hessen neu eröffnet.