Besuchsablauf
Eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten zur Hemmung der Ausbreitung des Corona Virus
Präsenzbesuch in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden finden jedes zweite Wochenende und jeden Montag statt. Es dürfen max. zwei Personen gleichzeitig einen Gefangenen besuchen.
Die Besuchenden müssen sich aus organisatorischen Gründen mindestens 30 Minuten vor dem Besuchsbeginn an der Außenpforte anmelden. Bei verspätetem Eintreffen der Besuchenden findet der Besuch nicht statt.
Die Besuchenden müssen während des gesamten Aufenthaltes in der Justizvollzugsanstalt einen einfachen medizinischen Mund- und Nasenschutz (siehe Foto) oder einen Mund- und Nasenschutz mindestens gleichen Sicherheitsstandards tragen, den sie selber mitzubringen haben.
Besuchende, die keinen medizinischen Mund- und Nasenschutz mit sich führen, werden nicht in die Justizvollzugsanstalt Wiesbaden eingelassen.
Während der gesamten Besuchszeit ist keinerlei Körperkontakt zu den Gefangenen erlaubt. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern unter den Besuchenden sowie zu dem Gefangenen muss ständig eingehalten werden. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung wird der Besuch sofort abgebrochen.
Die aktuell gültigen Regelungen und Besuchszeiten werden Ihnen bei der Reservierung mitgeteilt.
Der Kauf von Süßigkeiten und /oder Getränken für die Gefangenen ist z. Zt. nicht möglich.
Die Kontaktmöglichkeit im Rahmen eines Videotelefonats (Skype) besteht weiterhin. Die Zeiten für das Videotelefonat: dienstags bis donnerstags zwischen 08:30 Uhr und 15:30 Uhr.
Falls Sie von der Besuchsmöglichkeit via Skype Gebrauch machen möchten, schicken Sie bitte die unterzeichneten Nutzungsbedingungen für Videotelefonate, gerne auch per E-Mail, an: besuch@jva-wiesbaden.justiz.hessen.de.
Reservierungen für Präsenzbesuche sowie für Videotelefonate (Skype) sind unter der Rufnummer 0611 414 3451 von montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr möglich.
Besuche von Verteidigerinnen oder Verteidigern, Konsulatsangehörigen sowie Behördenangehörigen finden wie gewohnt statt. Bei diesen sind die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen unbedingt einzuhalten.
Stand 10.01.2022