Unterbringung

Die Räume sind für jeden unterzubringenden Arrestierten jeweils mit einem Bett, einem Stuhl, einem Tisch, einem Regal ausgestattet. In den Gemeinschaftsarresträumen ist jeweils eine abgetrennte Sanitärkabine (Waschbecken, Toilette) vorhanden. Die Einzelarresträume sind mit WC und Waschvorrichtungen ausgestattet.

Für weibliche Arrestierte stehen die Arresträume einer abtrennbaren Station zur Verfügung.

(*während der Covid-19 Pandemie werden alle Arrestierten einzeln untergebracht)

Die Arrestierten können während ihres Aufenthaltes ihre privat mitgebrachte Kleidung tragen. Anstaltskleidung wird lediglich in Ausnahmefällen (z.B. zur Erfüllung von Reinigungsarbeiten in der Einrichtung) zur Verfügung gestellt.

Die Sport-, Behandlungs- und Bildungsmaßnahmen werden in spezifisch ausgestatteten Gruppenräumen oder im Außenbereich durchgeführt. Bei den Maßnahmen können auch gemischtgeschlechtliche Gruppen gebildet werden. 

Hausordnung und Hygienevorschriften

In der Hausordnung wird u.a. der Tagesablauf vom morgendlichen Aufstehen über die Zeiten der Essensausgabe und die Zeiten in denen Behandlungsmaßnahmen stattfinden aufgeführt. Auf einen strukturierten und störungsfreien Ablauf des Tagesprogramms sowie auf die zwingende Einhaltung der Nachtruhe wird besonders Wert gelegt. Geregelt werden außerdem die Mitwirkungspflicht, der Umgang mit dem Inventar und Formen des rücksichtsvollen Umgangs mit anderen Arrestierten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendarresteinrichtung.

Die Hygienevorschriften beinhalten sowohl die Verpflichtung zur Einhaltung der körperlichen Hygiene als auch Vorgaben zur täglichen Reinigung und Erhaltung der Ordnung im Arrestraum.

Die Einhaltung der Hausordnung und der Hygienevorschriften wird täglich kontrolliert und ist Voraussetzung für die Teilnahme am Behandlungsprogramm in der Jugendarresteinrichtung.