Besuche in der Justizvollzugsanstalt

Wichtiger Hinweis

Haben Sie Fieber? Fühlen Sie sich krank? Dann sagen Sie bitte den Gefangenenbesuch ab.

Kommen Sie aus einer Region, in der bereits Corona-Infektionen stattgefunden haben, verzichten Sie bitte auf den Gefangenenbesuch.

Weitere Informationen zum Corona-Virus und zu den Risikogebieten erhalten Sie auf der nachstehenden Internetseite des Robert-Koch-InstitutesÖffnet sich in einem neuen Fenster

Wir möchten Ihren Angehörigen schützen. Um Ihr Verständnis wird gebeten.

Besuchszeiten

Besuchszeiten sind:

Montag 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonntag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

 

Langzeit-Besuchszeiten sind:

Montag 08:45 Uhr bis 14:45 Uhr
Mittwoch 08:45 Uhr bis 14:45 Uhr
Freitag 08:45 Uhr bis 14:45 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Die Sozialtherapeutische Anstalt Kassel ermöglicht ein weit über den gesetzlichen Mindestrahmen von 1 Stunde monatlich hinausgehendes Besuchsangebot.

Dies erscheint notwendig, um die förderungswürdigen sozialen Kontakte für eine sinnvolle Wiedereingliederung nach der Entlassung nutzen zu können. Jeder Insasse kann an den Wochentagen bis zu 1,5 Stunden und an den Wochenenden am Samstag oder Sonntag 3 Stunden Besuch erhalten, wobei nach Möglichkeit auch erschwerenden Umständen , z.B. lange Anreise, Kinder etc., bei der Erteilung der Besuchsgenehmigung Rechnung getragen wird.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Durchführung von Langzeitbesuchen. Hier soll der Kontakt zwischen dem Insassen und nahen Angehörigen intensiviert werden, in einer privateren Atmosphäre ohne die sonst üblichen vielfältigen Kommunikations- und Interaktions-Beeinträchtigungen des Regelbesuchs.

Besuchsanträge müssen vom Insassen an die Behandlungskonferenz gestellt und von dort genehmigt werden. Einlass ist nur mit einem gültigen Besuchsschein und Personalausweis möglich.

Beim Besuch sind keine Bargeldeinzahlungen möglich, Zahlungsverkehr erfolgt nur per Überweisung.

Pakete oder sonstige Zusendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Justizvollzugsanstalt.

Gefangene haben das Recht Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Der Schriftwechsel wird in der Regel überwacht.

Die Gefangenen haben die Möglichkeit, von Telefonapparaten, die in den Unterkunftshäusern angebracht sind, gegen Gebühren, ihre Angehörigen und Freunde anzurufen. Sie können auf diesen Apparaten aber nicht angerufen werden.

Bankverbindung

Überweisungen bitte an folgende Bankverbindung:

Empfänger: H. B. Wagnitz-Seminar; Abteilung VCC Süd
Bankverbindung: Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE80 5005 0201 0200 6873 36
BIC: HELADEF1822

Damit die Überweisungsvorgänge zugeordnet werden können, sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
Name, Vorname, Geburtsdatum des Gefangenen, Bezeichnung der Vollzugsanstalt und Verwendungszweck.

Wegbeschreibung

Justizvollzugsanstalt Kassel II, Windmühlenstraße 35, 34121 Kassel

BAB aus Richtung Frankfurt oder Hannover (A 7):
Abfahrt Anschlussstelle Kassel auf A 49
Abfahrt Anschlussstelle Kassel / Auestadion
Sie münden auf die Straße "Am Auestadion", die nach der Kreuzung am Stadion in die "Ludwig-Mond-Straße" übergeht und ebenfalls vierspurig weiter verläuft
Am Ende der "Ludwig-Mond-Straße" (hier endet auch die vierspurige Verkehrsführung) links abbiegen in die "Sternbergstraße"
Nach ca. 200 m wiederum links in den "Graßweg" abbiegen
Nach ca. 400 m stoßen Sie direkt auf die JVA Kassel II.

BAB aus Richtung Dortmund (A 44):
Abfahrt Kasseler Südkreuz auf A 49 Richtung Kassel
Abfahrt Kassel/Auestadion
Weitere Streckenführung siehe oben

BAB aus Richtung Gießen / Marburg (A 49):
Abfahrt Kassel/Auestadion
Weitere Streckenführung siehe oben

Ankunft mit der Bundesbahn am Bahnhof Wilhelmshöhe
Abfahrt mit Straßenbahn-Linie 4 ab Bahnhofsvorplatz Richtung Kaufungen/Papierfabrik
Haltestelle Bebelplatz umsteigen in Bus-Linie 27 Richtung Auestadion
Aussteigen Haltestelle Graßweg (direkt vor der JVA Kassel II)

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