JVA Kassel I

Weitere Informationen zur Justizvollzugsanstalt Kassel I

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der JVA Kassel I richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Hessen. Bei Freiheitsstrafen von mehr als 24 Monaten entscheidet die Einweisungskommission der Einweisungsabteilung bei der JVA Weiterstadt über die Unterbringung eines Gefangenen in der JVA Kassel I.

Die JVA Kassel I mit angeschlossenem Zentralkrankenhaus ist zuständig

  • für den Vollzug von Freiheitsstrafe an erwachsenen männlichen Strafgefangenen von mehr als 24 Monaten nach Maßgabe der Beschlüsse der Einweisungskommission der JVA Weiterstadt 
  • für den Vollzug von kurzen Strafen wie Geld- oder Ersatzfreiheitsstrafen sowie in bestimmten Fällen von Freiheitsstrafen bis zu 24 Monaten
  • für den Vollzug von Untersuchungshaft an erwachsenen männlichen Gefangenen, die aus bestimmten Sicherheitsgründen nicht in einer minder gesicherten Vollzugsanstalt untergebracht sein sollen
  • für die Aufnahme von kranken männlichen wie auch weiblichen Gefangenen, die einer ständigen ärztlichen Betreuung oder stationären Krankenhausbehandlung bedürfen.

Seit Januar 2010 gehören die Abteilung des offenen Vollzuges in Baunatal sowie die Abteilung in Kaufungen für den Vollzug an weiblichen Gefangenen der JVA Kassel I an.

Anstaltsbeirat der Justizvollzugsanstalt Kassel I

Die Kontaktaufnahme mit dem Beirat ist schriftlich unter der Adresse der Justizvollzugsanstalt Kassel I möglich.

Mitglieder (Stand 24.10.2019): 

  • Herr Dogan Aydin (Vorsitzender des Beirats)
  • Herr Knut Kelsch (stellvertretender Vorsitzender)
  • Herr Reiner Schüssler (Schriftführer)
  • Frau Marjana Schott
  • Herr Dieter Seidel
  • Herr Otto Nüdling
  • Herr Martin Heck

Anstaltsbeirat

Aufgaben und Zuständigkeit

Gemäß  § 72 des Hessischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (HUVollzG) sind in den Justizvollzugsanstalten ehrenamtliche Beiräte zu bilden, welche vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden.

Die Anstaltsbeiräte wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen unterstützend mit. Sie helfen insbesondere der Anstaltsleitung durch das Einbringen von Ideen und Anregungen.
Die Anstaltsbeiräte nehmen Wünsche, Anregungen und Beschwerden von Gefangenen entgegen.
Des Weiteren dient der Anstaltsbeirat als Bindeglied zwischen Justizvollzugsanstalt und Öffentlichkeit.

Nach § 81 des Hessischen Strafvollzugsgesetzes (HStVollzG) wirken die Mitglieder des Beirats bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Der Anstaltsbeirat stellt somit eine Verbindung zwischen der Justizvollzugseinrichtung und der Öffentlichkeit dar. Der Beirat soll die Vollzugsarbeit in der Anstalt kontrollieren und dem Misstrauen vieler Bürger dem Vollzug gegenüber entgegenwirken.

Eine wesentliche Aufgabe der Beiräte ist es, an der Planung und Fortentwicklung des Vollzugs beratend mitzuwirken, der Öffentlichkeit ein der Realität entsprechendes Bild des Vollzugs und seiner Probleme zu vermitteln, sowie um Verständnis für die Belange eines auf soziale Integration ausgerichteten Strafvollzugs zu werben.

Der Beirat wird vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  für die Dauer von 5 Jahren bestellt.

Nach § 77 Abs. 2 des Hessischen Jugendstrafvollzuggesetzes (HessJStVollzG) wirken die Mitglieder des Beirats bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Der Anstaltsbeirat stellt somit eine Verbindung zwischen der Justizvollzugseinrichtung und der Öffentlichkeit dar. Der Beirat soll die Vollzugsarbeit in der Anstalt kontrollieren und dem Misstrauen vieler Bürger dem Vollzug gegenüber entgegenwirken.

Eine wesentliche Aufgabe der Beiräte ist es, an der Planung und Fortentwicklung des Vollzugs beratend mitzuwirken, der Öffentlichkeit ein der Realität entsprechendes Bild des Vollzugs und seiner Probleme zu vermitteln, sowie um Verständnis für die Belange eines auf soziale Integration ausgerichteten Jugendstrafvollzugs zu werben.

Der Beirat wird vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  für die Dauer von 5 Jahren bestellt.
Die Mitglieder sollen in der Erziehung junger Menschen erfahren und befähigt sein.

Geschichte

1873 - 1882

Die Anstalt Kassel-Wehlheiden wurde in den Jahren 1873 bis 1882 erbaut. Die Baukosten betrugen 2.876.000 Mark, für die damalige Zeit eine enorme Summe. Den Auftrag zur Einrichtung der neuen Strafanstalt erhielt als der Direktor Karl Krohne, der bereits im Jahre1884 die Leitung der Strafanstalt in Berlin-Moabit übernahm und in der Folgezeit in Preußen das Gefängniswesen nachhaltig prägte.

01.10.1882 

Bezogen wurde die Anstalt am 1. Oktober 1882. Die Haftanstalt "Städtische Kaserne" am Königstor wurde zugleich geschlossen, während das "Zuchthaus an der Fulda" noch bis zum Ende des Ersten Weltkriegs in Betrieb blieb.
Kurz nach Eröffnung der Anstalt belief sich die Belegung auf 201 Männer mit Zuchthausstrafen (A-und D-Flügel) und 220 Männer mit Gefängnisstrafen (B und C-Flügel).

Der Gefängnisbau ist nach dem panoptischen System errichtet. Er verfügt über vier Unterbringungsflügel für die Gefangenen, die jeweils aus vier Etagen bestehen, und einen weiteren Flügel für die Verwaltung. In den Dreißiger Jahren wurden zwei der vier Unterbringungsflügel um Erweiterungsbauten vergrößert.

1925 - 1945
Im Laufe der Jahrzehnte schlossen sich verschiedene Anbauten an, z.B. der Anbau von Arbeits- und Unterrichtsräumen an den C-Flügel bis zur Höhe des 3. Stocks, der Anbau von Gemeinschaftszellen (1935/36 sofort mit Wasserspülung!) an den B-Flügel. 1928 wurde die Waschküche, bald darauf die Bäckerei umgebaut; nach 1945 wurde die gesamte Koch- und Waschküche nochmals völlig erneuert. Nach 1945 wurden neue Arbeitsräume in den Lagerbauten des Wirtschaftshofes errichtet.

1938    
Im Jahre 1938 wurde das sog. Bezirkskrankenhaus errichtet. Als sog. Zentralkrankenhaus ist es heute nach wie vor das zentrale Krankenhaus für den gesamten hessischen Justizvollzug.

1882 - 1918

Während sich die Belegung der Anstalt in den ersten Jahren nach der Eröffnung bis hin zum Ersten Weltkrieg noch auf etwa 450 Gefangene belief, so stieg sie in den Kriegsjahren durch die Aufnahme von zahlreichen Kriegsgefangenen, insbesondere von Franzosen, Belgiern und Engländern, deutlich an.

1919 - 1923

Auf dem Hintergrund der gesellschaftlichen Umwälzungen und politischen Spannungen insbesondere in den ersten Jahren nach Kriegsende kam es verstärkt zu politisch motivierten Verhaftungen. Zahlreiche Mitglieder der KPD wurden in "Schutzhaft" genommen. Nach den Frühjahrsunruhen im Jahre 1921 wurden allein 246 "Politische" in Untersuchungshaft genommen. Im November 1921 traten 65 "Politische" in den Hungerstreik. Durch eine umfangreiche Verlegungsaktion konnte der Hungerstreik gebrochen werden. Im Jahre 1923 wurden abermals in größerer Anzahl "Politische" in "Schutzhaft" genommen.

1920 - 1945

Die Durchschnittsbelegung im Jahre 1920 lag bei 630 Gefangenen; die Anstalt war damit überbelegt. 1924 558 Gefangene, 1930 352 Gefangene, 1933 584 Gefangene, 1934 714 Gefangene, 1935 812 Gefangene, 1936 818 Gefangene (darunter eine große Anzahl von "Hochverrätern" und Lebenslänglichen). Die Belegungsfähigkeit war durch verschiedene Um- und Anbauten auf rund 950 Plätze gestiegen. Während des Krieges erhöhte sich die Belegung jedoch sprunghaft; gegen Ende des Krieges lag sie bei rund 1500 Gefangenen. Aber auch nach 1945 lag sie vorübergehend bei nahezu 1200 Gefangenen.

1933 - 1945

Sofort nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wehte in der Anstalt "ein anderer Wind". Je mehr die in den Ministerien und in der Anstalt tätigen Praktiker durch Vertreter einer krassen Parteilinie zurückgedrängt wurden, um so mehr gewann ein überstrenges bis willkürliches und gewaltsames Regiment die Oberhand. Dabei wirkten sich die Kriegsjahre besonders belastend aus. Die Ernährung der Gefangenen wurde eingeschränkt, die Winterkleidung der Gefangenen wurde an die Frontsoldaten gegeben, die Arbeit der Gefangenen wurde auf kriegsrelevante Erfordernisse umgestellt und darüber hinaus nochmals härter. Von der harten Arbeit entkräftete Gefangene wurden bei mangelnder Arbeitsleistung mit der Hausstrafe des Kostentzugs belegt.

Der Zahl der Gefangenen nahm in den Kriegsjahren weiter zu. Insbesondere der Anteil der Ausländer wuchs an, darunter zahlreiche Fremdarbeiter und Kriegsgefangene.

22./23.10.1943

Nach den verheerenden Bombenangriffen auf Kassel in der Nacht vom 22. auf den 23. Oktober 1943 und der damit einhergehenden Zerstörung der Anstalt in der Leipziger Straße 11, der sog. "Elwe", mussten zusätzlich die Gefangenen von dort aufgenommen werden, so dass die Unterbringungssituation noch belastender wurde. Die Belegung stieg auf rund 1500 Gefangene.

Die Zahl der Todesfälle in Folge von Erschöpfung und Krankheit stieg erheblich. In der Kriegszeit vom 01.09.1939 bis zum 08.05.1945 starben 417 Gefangene.

Im Jahre 1942 oder 1943 wurde damit begonnen, aus sog. asozialen Gefangenen Arbeitskommandos für die Außenstelle Breitenau, in der ansonsten vor allem Fremdarbeiter untergebracht waren, oder das Konzentrationslager Buchenwald zusammenzustellen. Die Gefangenen wurden dort zu schwersten Arbeiten in einem Steinbruch eingesetzt. Der damalige evangelische Anstaltspfarrer berichtet in seinen Erinnerungen, dass er von diesen in die Arbeitskommandos für das Konzentrationslager Buchenwald eingeteilten Gefangenen nach Kriegsende keinen wieder gesehen habe.

Die schweren Bombenangriffe hatten auch erhebliche Sachschäden in der Anstalt zur Folge. Davon betroffen waren neben dem Verwaltungsgebäude einschließlich der Kirche vor allem der B- und der C-Flügel sowie Teile der Außenmauer, die alsbald durch Drahtzäune geschlossen wurde. Allerdings kamen durch die Bombenangriffe auf dem Gelände der Anstalt weder Bedienstete noch Gefangene ums Leben.

29.03.1945 

Am 29.03.1945 - drei Tage vor dem Einmarsch der Amerikaner in Kassel - wurden mit Ausnahme einiger älterer und nicht gehfähiger Gefangener sämtliche Gefangenen evakuiert. Nach einer wahren Odyssee zunächst nach Halle a. d. Saale, wo die Gefangenen nicht aufgenommen werden konnten, gelangte der Gefangenentransport schließlich nach Straubing und Bernau, wo die Gefangenen trotz der bereits bestehenden Überbelegung Aufnahme fanden. Doch schon wenige Tage später mussten die Gefangenen diese Anstalten verlassen, um den Fußmarsch in Richtung Dachau anzutreten. Auf dem Weg dorthin traf der Gefangenentransport auf die Amerikaner. Die politischen Gefangenen, vor allem die Tschechen wurden freigelassen und bewaffnet und erhielten den Auftrag, nun ihrerseits die als kriminell angesehenen Bediensteten zu bewachen.

Nach Aufenthalten in verschiedenen Lagern und Gefängnissen kehrten die meisten Bediensteten nach Straubing zurück. Dort wurden sie jedoch fristlos entlassen; einige fanden im Ökonomiebetrieb der Anstalt ein Notunterkommen als landwirtschaftliche Arbeiter, bis sie Ende Juni nach Kassel zurückkehren durften.

1945 - 1954

Mit dem Kriegsende übernahm ein Kommando von 12 bis 15 amerikanischen Soldaten unter dem Befehl eines Sergeants die Leitung der Anstalt. Die Zustände in der Anstalt müssen allerdings recht chaotisch gewesen sein. Von den ehemaligen Bediensteten kehrten nur wenige in den Dienst zurück. Nicht wenige waren aus politischen Gründen entlassen oder sogar verhaftet worden.

Die Verwaltung bezog zunächst das Erdgeschoss im Krankenhaus. Erstmals wurden auch Frauen, hier als Mitarbeiterinnen in der Verwaltung eingestellt. Die Gefangenen, die in der Anstalt untergebracht waren, hatten sich zunächst selbst organisiert. Es gab sogar einen Trupp von Gefangenen, der sich nach der Besetzung der Stadt durch die Amerikaner Anstaltsschlüssel beschafft und in Eigenorganisation in der Anstalt eingerichtet hatte. In einer Übergangszeit gab es eine Art Koexistenz zwischen Gefangenen und Bediensteten.

Zunächst war die Anstalt nur mit 250 Gefangenen belegt, bald jedoch stieg sie auf 1200 Gefangene, bedingt dadurch dass Gefangene aus der noch zerstörten Anstalt in der Leipziger Straße 11 wie auch aus der Frauenhaftanstalt in Frankfurt am Main-Preungesheim aufgenommen werden mussten.

1954

Andere Schwierigkeiten gab es mit Blick auf die Versorgung und Verpflegung der Gefangenen. Ende 1954 war die Anstalt endlich so weit baulich wieder hergestellt, dass ein regulärer Betrieb gewährleistet werden konnte. Das Verwaltungsgebäude war inzwischen auch wieder errichtet worden.

1957 - 1965

In den folgenden Jahren wurden vielfältige Baumaßnahmen durchgeführt. Die Hafträume wurden sämtlich renoviert; Wassertoiletten und Waschbecken mit fließend Wasser wurden durchweg eingebaut.

Der Werkhof wurde mit neuen Arbeitsstätten einschließlich einer großen Werkhalle sowie Umkleide- und Speiseräumen für ca. 250 Gefangene ausgestattet.

1969

Im Jahre 1969 wurde die bis dahin eigenständige Untersuchungshaftanstalt in der Leipziger Strasse 11 der Anstalt in Wehlheiden angeschlossen.

1971 - 1977

Weitere Baumaßnahmen folgten: In den Jahren 1971-1972 der Neubau der Heizzentrale, 1977 die Neugestaltung der Außenpforte, 1977 die Sanierung und Erweiterung des Zentralkrankenhauses und der Neubau des Wirtschaftsgebäudes.

1980 - 1988

Im Jahre 1980 wurde eine Abteilung für offenen Vollzug in der Aspenstraße im Stadtteil Harleshausen eingerichtet. Weitere Abteilungen für offenen Vollzug folgten im Jahre 1987 in Baunatal und 1988 in Lohfelden-Vollmarshausen.

01.04.2001

Mit Wirkung vom 01.04.2001 wurde die Abteilung für Untersuchung shaft in der Leipziger Straße 11, die sog. "Elwe", und sämtliche Abteilungen für offenen Vollzug sowie die im Jahre 2000 angegliederte Abteilung für Jugendarrest in Kaufungen - nunmehr eine Strafhaftabteilung für Frauen - wieder ausgegliedert. Diese Abteilungen wurden fortan zu einer selbständigen Anstalt, der Justizvollzugsanstalt Kassel III, zusammengefasst.

Die Justizvollzugsanstalt Kassel I besteht seitdem wieder - wie schon zu ihrer Gründungszeit - allein aus dem Gebäudekomplex in Wehlheiden.

01.10.2003 

Mit Wirkung vom 01.10.2003 wurde bei der Justizvollzugsanstalt Kassel I das Verwaltungs-Competence-Center (VCC) Justizvollzug Nordhessen, eine zentrale Verwaltungsserviceeinheit für die fünf nordhessischen - allerdings weiterhin autonomen - Vollzugsanstalten Kassel I, Kassel II (Sozialtherapeutische Anstalt), Kassel III, Schwalmstadt und Fulda eingerichtet.

Die Justizvollzugsanstalt Kassel I hat derzeit eine Belegungsfähigkeit von 564 Haftplätzen und weiteren 91 Haftplätzen im Zentralkrankenhaus. Etwas mehr als 300 Bedienstete sind bei der Justizvollzugsanstalt Kassel I einschließlich dem angegliederten Zentralkrankenhaus und dem Verwaltungs-Competence-Center Justizvollzug Nordhessen beschäftigt.