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Weitere Informationen zur Anstalt

Hier finden Sie Informationen über die Zuständigkeit, den Anstaltsbeirat und die Geschichte der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV.

Zuständigkeit

Die allgemeine Zuständigkeit der hiesigen Justizvollzugsanstalt ergibt sich aus dem aktuellen Einweisungs- und Vollstreckungsplan.

Vollstreckungsplan für das Land Hessen

Runderlass des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat vom 31. Januar. 2006 (4431 - IV/B 1 -2005/984-IV/C) – JMBl. S. 241 – zuletzt geändert durch Erl. vom 1. Juli 2008 (4431/1 - IV/C2 C IV/B 3 - 2008/2039-IV/C)

Stand 21.12.2010

Die JVA Frankfurt IV ist zuständig für

  • Männer – offener Vollzug – Freiheitsstrafe
  • Männer – geschlossener Vollzug – Kurzstrafe und
  • für vollzugsöffnende Maßnahmen geeignete Gefangene aus den Justizvollzugsanstalten Butzbach und Weiterstadt.

Das Strafmaß liegt in der Regel bei Freiheitsstrafen, denen keine Gewalttaten vorausgegangen sind, zwischen 1 Tag und 9 Monaten; bei Verkehrsstraftätern hingegen bis zu 24 Monaten.

Anstaltsbeirat

Aufgaben und Zuständigkeit

Gemäß  § 72 des Hessischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (HUVollzG) sind in den Justizvollzugsanstalten ehrenamtliche Beiräte zu bilden, welche vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden.

Die Anstaltsbeiräte wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen unterstützend mit. Sie helfen insbesondere der Anstaltsleitung durch das Einbringen von Ideen und Anregungen.
Die Anstaltsbeiräte nehmen Wünsche, Anregungen und Beschwerden von Gefangenen entgegen.
Des Weiteren dient der Anstaltsbeirat als Bindeglied zwischen Justizvollzugsanstalt und Öffentlichkeit.

Nach § 81 des Hessischen Strafvollzugsgesetzes (HStVollzG) wirken die Mitglieder des Beirats bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Der Anstaltsbeirat stellt somit eine Verbindung zwischen der Justizvollzugseinrichtung und der Öffentlichkeit dar. Der Beirat soll die Vollzugsarbeit in der Anstalt kontrollieren und dem Misstrauen vieler Bürger dem Vollzug gegenüber entgegenwirken.

Eine wesentliche Aufgabe der Beiräte ist es, an der Planung und Fortentwicklung des Vollzugs beratend mitzuwirken, der Öffentlichkeit ein der Realität entsprechendes Bild des Vollzugs und seiner Probleme zu vermitteln, sowie um Verständnis für die Belange eines auf soziale Integration ausgerichteten Strafvollzugs zu werben.

Der Beirat wird vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  für die Dauer von 5 Jahren bestellt.

Nach § 77 Abs. 2 des Hessischen Jugendstrafvollzuggesetzes (HessJStVollzG) wirken die Mitglieder des Beirats bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Der Anstaltsbeirat stellt somit eine Verbindung zwischen der Justizvollzugseinrichtung und der Öffentlichkeit dar. Der Beirat soll die Vollzugsarbeit in der Anstalt kontrollieren und dem Misstrauen vieler Bürger dem Vollzug gegenüber entgegenwirken.

Eine wesentliche Aufgabe der Beiräte ist es, an der Planung und Fortentwicklung des Vollzugs beratend mitzuwirken, der Öffentlichkeit ein der Realität entsprechendes Bild des Vollzugs und seiner Probleme zu vermitteln, sowie um Verständnis für die Belange eines auf soziale Integration ausgerichteten Jugendstrafvollzugs zu werben.

Der Beirat wird vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  für die Dauer von 5 Jahren bestellt.
Die Mitglieder sollen in der Erziehung junger Menschen erfahren und befähigt sein.

Der Anstaltsbeirat in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV

Der Beirat der JVA Frankfurt/M. IV besteht aus 7 Mitgliedern. Er wird vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  für die Dauer von 5 Jahren bestellt.

Kontaktaufnahme mit dem Anstaltsbeirat ist schriftlich unter der Adresse der JVA Frankfurt/M. IV möglich.

Vorsitzende:Elsbeth Muche
Stellvertretender Vorsitzender:Reiner Thessinga
Schriftführerin:Elsbeth Muche
Weitere Mitglieder:Henning Hofmann,
Thomas Plautz,
Kevin Karn,
Binnur Sogukcesme,
Ursula Rothfuchs

Geschichte

Zur Geschichte der hiesigen Justizvollzugsanstalt ist im Wesentlichen Folgendes zu bemerken:

Der erste Spatenstich zum Bau der damaligen Anstalt erfolgte am 21. September 1955.
Drei Faktoren begünstigten damals vor allem den geplanten Bau:

  • Es wurde allgemein mehr Haftraum benötigt; dem Fiskus standen jedoch nur begrenzte Mittel zur Verfügung und man war deshalb bestrebt, eine Anstalt so günstig wie möglich zu errichten.
  • Die expandierende Wirtschaft benötigte Arbeitskräfte und war daran interessiert, sich das Reservoir der Gefangenenarbeitskraft zu erhalten bzw. sogar vermehrt zu nutzen.
  • Die für den Vollzug Verantwortlichen sahen eine Chance, den von ihnen propagierten progressiven Strafvollzug durch eine entsprechend ausreichend dimensionierte und entsprechend ausgestattete Einrichtung des gelockerten Vollzuges zu ergänzen.

Zahlreiche Änderungen in den Plänen und Entwürfen waren notwendig, bis im September 1954 die erste amtliche Vorlage der Baupläne durch das Staatsbauamt an das Hessische Justizministerium erfolgen konnte.
Als Gesamtbaukosten für die Anstalt waren vom Staatsbauamt 3.629.376,-- DM veranschlagt worden.

Am 1. Oktober 1958 fand die Verlegung der bis dahin in der Rudolfschule untergebrachten Gefangenen in die neue Anstalt statt, obwohl bis dahin nur das Pfortengebäude, die Werkstätten, das Zu- und Abgangshaus und lediglich das Unterkunftshaus I fertig gestellt waren.

Die bisherige Zweiganstalt der Straf- und Untersuchungshaftanstalt „Rudolfschule“ wurde in „Strafanstalt für Männer, Frankfurt/Preungesheim, Obere Kreuzäckerstraße“ umbenannt.
Die Anstalt verfügte damals nur über geringe Sicherheitsvorkehrungen. Ein einfacher, zwei Meter hoher Maschendrahtzaun grenzte das Anstaltsgelände nach außen ab; zwei ständig besetzte Wachposten waren für die Beobachtung der Zaunabschnitte eingesetzt.

Am 23. November 1959, noch vor der endgültigen Fertigstellung aller Anstaltsgebäude, erfolgte anlässlich des zehnjährigen Todestages von Prof. Gustav Radbruch die Namensgebung der Anstalt.
Für das Gustav-Radbruch-Haus einschneidende bauliche Maßnahmen und Änderungen im gesamten Vollzugsgeschehen der Anstalt erfolgten 1987 und 1988, nachdem das Hessische Justizministerium die Anstalt als Ort der Hauptverhandlung gegen den Flugzeugentführer und mutmaßlichen Mörder Mohamed Hamadi bestimmte.

Da das Verwaltungsgebäude als Unterbringung für zur Sicherung des Prozesses eingesetzte Polizei- und Justizkräfte benötigt wurde, mussten - notgedrungen - die gesamte Anstaltsverwaltung und das Krankenrevier in für Gefangene bestimmte Unterkunftsgebäude verlagert werden.

Der komplette Betrieb der Anstaltsküche wurde in die Justizvollzugsanstalt Frankfurt/M III ausgelagert, ein neues Pfortengebäude zum Zu- und Abgang für Bedienstete sowie Gefangene wurde errichtet, weiter wurde der Maschendrahtzaun der ursprünglichen Außensicherung durch einen stabilen Gitterzaun ersetzt.

Die gesetzlichen Vorgaben einerseits, aber auch jeweils aktuelle Erkenntnisse über die Sozialisation im Justizvollzug und gleichzeitig gestiegene Anforderungen an die instrumentelle Sicherheit aufgrund einer mittelfristigen Änderung der Zweckbestimmung der Justizvollzugsanstalt Frankfurt IV haben das äußere Erscheinungsbild sowie die Organisationsstruktur daher in den letzten Jahren erheblich verändert.

Der Rückgang der Gefangenenzahlen im offenen Bereich sowie der Rückgang der zum Freigang zugelassenen Gefangenen, verbunden mit der Überbelegung der Justizvollzugsanstalten des geschlossenen Vollzuges, verlangten nach neuen Konzepten, die eine zumindest gleichmäßige Auslastung der Haftplätze im hessischen Justizvollzug sicherstellen.

So wurde, neben dem bereits vorhandenen Haus 1 mit 78 Haftplätzen, im Februar 2004 das Haus 5 als weitere Abteilung des geschlossenen Vollzuges, mit 171 Haftplätzen in Betrieb genommen, nachdem umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie eine vollständige bauliche Abtrennung vom übrigen Anstaltsgelände vorausgegangen waren.

Dieses Haus verfügt über 75 Hafträume mit offenen Haftraumtüren und eine Station (E) mit 19 Haftplätzen und ständig verschlossenen Haftraumtüren.
Am 1. November 2005 wurde auf dem Gelände des Anstaltsgärtnerei ein neuer Arbeitscontainer errichtet, der in Betrieb genommen wurde. Dieser bietet zusammen mit dem Werkbetrieb „Annex“ (ehemaliges Hamadi-Gebäude) insgesamt ca. 50 Arbeitsplätze in „Unternehmerbetrieben“ für Gefangene des geschlossenen Vollzuges zur Verfügung.

Am 22.05.2006 wurde das Containerhafthaus (Haus 6 mit 100 Haftplätzen), in dem Gefangene des offenen Vollzuges untergebracht waren, wegen gravierender Baumängel geschlossen werden und wurde im Jahre 2008/2009 verkauft.
Im August 2007 wurde mit dem Bau eines Kleinsportfeldes begonnen. Das Sportfeld konnte im Oktober 2008 seiner Bestimmung übergeben werden.

Gustav Radbruch wurde 1878 in Lübeck geboren und wuchs in wohlhabenden Verhältnissen auf. Nach dem Abitur studierte er Jura unter anderem in München, Leipzig und Berlin. Nach Promotion und Habilitation arbeitete zunächst als Privatdozent in Heidelberg und später als Lehrbeauftragter an der Handelshochschule in Mannheim.

1915 meldete sich Gustav Radbruch freiwillig als Krankenpfleger im ersten Weltkrieg, aus dem er 1918 wieder zurück kehrte.

Radbruch war in zweiter Ehe mit Lydia Schenk verheiratet. Er hatte eine Tochter, die im Alter von 21 Jahren bei einem Skiunfall tödlich verunglückte und einen Sohn, der mit 26 Jahren bei der Schlacht um Stalingrad fiel.

Von 1919 bis 1926 arbeitete er als ordentlicher Professor an der Uni Kiel. In der Zeit von 1920 bis 1924 war er als SPD-Abgeordneter Mitglied des Reichstags. Ein Antrag, den Radbruch und 54 weitere Mitglieder der SPD-Fraktion im Juli 1920 einbrachten, sah die Straflosigkeit der Abtreibung vor, Abschaffung der Todesstrafe und eine mildere Jugendgerichtsbarkeit. Die von ihm maßgeblich initiierten Anträge hatten letztlich keinen Erfolg; er griff seiner Zeit weit voraus. Radbruch profilierte sich als Rechtspolitiker. Von 1921 - 1923 war er Reichsjustizminister und ließ bedeutende Gesetze ausarbeiten, u.a. zur Zulassung von Frauen zu allen Berufen in der Justiz. Wegweisend war außerdem der „Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs“ und das „Jugendgerichtsgesetz“.

Gustav Radbruch wollte die Vergeltungsstrafe abschaffen und durch eine Besserungsstrafe ersetzen. Die Resozialisierung wurde neben der Sicherung zum Hauptziel der Strafe erklärt. Für die Strafrechtsentwicklung der jungen Bundesrepublik nach dem zweiten Weltkrieg war der Entwurf sehr bedeutend. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde Radbruch aus dem Staatsdienst entlassen und seiner Lehrtätigkeit entbunden. Er widmete sich der weiteren Entwicklung der Rechtsgeschichte. Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nahm er seine Lehrtätigkeit in Heidelberg wieder auf. Als Dekan leitete er den Wiederaufbau der Juristischen Fakultät.

Durch zahlreiche Aufsätze beeinflusste Radbruch nachhaltig die Entwicklung des Deutschen Rechts. Zentraler Bestandteil der Rechtsentwicklung durch Radbruch ist die Gerechtigkeit - Inbegriff der generellen Anordnungen für das menschliche Zusammenleben. Diese umfasst die Gleichheit, die Zweckmäßigkeit und die Rechtssicherheit. Auf dieser Vorstellung basiert auch die so genannte Radbruchsche Formel.

Diese besagt: Rechtssicherheit muss der Gerechtigkeit weichen, wenn das Gesetz in unerträglichem Maße zu dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden in Widerspruch steht. Von den höchsten deutschen Gerichten wurde diese Formel in zahlreichen Urteilen aufgenommen, beispielsweise bei den Befehlsnotstands- oder Mauerschützenprozessen.

Gustav Radbruch wurde stark geprägt durch den nationalsozialistischen Unrechtsstaat. Er entwickelte sich zum Positivist und verhalf dem Naturrecht zu seiner Wiederkehr („... jeder Mensch von Natur aus gleich unabhängig von Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit …, … Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit…. oder das Recht auf persönliche Freiheit …“).

Gustav Radbruch verstarb 1949 im Alter von 71 Jahren in Heidelberg - seine Reformideen bestehen fort und prägen bis heute die Ausgestaltung des offenen Vollzuges. Die am 23. November 1959 eröffnete neue Anstalt erhielt ihm zu Ehren den Namen „Gustav- Radbruch-Haus – Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV .

In unmittelbarer Nähe des Frankfurter Hauptbahnhofs, wurde 1948 eine „offene“ Vollzugsanstalt, bewusst mit dem alten Namen „Rudolfschule“ bezeichnet, eingerichtet und zehn Jahre geführt. In dieser „Modellanstalt“ Rudolfschule wurden vor allem vier Ziele angestrebt:

  1. in den geschlossenen Vollzugsanstalten Hessens, in denen geeignete Insassen für die offene Anstalt ausgewählt und verlegt wurden, eine spürbare Entlastung eintreten zu lassen;
  2. mit den in der offenen Anstalt tätigen Kräften, die vorzugsweise in der Landwirtschaft beschäftigt wurden, die Volksernährung sichern zu helfen;
  3. bei dem Wiederaufbau der erheblich kriegszerstörten Stadt Frankfurt am Main durch Beseitigung der Trümmer mitzuwirken;
  4. den Insassen schon während des Freiheitsentzuges eine Beziehung zur freien Umwelt zu ermöglichen und ihnen dadurch den geordneten Übergang in die Freiheit zu erleichtern.

Die in der Rudolfschule erzielten Leistungen beeindruckten den hessischen Landtag so, dass trotz der finanziellen Notlage in den fünfziger Jahren ein Anstaltsneubau, der den Namen Gustav-Radbruch-Haus erhielt, errichtet wurde. Die neue offene Anstalt verfolgt im Prinzip die gleichen Ziele wie die Rudolfschule. Gerade in der offenen Anstalt wird versucht, in der Gesellschaft für die Gesellschaft zu erziehen. Dies ist ein wesentlicher Gedanke von Gustav Radbruch gewesen.

Gustav Radbruch
Gustav Radbruch, Namensgeber der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV