Besuche in der Justizvollzugsanstalt

Hier finden Sie Informationen zu Besuchsablauf, Besuchszeiten, Bankverbindung und Wegbeschreibungen.

Besuchszeiten für Angehörige und Besucher

  • Montag: 10:00 Uhr; 12:00 Uhr; 14:00 Uhr
  • Dienstag: 10:00 Uhr; 12:00 Uhr; 14:00 Uhr
  • Mittwoch: 13:00 Uhr; 15:00 Uhr; 17:00 Uhr; 19:00 Uhr

Besuchszeiten für Rechtsanwälte; externe Kräfte

  • Montag: 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr (Besuchsende 15:00 Uhr)
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr (Besuchsende 15:00 Uhr)
  • Donnerstag: 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr (Besuchsende 15:00 Uhr)
  • Freitag: ggf. nach Vereinbarung von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Besuchsende

Die Besuchstermine für Rechtsanwälte/externe Kräfte sollten mit der Besuchsabteilung JVA Frankfurt IV telefonisch abgesprochen werden.

§ 33 ff. HStVollzG - Besuch der Gefangenen

Gefangene der JVA Frankfurt/M. IV haben die Möglichkeit an zwei Tagen im Monat für jeweils 60 Minuten Besuch zu empfangen. Es werden 3 Personen pro Gefangenem zugelassen, Kinder zählen als 1 Person!

Der Gefangene beantragt einen Besuchsschein und sendet diesen an die gewünschten Besucher.

Dieser Besuchsschein ist nicht übertragbar und gilt nur für die Besucher, für die er ausgestellt wurde. Ohne gültigen Besuchsschein und Ausweisdokument erfolgt kein Einlass in die Anstalt.

Wichtige Hinweise:

  • Jeder Besuchsteilnehmer muss sich über seine Person ausweisen (gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsberechtigung, bei Kindern bis 10 Jahre eine Geburtsurkunde, Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate).
  • Für die Dauer des Besuches verbleibt der Ausweis bei der Außenpforte.
  • Das Einbringen von Taschen, Behältnissen oder anderer Gegenstände ist nicht erlaubt. Diese Gegenstände können in einem Schließfach an der Außenpforte deponiert werden.
  • Der Besucher erklärt sich zu dem zu einer Kontrolle seiner Person durch die Bediensteten der Außenpforte und der Besuchsüberwachung bereit.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener am Besuch teilnehmen.
  • Gegenstände und Waren aller Art dürfen nicht in die Anstalt eingebracht werden.
  • In allen Besuchsräumen besteht Rauchverbot.
  • Besucher, von denen eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt zu befürchten ist, werden vom Besuch ausgeschlossen; ein laufender Besuch kann aus den gleichen Gründen abgebrochen und beendet werden.
  • Aus organisatorischen Gründen werden die Besucher gebeten, sich mindestens 30 Minuten vor dem Besuchstermin an der Außenpforte einzufinden; bei verspätetem Erscheinen muss damit gerechnet werden, dass der Besuch nicht mehr durchgeführt werden kann.

Pakete oder sonstige Zusendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Justizvollzugsanstalt.

Gefangene haben das Recht Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Der Schriftwechsel wird in der Regel überwacht.

Die Gefangenen haben die Möglichkeit, von Telefonapparaten, die in den Unterkunftshäusern angebracht sind, gegen Gebühren, ihre Angehörigen und Freunde anzurufen. Sie können auf diesen Apparaten aber nicht angerufen werden.

Bankverbindung

Einzahlungen sind nur per Banküberweisung möglich.

Zahlungsempfänger: H. B. Wagnitz-Seminar
IBAN: DE57 5005 0201 0200 7668 05
BIC: HELADEF1822
Geldinstitut: Frankfurter Sparkasse

 

Verwendungszweck:
Bezeichnung der Vollzugsanstalt (0334 oder JVA Frankfurt/M. IV -GRH-)
z.B. Auslösung Geldstrafe, Kabelgebühr für Fernsehen, Telefongebühren, Sondereinkauf) und eigener Absender

Der Überweisungsträger sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen
  • JVA Frankfurt am Main IV oder 0334
  • Verwendungszweck (z. B. Auslösung Geldstrafe, Telefongebühren usw.)
  • eigener Absender

Bareinzahlungen an Gefangene können nicht erfolgen! 

Wegbeschreibung

Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV, Obere Kreuzäckerstraße 8, 60435 Frankfurt am Main. Die JVA Frankfurt/M. IV liegt im nordöstlichen Frankfurter Stadtteil Preungesheim.

Linie U 5 (Richtung Preungesheim). Aussteigen an der Station Ronneburgstraße. Sie überqueren an der Station die Gießener Straße über die Fußgängerampel und laufen die Ronneburgstraße entlang bis zur Homburger Landstraße. Dort gehen Sie nach rechts und biegen nach ca. 100 Metern links in die Obere Kreuzäckerstraße ein. Am Ende der Straße befinden Sie sich am Eingang zur Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV-GRH.

Aussteigen an der Station Ronneburgstraße. Diese weiterlaufen über die Gießener Straße bis zur Homburger Landstraße. Weiterlaufen wie oben beschrieben.

Am Autobahnkreuz Bad Homburg auf die Autobahn Oberursel-Egelsbach Richtung Offenbach/Frankfurt-Ost fahren.
An der Abfahrt Preungesheim/Berkersheim abfahren.
An der Einmündung zur Homburger Landstraße (rechte Fahrspur benutzen) rechts abbiegen. Sie unterqueren eine Brücke und biegen hinter der Ampel (linke Fahrspur benutzen) nach links ab (180 Grad-Kehre) und danach gleich wieder nach ca. 50 Metern rechts ab und befinden sich wieder in der Homburger Landstraße (Beginn 30 km-Zone). Nach der dritten Ampel (von rechts stößt die Ronneburgstraße auf die Homburger Landstraße) biegen Sie nach ca. 100 Metern nach links in die Obere Kreuzäckerstraße ein und fahren geradeaus bis zur Außenpforte der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV (geringe Kapazitäten an Park- und Haltemöglichkeiten).

Sie fahren über die Friedberger Landstraße Richtung Friedberger Warte und halten sich an der Friedberger Warte links (umfahren den Turm) und biegen gleich wieder nach rechts in die Homburger Landstraße ein. Nach der dritten Ampel (Sie sehen rechts hohe Mauern der Justizvollzugsanstalt) biegen Sie in die zweite Straße rechts ein und befinden sich in der Oberen Kreuzäckerstraße, wo Sie geradeaus bis zur Außenpforte der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV fahren (geringe Kapazitäten an Park- und Haltemöglichkeiten).

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