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Weitere Informationen zur Justizvollzugsanstalt Wiesbaden

Die Anstalt

Die Justizvollzugsanstalt Wiesbaden ist eine der beiden hessischen Jugendanstalten für junge männliche Gefangene. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Vollstreckungsplan für das Land Hessen. Grundsätzlich werden in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wiesbaden die heranwachsenden jungen Untersuchungsgefangenen und die jungen Strafgefangenen im Alter von 20 bis 24 Jahren untergebracht.

Inbetriebnahme

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Wiesbaden wurde im September 1963 in Betrieb genommen. Seit diesem Tag wurde sie immer wieder erweitert, umgebaut und erneuert. Die anfängliche Kapazität von 240 Gefangenen wurde zeitweilig überschritten und es kam zu Belegungen von 390 Gefangenen. Seit der letzten Erweiterung und den Umbau 1990 ist die Belegung mit 280 Gefangenen festgeschrieben. Die Gefangenen sind seit dem Umbau in Einzelwohnräumen untergebracht. Die Wohnräume sind durch einen Gemeinschaftsraum mit Küche verbunden und bilden eine Wohngruppe. In den Wohngruppen werden jeweils acht junge Strafgefangene oder junge Untersuchungsgefangene betreut. Ein zentrales Ziel der Wohngruppen ist, dass die Gefangenen eigenverantwortlich soziale Mitverantwortung erlernen und trainieren.

Unterkunft

Die Justizvollzugsanstalt Wiesbaden verfügt über fünf Unterkunftsgebäude. Zwei der Gebäude (Häuser U I und U II) bilden die Vollzugsabteilung 20. Diese befindet sich auf einem separaten Teil des Geländes. In der Abteilung befinden sich 100 Haftplätze. In der Vollzugsabteilung 20 sind junge Untersuchungsgefangene untergebracht. Die Produktionsschule  ermöglicht den Untersuchungsgefangenen Beschäftigung und Qualifizierung in verschiedenen Bereichen.

Unterbringung

In den ersten Wochen durchlaufen die Strafgefangenen verschiedene Tests und es wird geprüft, für welche Ausbildung sich der Gefangene eignet und an welchen Behandlungsmaßnahmen er teilnehmen soll. Nach dieser Zeit werden die Gefangenen binnendifferenziert untergebracht.

Vollzugsabteilungen

Die drei weiteren Vollzugsabteilungen 21, 22 und 23 verfügen über jeweils 60 Haftplätze. Dort sind überwiegend junge Strafgefangene untergebracht. Den Vollzugsabteilungen sind jeweils Betriebe zugeordnet. Dies ermöglicht eine enge Zusammenarbeit mit den dort tätigen Bediensteten.

Auf dem Gelände befinden sich Betriebe und die Anstaltsküche mit einem Betriebsrestaurant. Im Verwaltungsgebäude befinden sich unter anderem die Besuchsräume. Außerdem gibt es eine Sporthalle mit einem Sportplatz.

Der Vollzug der Jugendstrafe und der Freiheitsstrafe an jungen Erwachsenen in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden findet in der Regel in drei Vollzugsabteilungen (21 bis 23) statt.

Die Untersuchungshaft soll gewährleisten, dass das Ermittlungs- und Hauptverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Im Rahmen dieser Aufgabe ist gemäß §44 HUVollzG der Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Gefangenen erzieherisch auszugestalten. Die durch die Inhaftierung zwangsläufig entstehenden Belastungen der noch in der Entwicklung befindlichen jungen Gefangenen sind durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere Unterricht, Arbeit und Ausbildung, sinnvolle Freizeitgestaltung, soziale Trainingskurse sowie das Aufarbeiten von Problemen und das Erarbeiten von Zukunftsperspektiven.

Die Untersuchungsgefangenen werden überwiegend in einem der Gebäude der Vollzugsabteilung Untersuchungshaft untergebracht. Sie werden von Strafgefangenen getrennt und in Wohngruppen untergebracht.