Die Schule der JVA Rockenberg versteht sich als ein wesentliches Element des Erziehungsvollzugs im Sinne des in § 2 des Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes (HessJStVollzG) formulierten Auftrags, die Gefangenen durch den Vollzug der Jugendstrafe zu befähigen "künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Erziehungsziel)."