Besuche in der Justizvollzugsanstalt und Selbststeller

Hier finden Sie Informationen zum Besuchsablauf, zu Besuchsterminen, der Bankverbindung und Wegbeschreibungen sowie ein Hinweisblatt für Selbststeller.

Besuchstermine

  • Der Besuch von Strafgefangenen bedarf der Genehmigung der Anstalt.
  • Der Besuch von Untersuchungsgefangenen bedarf darüber hinaus der Erlaubnis des zuständigen Gerichts oder der Staatsanwaltschaft. Diese Zulassung ist von dem jeweiligen Besucher mitzubringen.

Der Besuchsantrag wird vom Jugendlichen selbst über den hiesigen Sozialdienst gestellt.

Wir möchten Sie noch auf Folgendes hinweisen:

  • Falls Sie von der Ausländerbehörde eine Bewegungsbeschränkung erhalten haben, wäre es erforderlich, diese Beschränkung für den Besuch in Rockenberg erweitern zu lassen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Ausländerbehörde in Verbindung.
  • Die Regelungen bzw. Besuchszeiten für Untersuchungshaft und Strafhaft unterscheiden sich teilweise.

Besuchstermine sind unter der Telefon­nummer +49 6033 998 - 3421 zu vereinbaren.

Terminwünsche werden von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder - für Folgetermine - unmittelbar im Rahmen eines Besuchs berücksichtigt.[LC1]

Allgemeine Besucherinformationen

Videobesuche per Skype finden ausschließlich donnerstags und freitags von 08:15 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Für die Vereinbarung eines solchen Termins gelten die Regelungen zu den Präsenzbesuchen entsprechend.

Bitte sorgen Sie vor Ihrem ersten Besuch dafür, dass Sie durch die/den zuständige/n Sozialarbeiter/in in der Besuchskartei an der Außenpforte eingetragen sind.

Am Besuchstag sollten sich die Besucher rechtzeitig (30 Min.) vor Besuchsbeginn an der Außenpforte melden. Eingelassen werden nur Besucher nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses. Es werden höchstens 3 Personen pro Besuch eingelassen. Ein Wechsel der Besucher während des Besuchs ist nicht möglich. Säuglinge bis zu einem Jahr werden nicht zusätzlich gezählt. Kinder ab einem Jahr gelten als Besucher im Sinne der Regelung (Kinderausweis oder Eintrag im Reisepass, ab 10. Lebensjahr Lichtbild erforderlich). 
In der Besuchsabteilung ist ein Getränke- und ein Süßwarenautomat vorhanden. Hierfür können bis zu 12,00 € Münzgeld mitgebracht werden.

In den Besuchsräumen und in den Wartebereichen herrscht absolutes Rauchverbot.

Die Übergabe von Drogen, Bargeld und sonstigen Gegenständen ist strikt untersagt. Bei Verstößen kann Besuchsverbot erteilt werden. Abgesehen davon ist die Übergabe von Drogen strafbar und wird zur Anzeige gebracht. Auch dem Inhaftierten können dadurch erhebliche Nachteile entstehen.

Das Besuchskontingent beträgt für jeden jungen Strafgefangenen 4 x 60 Minuten pro Monat. Diese können als Präsenz- oder Videobesuch genutzt werden. Besuche können terminiert werden für:

  • Montag: 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Dienstag: 10:15 Uhr bis 18:15 Uhr
  • Sonntag: 13:15 Uhr bis 14:15 Uhr

An Feiertagen und Wochenfeiertagen findet kein Besuch statt. An Weihnachten, Ostern usw. werden die Besuchstermine und –zeiten jeweils jährlich im Einzelfall gesondert festgelegt und rechtzeitig veröffentlicht.

Hinweis: Sollten Sie einen vereinbarten Besuchstermin nicht einhalten können, so ist es aus organisatorischen Gründen erforderlich, diesen rechtzeitig (sobald der Hinderungsgrund bekannt ist) vor Beginn des Besuchs abzusagen.

Der Besuch kann unter der Telefonnummer +49 6033 998 - 3421 werktäglich von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr abgesagt werden.

Das Besuchskontingent beträgt für jeden jungen Untersuchungsgefangenen 4 x 60 Minuten pro Monat. Diese können als Präsenz- oder Videobesuch genutzt werden. Besuche können terminiert werden für:

  • Mittwoch: 08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Samstag: 13:15 Uhr bis 14:15 Uhr

An Feiertagen und Wochenfeiertagen findet kein Besuch statt. An Weihnachten, Ostern usw. werden die Besuchstermine und –zeiten jeweils jährlich im Einzelfall gesondert festgelegt und rechtzeitig veröffentlicht.

Hinweis: Damit eine gleichmäßige Verteilung der Besuche an den Besuchstagen erfolgen kann, wird um rechtzeitige Voranmeldung (spätestens am vorangegangenen Anmeldetag) telefonisch unter der Nummer +49 6033 998 - 3421 zu nachfolgenden Zeiten gebeten.

Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und während der Besuchszeit vor Ort.

Hinweis: Sollten Sie einen vereinbarten Besuchstermin nicht einhalten können, so ist es aus organisatorischen Gründen erforderlich, diesen rechtzeitig (sobald der Hinderungsgrund bekannt ist) vor Beginn des Besuchs abzusagen.

Der Besuch kann unter der Telefonnummer +49 6033 998 - 3421 werktäglich von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr abgesagt werden

Verteidiger müssen sich als solche gegenüber der Vollzugsanstalt durch die Vollmacht des Gefangenen oder die Bestellungsanordnung des Gerichts ausweisen bzw. benötigen einen auf sie oder ihn ausgestellten Erlaubnisschein des zuständigen Gerichts.

Hat der Wahlverteidiger die Verteidigung mit Zustimmung des Gefangenen einem Referendar übertragen, so kann auch dieser den Gefangenen sprechen. Der Referendar hat das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachzuweisen.

Besuche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie von Verteidigerinnen und Verteidigern sind in der Regel montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr möglich.

Um vorherige Anmeldung unter der Rufnummer +49 6033 998 - 3421 wird gebeten.

Besuchsablauf

Die Identität aller anstaltsfremden Personen, die die Anstalt betreten, ist durch Vorlage gültiger Identitätspapiere mit Lichtbild (z. B. Personalausweis, Reisepass, Anwaltsausweis) festzustellen.

Eine persönliche Anmeldung hat zwingend eine halbe Stunde vor Terminbeginn an der Besucherpforte zu erfolgen.

Vor dem Besuch sind persönliche Sachen (Taschen, Geld, UhrenPapiere, Mobiltelefone usw.) in den vor der Anstalt befindlichen Schließfächern abzulegen. Nach Möglichkeit sollten Gegenstände wie Gürtel, Schmuck etc., die die Überprüfung mittels Metallsonde beeinträchtigen könnten, ebenfalls abgelegt werden; so sollten Frauen mit Schleier diesen nicht mit Metallteilen befestigen. Der Schleier ist kurz zur Feststellung der Identität zu heben, um die Ansicht auf das Gesicht freizugeben.

Jede Besuchsgruppe darf Getränke und Süßigkeiten, die in der Anstalt im Besuchsbereich an Automaten erworben werden können, in den Besuchsraum mitnehmen. Der Verzehr muss im Besuchsraum erfolgen. Dafür dürfen pro Besuchsgruppe maximal 12,00 € in Münzen eingebracht werden. Das Einbringen von Geldscheinen ist nicht erlaubt.

Körperkontakt, jeglicher Art, zu den Inhaftierten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird der Besuch beendet.

Besuchsantrag

Der Besuch von Strafgefangenen bedarf der Genehmigung der Anstalt. Der Besuchsantrag wird vom Jugendlichen selbst über den hiesigen Sozialdienst gestellt. Die Genehmigung erfolgt über die zuständige Abteilungsleitung.

Der Besuch von Untersuchungsgefangenen bedarf der Erlaubnis des zuständigen Gerichts oder der Staatsanwaltschaft. Die über die vorgenannten Behörden eingeholten Besuchsscheine sind von der jeweiligen Besucherin/ dem jeweiligen Besucher zum Termin mitzubringen. Eine Übertragung der Befugnis der Genehmigung der Besuche an die JVA Rockenberg durch das zuständige Gericht bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft ist möglich.

Pakete oder sonstige Zusendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Justizvollzugsanstalt.

Gefangene haben das Recht Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Der Schriftwechsel wird in der Regel überwacht.

Die Gefangenen haben die Möglichkeit, von Telefonapparaten, die in den Unterkunftshäusern angebracht sind, gegen Gebühren, ihre Angehörigen und Freunde anzurufen. Sie können auf diesen Apparaten aber nicht angerufen werden.

Bankverbindung

Es besteht die Möglichkeit, für den Inhaftierten Geld per Überweisung einzuzahlen. Dazu bitte ausschließlich folgendes Konto des Verwaltungs-Competence-Centers Süd (VCC Süd) verwenden:

Empfänger:H. B. Wagnitz-Seminar Abteilung VCC Süd
Bank:Commerzbank AG Butzbach
IBAN:DE49 5154 0037 0125 0000 00
BIC:COBADEFFXXX

Bei Überweisungen an Gefangene bitte unter dem Verwendungszweck die Dienststellennummer 0341 sowie den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Gefangenen, als auch die Zweckbindung des Geldes (Bspw.: Sondereinkauf, Telefon, TV etc.) angeben.

Wegbeschreibung

Rockenberg liegt etwa 50 km nördlich von Frankfurt entfernt in unmittelbarer Nähe des Gambacher Kreuzes. Sie erreichen uns bequem mit dem Pkw oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Justizvollzugsanstalt Rockenberg
Marienschloß 1
35519 Rockenberg

Über die A 5 Frankfurt - Kassel oder Kassel - Frankfurt kommend ist die Ausfahrt Butzbach/Rockenberg ausgeschildert. Fahrzeit ab Autobahnausfahrt etwa 5 Minuten.
Im Ort Rockenberg folgen Sie der Vorfahrtsstraße (Griedeler Straße). Nachdem Sie eine Brücke überquert haben, biegen Sie links in die Untergasse ein. Fahren Sie geradeaus bis in die Klostergasse. Am Ende der Klostergasse biegen Sie nach rechts in die Alexander-Weitzel-Straße ein. Nach einer scharfen Linkskurve biegen Sie die nächstmögliche Straße (Sackgasse) links ein. Dort befindet sich die Eingangspforte der JVA Rockenberg.

Über die A 45 Gießen - Hanau oder Hanau - Gießen kommend nehmen Sie die Ausfahrt Münzenberg und biegen von dort links in Richtung Butzbach ab. Nach ca. 8 km der Beschilderung in Richtung Rockenberg folgen. Fahrzeit ab Autobahnausfahrt etwa 10 Minuten.
Im Ort Rockenberg folgen Sie der Vorfahrtsstraße (Griedeler Straße). Nachdem Sie eine Brücke überquert haben, biegen Sie links in die Untergasse ein. Fahren Sie geradeaus bis in die Klostergasse. Am Ende der Klostergasse biegen Sie nach rechts in die Alexander-Weitzel-Straße ein. Nach einer scharfen Linkskurve biegen Sie die nächstmögliche Straße (Sackgasse) links ein. Dort befindet sich die Eingangspforte der JVA Rockenberg.

Fahren Sie mit der Bahn nach Bad Nauheim oder Butzbach. Von dort bestehen regelmäßig (ca. halbstündlich bis stündlich) Busverbindungen nach Rockenberg. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über eine Anschlussverbindung.

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