Bankverbindung über das Verwaltungs-Competence-Center Butzbach (Abk. VCC Mittelhessen). Es besteht die Möglichkeit, für den Inhaftierten Geld per Überweisung einzuzahlen.
Der Besuch von Strafgefangenen bedarf der Genehmigung der Anstalt. Der Besuch von Untersuchungsgefangenen bedarf der Erlaubnis des zuständigen Gerichts oder der Staatsanwaltschaft.
Verteidiger müssen sich als solche gegenüber der Vollzugsanstalt durch die Vollmacht des Gefangenen oder die Bestellungsanordnung des Gerichts ausweisen.