Justizvollzugsanstalt Limburg a. d. Lahn
Anwalts- und Notarbesuche
Ein Verteidiger muss sich als solcher gegenüber der Vollzugsanstalt durch die Vollmacht des Gefangenen oder die Bestellungsanordnung des Gerichtes ausweisen bzw. benötigt einen auf ihn ausgestellten Erlaubnisschein des zuständigen Gerichts.
Hat der Wahlverteidiger die Verteidigung mit Zustimmung dessen, der ihn gewählt hat, einem Referendar übertragen, so kann dieser ihn ebenso sprechen wie der Wahlverteidiger. Der Referendar hat das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachzuweisen.
Einem Assessor kann nicht durch eine Untervollmacht die Verteidigung übertragen werden.
Tag | Besuchszeit |
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Montag bis Donnerstag | 08:00 Uhr - 15:30 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Eine telefonische Voranmeldung für Verteidiger ist derzeit erforderlich und kann unter der Telefonnummer 06431 9172-33 erfolgen.
Stand 04.09.2020