Strafgefangene beantragen Besuche schriftlich bei der JVA Limburg. Sie als Besucher oder Besucherin erhalten den Besuchsschein sowie ein Merkblatt künftig auf dem Postweg zugesandt.
Ein Verteidiger muss sich als solcher gegenüber der Vollzugsanstalt durch die Vollmacht des Gefangenen oder die Bestellungsanordnung des Gerichtes ausweisen bzw. benötigt einen auf ihn ausgestellten Erlaubnisschein des zuständigen Gerichts.