Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung sein Leben ohne Straftaten zu führen. Zur Erreichung dieses Ziels ist der Vollzug gehalten, interessierten und geeigneten Gefangenen Gelegenheit zur Teilnahme an schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen zu geben.