Metallzaun Detailaufnahme.

Untersuchungshaft

Vollzug der Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft der JVA Gießen ist zuständig für männliche erwachsene Gefangene aus den Amtsgerichtsbezirken Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen, Biedenkopf, Frankenberg (Eder), Kirchhain, Marburg und Schwalmstadt.

Untergebracht sind die Gefangenen unter Beachtung der im hessischen Untersuchungshaftvollzugsgesetz enthaltenen Bestimmungen.

Die Untersuchungshaft dient dem Zweck, durch sichere Verwahrung des Beschuldigten die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten oder der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen. Die Persönlichkeit des Gefangenen ist zu achten und sein Ehrgefühl zu schonen. Im Umgang mit ihm muss selbst der Anschein vermieden werden, als ob er zur Strafe festgehalten werde. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegen zu wirken.

Die Gesamtbelegungsfähigkeit des geschlossenen Vollzuges der Justizvollzugsanstalt Gießen ist auf 125 Haftplätze festgelegt. Die 67 Einzelhaftplätze sind vornehmlich den Untersuchungsgefangenen vorbehalten.